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Berufskrankheiten

Berufskrankheiten

Als Berufskrankheiten können solche Krankheiten anerkannt werden, die Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit erlitten haben und die in der Berufskrankheiten-Liste aufgeführt sind. In die Berufskrankheiten-Liste werden nur solche Krankheiten aufgenommen, die aufgrund gesicherter Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht werden, wobei diesen Einwirkungen bestimmte Personengruppen aufgrund ihrer versicherten Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an die Unfallkasse Berlin zu melden.

SFB 1171 Affective Societies
BGSMCS
Berlin Southern Theory Lecture