Meldung zur Abschlussprüfung
Hinweis: Die abschließende Fachprüfung des Magisternebenfachs Soziologie besteht aus einer Klausur, die ggf. durch den Nachweis zusätzlicher Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium ersetzt werden kann und einer mündlichen Prüfung.
Wenn Sie das Magisternebenfach Soziologie durch eine vorgezogene Teilprüfung abschließen möchten, beantragen Sie bitte die Zulassung zur vorgezogenen Teilprüfung bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften. In diesem Fall müssen Sie nur die für den Abschluss dieses Teilstudiengangs erforderlichen Studienleistungen nachweisen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Magisternebenfachs ist noch kein Hochschulabschluss verbunden.
Schließen Sie hingegen Ihren Magisterstudiengang im sogenannten Kompaktverfahren ab, beantragen Sie die Zulassung zur Abschlussprüfung in allen Teilstudiengängen ausschließlich in dem für Ihr Hauptfach zuständigen Prüfungsbüro.