Wo reiche ich den Einstufungsbescheid ein?
Den Einstufungs- und Anerkennungsbescheid reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation unverzüglich bei der Studierendenverwaltung ein.
Den Einstufungs- und Anerkennungsbescheid reichen Sie zur endgültigen Immatrikulation unverzüglich bei der Studierendenverwaltung ein.