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Hauptstudium

Wegweiser Hauptstudium


Informationen zum Hauptstudium im Magisterstudiengang Ethnologie an der FU Berlin (für Student/inn/en des 5. - 10. Fachsemesters) Überarbeitete Fassung vom 5. 7. 2006 inhaltlich verantwortlich: U. Frömming, B. Schiller



Bitte auch diese aktuellen Hinweise zum Abschluß des Magisterstudiums beachten!


1. Voraussetzungen zur Zulassung zum Hauptstudium und Beratung

Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptstudium Ethnologie ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums, der in der Regel nach dem 4. Fachsemester erfolgt. Mehr dazu: siehe "Wegweiser Grundstudium".

Die Grundstudiumsabschlüsse anderer ethnologischer Institute im deutschsprachigen Raum werden pauschal anerkannt. Wechsler von anderen Universitäten an die FU müssen sich am Institut einen "Anerkennungsbescheid" (PDF) ausstellen lassen und dem Immatrikulationsamt der FU vorlegen. Die Anerkennungsbescheide konnten bisher auch von Angehörigen des Akademischen Mittelbaus des Instituts ausgestellt werden, nicht nur von den prüfungsberechtigten Hochschullehrern.


2. Derzeit gültige Studienordnung

Seit dem 1. April 2005 gilt für alle Studierende, gleich wann Sie ihr Ethnologiestudium an der FU aufgenommen haben die Studienordnung Ethnologie vom 12.12.2000. Diese Studienordnung wurde im Februar 2003 in einem Punkt geändert, seitdem entfällt für alle Studierenden, die seit dem SS 2003 das Ethnologiestudium an der FU aufgenommen haben, die mündliche Zwischenprüfung zum Grundstudiumsabschluss und wird durch studienbegleitende Leistungsnachweise ersetzt (Download Studienordnung[Fassung 2002] inkl. Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung...(PDF)).

Alle früheren Studienordnungen sind nunmehr ungültig.

3. Leistungsanforderungen im Hauptstudium

3.1. Leistungsanforderungen im Hauptfach Ethnologie

Im Laufe des Hauptstudiums, dessen Regelstudienzeit sich auf fünf Semester beläuft (diese Zeitspanne kann auch überschritten werden), müssen insgesamt 30 Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Kategorien "Lehrveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium" oder "Hauptstudium" besucht und im Rahmen dieser besuchten Seminare mindestens die folgenden 4 benoteten Leistungsnachweise erbracht werden:

  1. ein benoteter Schein aus einem Theorieseminar (TS)
  2. ein benoteter Schein aus einem Regionalseminar (RS)
  3. ein benoteter sog. "Projektschein" (PjS)
  4. ein benoteter Schein über einen Sprachkurs (SK)


Achtung: Nach einem Beschluss des Institutsrats Ethnologie vom 18.1.2000 müssen alle benoteten Scheine für das Fach Ethnologie in Lehrveranstaltungen des Instituts für Ethnologie selbst erworben werden. Benotete Scheine anderer Institute (verwandter Fächer) werden nicht mehr anerkannt. Ausnahmen:

  • die Sprachkurs-Scheine des Hauptstudiums

  • Scheine aus Lehrveranstaltungen, von Professor/inn/en anderer Institute, die für das Fach Ethnologie prüfungsberechtigt sind, z.B. Prof. Kummels am Lateinamerika-Institut und Prof. Wegner am Seminar für vergleichende Musikwissenschaft.


3.2 Leistungsanforderungen im Nebenfach Ethnologie

Das Hauptstudium im Nebenfach umfasst mindestens 15 SWS (alte Studienordnung) bzw. mindestens 14 SWS (neue Studienordnung). Im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltungen müssen mindestens zwei benotete Leistungsnachweise erbracht werden:

  1. ein benoteter Schein in einem Theorieseminar (TS)
  2. ein benoteter Schein in einem Regionalseminar (RS)

Diese beiden Scheine können in Lehrveranstaltungen erworben werden, die aus dem Hauptstudiumsangebot des Institutes frei wählbar sind.

3.3 Leistungsanforderungen für Diplomstudierende

Das Studienfach Ethnologie an der FU Berlin kann nicht nur als Magisterhaupt- oder nebenfach, sondern auch als Wahlfach oder Wahlpflichtfach im Rahmen von Diplomstudiengängen belegt werden. In diesem Fall gibt die Studienordnung des jeweiligen Diplomhauptfachs vor, welche Leistungsanforderungen für das Wahlpflichtfach vorgesehen sind. Das Institut für Ethnologie erkennt diese Vorgaben grundsätzlich an.

Zwischenprüfungen im Rahmen von Diplomstudiengängen werden von den prüfungsberechtigten Mitarbeiter/inne/n am Institut für Ethnologie abgenommen (in der Regel Professor/inn/en, aber auch Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen). Sie finden im Institut für Ethnologie statt.

Wenn die jeweilige Studienordnung des Diplomhauptfachs k e i n e Vorgaben macht, erwartet das Institut für Ethnologie von Wahlpflichtstudent/inn/en die Belegung von insgesamt mindestens acht Semesterwochenstunden Lehrveranstaltungen. Die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Lehrveranstaltungen sollte durch benotete Scheine nachgewiesen werden. Eine dieser Veranstaltungen sollte im Grundstudium, die andere im Hauptstudium besucht werden. Erwartet wird die Teilnahme an einer Theorie- und einer Regionalveranstaltung. Mithin käme also entweder die Kombination Regionaler Grundkurs/Theorieseminar oder Theoretischer Grundkurs/Regionalseminar infrage.

Die Diplom-Abschlussprüfung besteht aus einer halbstündigen Prüfung über zwei Themen, über die die Studierenden im Rahmen der von ihnen belegten Lehrveranstaltungen gearbeitet haben.

3.4 Colloquien für Examenskandidat/inn/en

Die Teilnahme an einem Colloquium wird Student/inn/en, die sich in der Examensphase befinden, dringend empfohlen. In der Regel werden sie von ihren Betreuer/inne/n ihrer Magisterarbeit aufgefordert, sich an den von ihnen selbst angebotenen Colloquien für Examenskandidat/inn/en zu beteiligen. Diese finden in der Regel einmal wöchentlich statt. In den Colloquien berichten Magister- und Promotionskandidat/inn/en über den Fortgang ihrer Arbeit, in der Regel in Form von Vorträgen mit anschließender Diskussion.

4. Der Projektschein

Ein dreisemestriges Projektseminar bildet den Schwerpunkt und das "Herz" des Hauptstudiums in Berlin. Hier sollen sich die Studierenden intensiv und extensiv mit einer Thematik auseinandersetzen. Häufig ist das Projekt mit einer Feldforschung verbunden, wenn auch eine Feldforschung nicht zwingend in der Studienordnung vorgeschrieben ist.
Es gibt drei Möglichkeiten zum Erwerb des Projektsscheins:

  1. Durch Besuch eines dreisemestrigen Projektseminars (PJS), wie sie regelmäßig angeboten werden. In Kursen dieser Art, wie sie insbesondere Prof. Dr. Pfeffer und seine Mitarbeiter veranstalten, können Scheine auch ohne eigene Feldforschung gemacht werden.
  2. Durch Teilnahme an einer Exkursion, die sich über drei Semester erstreckt (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Feldforschung). Im Afrikabereich wird jährlich eine Exkursion angeboten. Zur Planung des Hauptstudiums wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig nach den Exkursionen zu erkundigen (siehe auch Aushang) und die entsprechende Einführungsveranstaltung zu besuchen. Bewerbung anschließend: bei der Dozentin/dem Dozenten d.h. den Exkursionsleitern selbst.
  3. Durch eine "Selbstorganisierte Lehrforschung". Hier muss der/die Studierende in Themen- und Regionalauswahl selbst aktiv werden. Zur selbstorganisierten Feldforschung gehört deren Vor- und Nachbereitung durch zweimalige Teilnahme am Seminar "Selbstorganisierte Lehrforschung", das in jedem Semester angeboten wird. In Absprache mit den Dozenten dieser Veranstaltung sollte sich jede/r, der eine selbstorganisierte Feldforschung vorhat, eine/n Betreuer/in suchen, der/die thematisch und/oder regional Hilfestellung geben kann und anschließend auch zusammen mit dem Seminarleiter den Projektschein ausstellt.

Die Anzahl der Teilnehmer an den Lehrforschungsseminaren ist nicht unbegrenzt. Erfahrungsgemäß nehmen an dem theoretischen Seminar und an der Veranstaltung "Selbstorganisierte Lehrforschung" etwa je 20, an der gemeinsamen Exkursion maximal etwa 12 Studierende teil.

Man kann auf der Grundlage des gewählten Themas des Projekts seine Magisterarbeit anfertigen. Dies empfiehlt sich häufig aus zeitökonomischen und inhaltlichen Gründen, ist jedoch nicht bindend. Es ist genauso möglich, sich ein (eigenes) Magisterthema zu suchen, das unabhängig vom Projekt ist. Dieser Fall ist aber eher selten.

4.1. Projektseminar

Die theoretischen Projektseminare erstrecken sich über drei Semester, die Studierenden sind angehalten, sich besonders intensiv in bestimmte theoretische Themen einzuarbeiten. Grundsätzlich wird ein Projektseminar mit einer längeren Hausarbeit abgeschlossen, für die dann der benotete Projektschein ausgestellt wird. Jedoch wird auch in den vorangehenden Seminarteilen engagierte Mitarbeit durch Papers, Protokolle, Referate, Arbeitsgruppen o. ä. erwartet. Das Thema der Abschlussarbeit kann, muss aber nicht in das Thema der Magisterabschlussarbeit eingehen.

Beispiele für typische Projektseminare in den vergangenen Semestern waren:

WS 96/97-WS 97/98: Kultur und Konsum (A. Caglar)
SS 98-SS 99: Kulturelles Gedächtnis (H. Basu)
SS 98 - SS 99: Frauen und Islam in Afrika (D. Schulz)
WS 99/00-WS 00/01: Klassische Texte der modernen Ethnologie (G. Pfeffer)
WS 00/01-WS 01/02: Ethnologie und Kolonialismus (U. Luig)
SS 01-SS 02 Wildbeuter, Stämme, Bauern (G.Pfeffer)
SS 02-SS 03 Forschungsgeschichte der Ethnologie (H.Basu)
SS 03-SS 04 Konzepte der Verwandtschaft (A. Alvi)
SS 04-SS 05 Was ist Kultur? (G.Pfeffer)
WS 05/06-WS 06/07 Ethnologie der Speise und des Essens (P.Berger)

4.2. Exkursion

Ein Exkursionsprojekt besteht grundsätzlich aus einer Vorbereitungsphase, der Exkursion selbst (ca. 3 Monate) und einer Nachbereitungsphase, die mit einem schriftlichen Exkursionsbericht abschließt, für den der benotete Schein erteilt wird.

In der Vorbereitungsphase sollen sich die Teilnehmer durch Sprachkurse und regions- und themenspezifische Seminare auf den Aufenthalt im Ausland vorbereiten. Die Exkursion selbst kann unter einem speziellen Thema stehen, zu dem die Teilnehmer Untersuchungen durchführen sollen. In einem Nachbereitungsseminar werden ihre Ergebnisse ausgewertet.

Die Praxis der Exkursionen wird in der Asien- und der Afrika-Abteilung unterschiedlich gehandhabt. Informationen darüber sind erhältlich in den Studienberatungen der Professor/inn/en und ihrer jeweiligen Mitarbeiter/innen, die die einzelnen Exkursionen abwechselnd leiten. Die Exkursionsziele richten sich i. a. nach den jeweiligen Forschungsschwerpunkten der Abteilungen.

In den letzten Jahren wurden z.B. die folgenden Exkursionen durchgeführt:

  • Die Afrikaabteilung (d.h. die Mitarbeiter von Prof. Elwert † und Prof. Luig) führte jährlich größere Exkursionen mit 7-12 Teilnehmern in verschiedene afrikanische Länder durch (Tanzania, Mali, Ghana etc.)

  • Die Asienabteilung (d.h. Prof. Pfeffer und seiner Mitarbeiter) führte in unregelmäßigen Abständen kleinere Exkursionen mit 1-5 Teilnehmern in dörfliche Gebiete von Orissa/Indien, nach Gujarat/Indien sowie nach Pakistan durch.

  • Gelegentlich gab es Exkursionen, die zusammen mit anderen Instituten interdisziplinär organisiert wurden (z.B. nachh Zentral- und Ostasien)

!!! Als Beispiel für eine Exkursion können Sie den Bericht der Tanzania-Exkursion 2001 einsehen !!!

4.3 Selbstorganisierte Lehrforschung

In den Seminaren über Selbstorganisierte Lehrforschung geht es darum, eine Forschung zu einem selbst gewählten Thema selbst vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten bzw. auszuwerten. Für die erfolgreiche Planung und Umsetzung eines solchen Projektes bedarf es einer themenspezifischen Betreuung des/der Studierenden vom Anfang bis zum Abschluss des Projektes (in Form des Projektberichtes). Diese Betreuung kann grundsätzlich von jeder lehrenden Person geleistet werden, auch wenn sie nicht prüfungsberechtigt ist. Sie ist durch den Besuch von Sprechstunden von dem/der Studierenden selbst ausfindig zu machen. Hat er/sie eine Betreuung gefunden, soll eine prüfungsberechtigte Lehrperson (Professor/inn) konsultiert werden, die die Eignung des Themas bestätigt. Darüber hinaus ist der Besuch des Seminars "Selbstorganisierte Lehrforschung" zur Vorbereitung, und später zur Nachbereitung, verpflichtend. (Hier mischen sich erfahrungsgemäß Studierende, die ihre Forschung vorbereiten, mit solchen, die ihre Forschung nachbereiten). Diese beiden Phasen und ihre Gestaltung werden im folgenden genauer erläutert:

4.3.1 Lehrforschung Phase I: Vorbereitungsseminar

Zunächst wird von jedem Teilnehmer ein Referat zu seinem Forschungsvorhaben (theoretischer Rahmen, Thema, Fragestellung, Vorstellung von praktischer Umsetzung, Zeitaufwand, ggf. Finanzierung etc.) gehalten. Dieses Referat wird zu einem Exposé umgearbeitet, das auch eine Bibliographie enthalten muss. Am Ende des Semesters wird das Exposé dem Seminarleiter ausgehändigt. Es wird allerdings nicht bewertet, sondern an denjenigen Seminarleiter weitergegeben, der die Veranstaltung leiten wird, wenn der/die Studierende die empirische Arbeit im Feld beendet hat und nachbereitet. Falls daraus eine Magisterarbeit entstehen soll, sieht auch der zuständige Professor dieses Exposé durch. Der Themenschwerpunkt kann während der Forschung selbst durchaus noch verlagert werden.

4.3.2 Lehrforschung Phase II: empirische Forschung

Die Phase II besteht in einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt zum Zweck einer empirischen Feldforschung.

Es wird nachdrücklich dazu angeraten, sich mindestens 4 Wochen vor der Abreise im Rahmen einer tropenmedizinischen Beratung über notwendige Impfungen, medizinische Risiken, Malariavorsorge und den Inhalt einer Reiseapotheke zu informieren. Informationen bekommt man bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Beratung und Impfungen gibt es in Berlin beim Institut für Tropenmedizin oder beim reisemedizinisch erfahrenen Arzt des Vertrauens.
Darüber hinaus sollte man mit seiner Krankenkasse den Versicherungsschutz im Ausland klären und den Nutzen von Zusatzleistungen, wie etwa Rücktransport bei Krankheit oder Unfall, in Erwägung ziehen.

4.3.3 Lehrforschung Phase III: Nachbereitungsseminar

Nach Abschluss der entsprechenden empirischen Forschung ist dann wiederum der Besuch des Seminars "Selbstorganisierte Lehrforschung" Pflicht. Hier soll nun über den Forschungsverlauf Bericht erstattet werden, wobei eine Auswertung anhand eines Vergleichs mit dem ursprünglichen Exposé eingeleitet wird. Während dieser Nachbereitung soll ein sogenannter Projektbericht mit einem Umfang von 25-50 Seiten geschrieben werden, der die Bewertungsgrundlage für den Leistungsnachweis (also den "Projektschein") darstellt. Durchgesehen wird der Bericht zunächst vom Betreuer. Die Bewertung wird für den Fall, dass eine Magisterarbeit aus dem Projekt entstehen soll, vom zuständigen Professor vorgenommen, anderenfalls vom Seminarleiter. Der Projektbericht darf nach Absprache originalgetreu in die Magisterarbeit übernommen werden.

Beispiel für Lehrforschungsberichte bei den Publikationen.

5. Der Sprachschein

Ethnologen sollten in der Lage sein, sich im Feld selbständig die jeweilige Lokalsprache anzueignen. Als Vorbereitung dazu dienen die laut Studienordnung geforderten Sprachkurse für Hauptfachstudierende (für Nebenfächler ist der Sprachschein nicht erforderlich). Es geht darum, sich in ein völlig anderes, meist nichteuropäisches Sprachsystem einzuarbeiten, zu sehen, wie in diesen Sprachen klassifiziert wird und neue Fähigkeiten zu erwerben (z.B. Unterscheiden von Tonhöhen bei Tonsprachen).

Um zur Magisterprüfung zugelassen zu werden, muss der/die Studierende außerdem Kurse in einer oder mehreren Sprachen, die nicht zu den slawischen, germanischen oder romanischen gehören, erfolgreich abschließen, die insgesamt einen Mindestumfang von 4 Semesterwochenstunden (SWS) haben müssen. (Handelt es sich um mehrere Sprachen, deren Kurse sich zu 2 SWS addieren, sollte mit einem Professor des Institutes für Ethnologie Rücksprache gehalten werden.) Dabei kann das Kursangebot der Berliner Universitäten genutzt werden (siehe weiter unten).

5.1 Spracherwerb außerhalb deutscher Universitäten

Eine Sprache kann auch andernorts (beispielsweise im Rahmen einer selbstorganisierten Forschung an einer ausländischen Universität) erlernt werden. Die Bedingung für die Anerkennung sprachlicher Fähigkeiten ist jedoch in jedem Fall ein benoteter Leistungsnachweis von einer Universität. Aus diesem Leistungsnachweis, gleich wer ihn ausstellt, muss neben einer Note außerdem hervorgehen, dass der Umfang des Kurses mindestens acht bzw. vier Semesterwochenstunden entspricht. Wenn nur "bestanden" oder "zum Nachfolgekurs zugelassen" o. ä. auf dem Schein steht, gilt dieser Vermerk als Note "ausreichend".

Hat der/die Studierende eine den Anforderungen entsprechende Sprache außerhalb einer Institution (z.B. durch Sprachpraxis im Alltag) erlernt, gibt es die Möglichkeit, sich seine Sprachkenntnisse durch eine Prüfung an einer Universität bestätigen zu lassen. Hier gilt allerdings genauso, dass das Resultat in Form eines benoteten Leistungsnachweises vorgelegt werden muss, aus dem hervorgeht, dass die Leistung des/der Studierenden mindestens so hoch ist wie nach erfolgreicher Absolvierung eines Sprachkurses von 8 bzw. 4 Semesterwochenstunden. Mit anderen Worten: das Ergebnis muss überprüft und in eine offizielle Form "übersetzt" werden. Für die Organisation einer solchen Prüfung ist der/ die jeweilige Studierende allerdings selbst verantwortlich. Bevor man sich auf diese etwas unkonventionelle Regelung verlässt, ist es also ratsam, im Vorfeld (d.h. z.B. vor Antritt einer selbstorganisierten Lehrforschung) jemanden ausfindig zu machen, der später als Prüfer fungieren kann und auch dazu berechtigt ist.

5.2 Liste des Sprachangebots an Berliner Universitäten

Es folgt eine Auflistung von Sprachen, die an den Berliner Universitäten unterrichtet werden.

Afrikanische Sprachen
z.B.: Amharisch, Hausa, Lingala, Oromo, Swahili, Twi, Zulu, Aja, Fon etc.

  • Institutsadressen
    Institut für Afrikanistik, HU, Luisenstr. 54
    Seminar für Vergleichende und Indogermanische Sprachwissenschaft, FU, Fabeckstr. 7
    Seminar für Semitistik und Arabistik, FU, Altensteinstr. 34

 

Asiatische Sprachen

  • Ostasien
    z.B.: Chinesisch, Japanisch, Koreanisch

  • Südasien
    z.B. Bengali, Hindi, Oriya, Urdu

  • Südostasien
    z.B. Bahasa Indonesisch, Birmanisch, , Khmer, Thai, Vietnamesisch

  • Zentralasien:
    z.B. Dari, Kasachisch, Kyrgisisch, Mongolisch, Paschto, Tadschikisch, Tibetisch, Uzbekisch

 

Sprachen des Nahen und Mittleren Osten
z.B. Arabisch, Hebräisch, Kurdisch (Kurmanci, Sorani), Persisch, Tatarisch,Türkisch, Aramäisch, Azerbeidschanisch

  • Institutsadressen:
    Ostasiatisches Seminar, FU, Podbielskiallee 42
    Institut für Asienwissenschaften, HU, Luisenstr. 54 (Japanologie, Sinologie, Koreanistik, Zentralasien- Studien, Südostasien-Studien, Islamwissenschaft)
    Institut für Ethnologie, FU, Drosselweg 1-3
    Institut für Indische Philologie, FU, Königin Luise-Strasse 34a
    Institut für Turkologie, FU, Schwendener Str. 33
    Institut für Judaistik, FU, Schwendener Str. 27
    Seminar für Semitistik und Arabistik, FU, Altensteinstr. 34
    Institut für Islamwissenschaft, FU, Habelschwerdter Alle 45

 

Indianersprachen Südamerikas
z.B. Aztekisch, Guarani, Quechua Ancashino

  • Institutsadressen:
    Lateinamerika-Institut, FU, Rüdesheimer Str. 54-56

 

Sprachen Europas
z.B. Finnisch, Ungarisch

  • Institutsadressen Nordeuropa-Institut, HU, Schützenstr. 21 (Mosse-Zentrum) Institut für Slawistik, HU, Dorotheenstr. 65



6. Arbeitsaufwand im Hauptstudium

Die Frage nach dem angemessenen Arbeitsaufwand ist speziell in Magisterstudiengängen nicht einfach zu beantworten, da diese Studiengänge auf dem Grundsatz des eigenverantwortlichen Lernens aufgebaut sind. Ein Nebeneffekt der Vermeidung von "Verschulung" solcher Studiengänge ist die Schwierigkeit, einzuschätzen, in welcher Phase des Studiums man wieviel "wissen" sollte. Eine Hilfestellung kann vielleicht die Festlegung eines ungefähren angemessenen Lesepensums geben: ca. 50 gelesene Seiten pro Tag dürften im Hinblick auf die Anforderungen einer Abschlussprüfung angemessen sein. Empfehlenswert ist auch eine intensivere Beschäftigung mit zwei bis drei spezifischeren Themenbereichen, was allerdings nicht heißt, dass man seine Interessen künstlich beschneiden sollte. Diese Hinweise sind weder vollständig noch verbindlich und können den Besuch von Sprechstunden keinesfalls ersetzen.

7. Magisterprüfung: Abschluss des Studiums

Um das Magisterabschlussverfahren in Gang zu bringen, muss der Prüfungskandidat/die Prüfungskandidatin sich zunächst einen Betreuer/eine Betreuer (siehe auf der Aktuelle Sprechzeitenliste: prüfungsberechtigte Hochschullehrer) für die schriftliche Hausarbeit und die Durchführung der mündlichen Prüfung aussuchen und seine/ihre Sprechstunde aufsuchen.

Das Studium kann auf zwei verschiedene Weisen abgeschlossen werden:

  • a. Blockanmeldung:

    Man meldet sich für die Magisterarbeit und sämtliche Prüfungen zugleich an. Die Termine und Themen der Prüfungen legt man schon bei der Anmeldung fest. Der Abschlusszeitraum beträgt dann etwa neun Monate: dabei sind fünf Monate für die Magisterarbeit, ein Monat für deren Gutachten und drei Monate für alle Prüfungen vorgesehen, wobei die einzelnen Prüfungstermine selbständig mit den Prüfern festgelegt werden.

  • b. Teilabschlüsse:

    Es besteht auch die Möglichkeit, die einzelne Prüfungen zeitlich vorzuziehen. So können schon vor der Magisterarbeit sowohl die Nebenfachprüfungen als auch die Hauptfachprüfungen vorgezogen werden. Die Prüfungen liegen dann nicht in einem festgelegten Zeitraum.


Die schriftliche Magisterarbeit muss im Zeitraum von fünf Monaten ab Anmeldung verfasst und eingereicht werden. Da die Magisterarbeit nicht über 99 Seiten lang (!) sein soll und man erfahrungsgemäß nach einiger Zeit sich selbst überlastet, ist es sinnvoll, sich einen Arbeitsplan für 6-8 Wochen intensiver Arbeit zu machen. Meldet man sich für die Arbeit an, müssen alle noch nicht abgeschlossenen Prüfungen mitangemeldet werden. Die Bewertung der Magisterarbeit erfolgt durch einen Hauptprüfer (den Betreuer/die Betreuerin der Arbeit) und einen Zweitgutachter/eine Zweitgutachterin.

Die Magisterprüfung Ethnologie besteht aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung, die im Hauptfach 60 min, im Nebenfach 30 min. dauert. Zur Durchführung der mündlichen Prüfung muss ein Beisitzer/eine Beisitzerin gewählt werden, in der Regel ein Angehöriger/eine Angehörige aus dem Kreis des Akademischen Mittelbaus des Instituts ("Mittelbau" bezeichnet alle Wiss. Mitarbeiter/innen und Wiss. Assistent/inn/en). Die Themen für die Prüfungen werden vor Anmeldung gemeinsam mit den Prüfern festgelegt. Üblicherweise sind das ein theoretisches und ein regionales Thema. Als Klausurthema verabredet man erfahrungsgemäß am besten ein Thema, zu dem man bereits ein Referat verfasst hat.

Die Magisterprüfungsordnung der Freien Universität Berlin (derzeit gültige Fassung vom 18. Februar 1991) liegt als Kopierexemplar in der Institutsbibliothek aus, bzw. ist auch in dem jährlich neu erscheinenden "Studienhandbuch der FU" als Anhang eingefügt. Möglich ist auch der Download als PDF-Datei.

Für die vorgezogenen Nebenfachprüfungen sind die Prüfungsämter der Fachbereiche zuständig, denen die Nebenfächer angehören.

8. Diverse Informationsmaterialien


Literaturhinweise

Die folgenden Titel können bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit hilfreich sein:

  • Umberto Eco: Wie schreibe ich eine wissenschaftliche Abschlußarbeit. München UTB, 2. Auflage. 1989

  • Ewald Standop: Form der wissenschaftlichen Arbeit. München, UTB, 12. Auflage 1988

  • Lutz von Werder: Kreatives Schreiben in den Wissenschaften. Milow, Brandenburg, Schibri-Verlag 1992)
     

Schlagwörter

  • Ethnologie, FU Berlin, Bachelor, Kulturanthropologie, Sozialanthropologie
SFB 1171 Affective Societies
BGSMCS
Berlin Southern Theory Lecture