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Informationen für weitere Kommissionsmitglieder

Sie sind gebeten worden, als weiteres Mitglied in einer Promotionskommission mitzuwirken?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Rolle von weiteren - d.h. nicht gutachtenden - Kommissionsmitgliedern in Promotionsverfahren am Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften, zu ihrer Bestellung durch den zuständigen Promotionsausschuss und den von der Promotionsordnung definierten Anforderungen. Für die Beantwortung weitergehender Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der Nachwuchsförderung gern zur Verfügung.

Rolle der "weiteren Mitglieder" in einer Promotionskommission

Üblicherweise werden die potentiellen weiteren Mitglieder der Promotionskommission aufgrund ihrer fachlichen Expertise von den Promovierenden angesprochen, wenn die Bearbeitung der Dissertation in die abschließende Phase eintritt. Es wird daher nicht von Ihnen erwartet, dass Sie die Kandidatin oder den Kandidaten im Laufe des Schreibprozesses begleiten. Sie bewerten die Promotionsleistungen (Dissertation und Disputation), nehmen an Sitzungen der Promotionskommission teil und haben bei allen Entscheidungen das gleiche Stimmrecht wie die Gutachter*innen.

Bestellung der Promotionskommission

Wenn Sie sich bereiterklären, in einer Promotionskommission mitzuwirken, wird der/die Promovend*in Sie im Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens als Kommissionsmitglied vorschlagen. Über die Einsetzung einer Kommission und die Bestellung ihrer Mitglieder entscheidet immer der zuständige Promotionsausschuss, der dabei die Regelungen der Promotionsordnung zu berücksichtigen hat. Jedes Mitglied der Kommission wird nach Beschlussfassung des Promotionsausschusses durch ein Schreiben der Nachwuchsförderung über seine Bestellung informiert und erhält gleichzeitig ein Exemplar der Dissertation.

Begutachtung und Auslagefrist

Die beiden Gutachter*innen, der/die Betreuer*in und ein/e Zweitgutachter*in, reichen innerhalb einer Begutachtungsfrist von 10 Wochen ihre Gutachten in der Nachwuchsförderung ein und stel­len diese sowohl allen anderen Kommissionsmitgliedern wie auch den Promovierenden zur Vorbereitung auf die Disputation zur Verfügung.

Die drei nicht gutachtenden Prüfer*innen stellen die Mehrheit der Mitglieder in der Kommis­sion und können bei der Entscheidung über die Bewertung der Dissertation die Gutachter*in­nen überstimmen. Sie müssen daher die Arbeit mit der gleichen Sorgfalt wie diese lesen, ih­re Stärken und Schwächen abwägen, die in den Gutachten enthaltene Evaluation würdigen und zu einem eigenen Urteil gelangen.

Dieses Urteil müssen sie in der – zumeist am Tag der Disputation stattfindenden – Sitzung der Promotionskommission, in der über Annahme oder Ablehnung der Arbeit bzw. deren Rückgabe zur Überarbeitung entschieden wird, argumentativ vertreten können. Insbe­sondere bei der Festlegung der mit einfacher Mehrheit zu beschließenden Note kann die gründliche Kenntnis der Arbeit und die schlüssige Darlegung der eigenen Erwägungen aus­schlaggebend sein.

Nach Abschluss der Begutachtung beginnt eine Auslagefrist, innerhalb derer alle mindestens promovierten Mitglieder des Fachbereichs die Dissertation und die Notenvorschläge der Gutachter*innen einsehen sowie eine der Promotionsakte beizufügende schriftliche Stellungnahme abgeben dürfen. Die Auslagefrist beträgt während der Vorlesungszeit zwei Wochen und verlängert sich in der vorlesungsfreien Zeit auf vier Wochen.

Disputation und Bewertung der Promotionsleistungen

Erst nach Ablauf der Auslagefrist kann die Disputation und die Beschlussfassung der Promotionskommission über die Bewertung der Promotionsleistungen (Dissertation, Disputation und Gesamtnote) stattfinden.

Die/der Vorsitzende der Promotionskommission vereinbart den Disputationstermin und lädt die Promovendin bzw. den Promovenden sowie die Kommissionsmitglieder zur Disputation ein.

Auch auf die Disputation müssen sich die Kommissionsmitglieder vorbereiten, um den jewei­ligen Promovierenden Fragen stellen und mit ihnen in eine Diskussion über die Thematik der Dissertation, die vorgetragenen Forschungsergebnisse und deren Einordnung in größere wissenschaftliche Zusammenhänge eintreten zu können.

Der für das Lesen einer Dissertation und die Vorbereitung auf die Disputation erforderliche Zeitaufwand wurde von ca. einem Dutzend befragten Personen (PostDocs und Hochschul­lehrer*innen) sehr unterschiedlich eingeschätzt und lag zwischen einem halben und bis zu vier Arbeitstagen.