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DFH-Mobilitätsbeihilfe und Praktikumsförderung

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) fördert die deutsch-französischen Studiengänge des Otto-Suhr-Instituts. Neben einer erheblichen DFH-Infrastruktur und einem großen deutsch-französischen Netzwerk profitieren unsere Studierenden unmittelbar durch finanzielle Zuwendungen der DFH. Für die DFH-Gelder gilt es insgesamt 3 Etappen zu berücksichtigen.
Deckblatt - DFH-Mobilitätsbeihilfe

Deckblatt - DFH-Mobilitätsbeihilfe

(1) Zuweisung der Heimat- und Partnerhochschulen

Was ist diese Zuweisung?Jede:r Studierende der DFH wird administrativ einer Hochschule zugewiesen. Diese nennt sich Heimathochschule. Der Studienabschnitt an der Heimathochschule vor Ort wird dann Inlandsphase genannt. Die andere Hochschule des Doppelbachelors bzw. Doppelmasters wird somit automatisch zur Partnerhochschule bzw. Auslandsphase.

Die Nationalität der Studierenden ist vollkommen irrelevant für die Zuweisung!

Wie funktioniert die Zuweisung? Bevor sich die Studierenden das erste Mal bei der DFH immatrikulieren, tritt die Studiengangskoordination per E-Mail mit allen neu zugelassenen Studierenden in Kontakt und fragt ihre Heimatshochschulwünsche ab. Die Studiengangskoordination wird dann die finale Heimat- und Partnerhochschulezuweisung unter Berücksichtigung der abgegebenen Wünsche vornehmen.

Es können nicht alle Wünsche erfüllt werden, da am Ende die Kohorte genau zur Hälfte von der FU und zur anderen Hälfte von Sciences Po bzw. HEC verwaltet werden muss.

Die Zuweisung hat dann Auswirkungen auf die reguläre DFH-Mobilitätsbeihilfe und die Modalitäten der DFH-Praktikumsförderung.

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(2) Die reguläre DFH-Mobilitätsbeihilfe

Die Studierenden erhalten jährlich eine DFH-Mobilitätsbeihilfe in Höhe von 3.500€ pro akademischem Jahr an der Partneruniversität. Die Zuweisung der Heimat- & Partnerhochschule bestimmt also den Zeitpunkt im Studium, zu dem die reguläre Mobilitätsbeihilfe ausgezahlt wird.

Rechnerisch besteht ein akademisches Jahr aus 10 Lehrmonaten (September - Juni einschließlich), die jeweils mit 350€ pro Monat bezuschusst werden. So ergibt sich, dass die DFH-Mobilitätshilfe der Partneruniversität 3.500€ (= 10x 350€) beträgt.

Die DFH-Mobilitätshilfe wird immer von der Heimathochschule an ihre administrierten Studierenden, die sich an der Partnerhochschule befinden, überwiesen. Die Studiengangskoordination am OSI kontaktiert ihre FU-administrierten Studierenden proaktiv, um ihre Bankverbindungen einzusammeln. Erfahrungsgemäß überweist die FU Berlin die reguläre Mobilitätsbeihilfe im Januar des akademischen Jahres.

In Ausnahmefällen kann die Studiengangskoordination Vorfinanzierung für Studierende in finanziellen Härtefällen beantragen. Individuelle Härtefallregelungen müssen vor August direkt mit den Studiengangskoordinator:innen besprochen werden. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte vor August.

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(3) Zusätzliche DFH-Praktikumsförderung

 Die DFH kann Pflichtpraktika maximal in Höhe von zwei Monatssätzen (2x 350€) fördern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Beispiel für eine:n FU-administrierte Studierende:n

Die FU Berlin ist die Heimathochschule. Die reguläre Mobilitätshilfe wird also in der Frankreich-Zeit ausgezahlt. Die französische Universität ist die Partnerhochschule*.

 Das Pflichtpraktikum von FU-administrierten Studierenden wird gefördert, wenn es ...

  1.  In Frankreich ODER im frankophonen Drittland** ODER in einer französischen Institution*** in einem Drittland (nicht Deutschland!)...
  2. UND außerhalb des 10-monatigen Förderzeitraums**** der regulären DFH-Mobilitätsbeihilfe...

stattfindet.

Wie beantrage ich diese zusätzliche Praktikumsförderung? Die Studiengangskoordination kontaktiert proaktiv alle FU-administrierten Studierenden im Frühling eines jeden Jahres per E-Mail. Sie sammelt die Praktikumsförderungswünsche ein und stellt die Förderungsanträge für alle Wünsche, die die DFH dann überprüft und abschließend entscheidet.

* Für Sciences Po- bzw. HEC-administrierte Studierende gelten die analogen Bedingungen nur jeweils mit deutschen Institutionen bzw. in deutschsprachigen Ländern.

** In mehrsprachigen Ländern (Belgien, Schweiz, etc.) gilt die Arbeitssprache innerhalb der Praktikumsstelle.

*** Unter französischen Institutionen verstehen sich Einrichtungen, die die französische Republik im Ausland repräsentieren (Botschaft, Konsulat, Instituts français, etc.)

**** Juli und August sind immer außerhalb des 10-monatigen Förderungszeitraums. Praktika, die andere Monate abdecken, kann die Studiengangskoordination der DFH zur Einzelprüfung ohne Erfolgsversprechen vorlegen.

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