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Akademische Gremien

Gremien der akademischen Selbstverwaltung

(hier mal umgekehrt: down to top)

 

 

Die FU ist eine Gruppenuniversität, d.h. ihre Angehörigen werden in vier Statusgruppen unterteilt (ProfessorInnen, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen, Sonstige MitarbeiterInnen, StudentInnen), denen jeweils Sitze in den Universitätsgremien nach einem feststehenden Schlüssel zustehen. 1968 wurde zwar kurzfristig eine paritätische Besetzung der Gremien erkämpft (d.h. alle Gruppen hatten gleich viele Sitze), ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 und das Hochschulrahmengesetz drehten das Rad jedoch zurück: In so gut wie allen Gremien haben ProfessorInnen die absolute Mehrheit, die anderen drei Statusgruppen teilen sich den Rest. Die Mitsprachemöglichkeiten der Studierenden sind dementsprechend gering. Trotzdem lohnt es sich immer, die wichtigsten Gremien zu kennen.

 

Institutsrat (IR)

Das wichtigste Gremium auf Institutsebene ist der Institutsrat, der etwa alle zwei Wochen tagt und zwar jeweils mittwochs und öffentlich. Der Institutsrat wird alle zwei Jahre gewählt, wobei die Studierenden des Instituts für ihre studentischen VertreterInnen abstimmen können. Alle wichtigen Entscheidungen innerhalb des Instituts werden vom IR getroffen, ob nun zur Stellenverteilung, Probleme der Studienordnung, Raumplanung, Haushalt, dem Lehrprogramm und allem, was an unser Institut herangetragen wird. Erarbeitet werden diese Punkte in den verschiedenen Ausschüssen und Kommissionen. Über Studieninhalte und Prüfungsleistungen wird bspw. in der Lehrkommission und im Prüfungsausschuss diskutiert. Die Berufungskommission entscheidet über neue (Honorar-) Professuren.

Die Belange der Studierenden durchzusetzen, ist auf Grund der Mehrheitsverhältnisse (4:1:1:1 oder 7:2:2:2) auch auf Institutsebene nicht unbedingt einfach. Wenn die HochschullehrerInnen sich einig sind, können sie jede Initiative von dieser Seite blockieren. In Einzelfragen sind jedoch Schulterschlüsse zwischen den verschiedenen Gruppen durchaus realistisch.

 

Fachbereichsrat (FBR)

Fachbereichsräte entscheiden über wichtige Dinge wie Studien- und Prüfungsordnungen und das Lehrangebot in den einzelnen Fächern. Auch hier gibt es immer eine professorale Mehrheit (4:1:1:1 oder 7:2:2:2). Denn wo kämen wir denn da hin, wenn wir Studierende selbst bestimmen dürften, was und wie wir studieren…

FBR-Wahlen finden alle zwei Jahre statt.

 

Akademischer Senat (AS)

Das wichtigste Gremium der Universität ist der Akademische Senat (AS). Hier werden die meisten Entscheidungen zur laufenden Politik an der Uni getroffen. Der Akademische Senat wird alle zwei Jahre gewählt und seine 25 Mitglieder setzen sich wie folgt zusammen: 13 Profs, 4 WiMis, 4 SoMis, 4 Studis.

 

Präsidialamt

Der Präsident (evtl. irgend­wann einmal die Präsidentin) ist sozusagen Regierungschef der Universität und kann u.a. mittels der so genannten „Erprobungsklausel“ alle anderen Gremien übergehen. Weitere wichtige Figuren sind der Kanzler, der sich mit der Haushaltsführung beschäftigt und der Leiter des Präsidialamtes, dem die Koordinierung der Leitungsverwaltung obliegt.

 

weitere Organe

Das Konzil bzw. der Erweiterte Akademische Senat ist dem AS übergeordnet und beschäftigt sich nur mit grundsätzlichen Angelegenheiten: Es beschließt die Grundordnung der Universität und wählt auf Vorschlag des AS alle vier Jahre den Präsidenten. Die Stimmenverteilung ist 31:10:10:10.

Das Kleine Kuratorium hat 10 Mitglieder, davon werden 6 Mandate per präsidiumsentscheid vergeben, die 4 anderen bekommt jeweils ein Mitglied der Statusgruppen.

Das Kuratorium ruht (durch Erprobungsklausel im BerlHG) und tritt nur noch alle zwei Jahre zusammen. Die 22 Mitglieder des sogenannten Ruhenden Kuratorium setzen sich wie folgt zusammen: 8 Mandate über den AS (2:2:2:2), vier Mandate jeweils über Abgeordnetenhaus und Senat von Berlin sowie vier Mandate über "gesellschaftliche Kräfte" (2=Arbeitgeber, 2=Gewerkschaften, jeweils einen an Frauen- und Umweltverbände)

 

 

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