Muss man sich nach Ablauf des 4. MA-Semesters neu immatrikulieren, nur um die MA-Arbeit abzugeben?
Eine Rückmeldung für das 5. Semester ist nicht erforderlich. Für die Abgabe der Masterarbeit, deren Bewertung und den Studienabschluss dürfen Sie noch immatrikuliert sein, müssen dies aber nicht. Die Entscheidung liegt daher ganz bei Ihnen.