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Beglaubigung, Apostille, Legalisation

Das Prüfungsbüro stellt maximal drei Beglaubigungen Ihrer Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement) aus.

Die Beglaubigung ist unter Vorlage der Originalen Dokumente und maximal drei Kopien bei der für den Studiengang zuständigen Sachbearbeiterin zu beantragen.

Hierfür ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Wochen zu rechnen. Sobald die Beglaubigungen während der Sprechzeiten abholbereit sind, werden Sie separat informiert.

Wenn Sie Ihre Abschlussdokumente (hier ausschließlich des Fachbereichs Politik- und Sozialwissenschaften) im Ausland verwenden wollen, benötigen Sie in der Regel entweder eine Apostille oder eine Legalisation. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten oder heiraten oder ein Kind adoptieren.
Es gibt zwei Beglaubigungsformen im internationalen Urkundenverkehr - die Apostille und die Legalisation. In beiden Fällen benötigen Sie zunächst eine VORBEGLAUBIGUNG. Diese kann im Dekanat des Fachbereichs PolSoz vorgenommen werden (vorherige Terminvereinbarung erforderlich; nähere Informationen erhalten Sie hier).

  • Die einfachere Form heißt „Apostille“. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf dem jeweiligen Dokument, die Eigenschaft, in welcher der/die Unterzeichner/in gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Apostille bekommen Sie direkt beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Sie ist aber nur für bestimmte Länder möglich. Welche das sind, erfahren Sie zum Beispiel auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes.

  • Für alle anderen Länder brauchen Sie eine sogenannte „Legalisation“. Auch hier ist nach der Vorbeglaubigung zunächst der Gang zum Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) erforderlich, wo Sie eine sogenannte Überbeglaubigung erhalten. Im Anschluss wenden Sie sich dann an die Botschaft oder eine andere Auslandsvertretung des Landes, für das Sie die Legalisation benötigen.

Ablauf für APOSTILLE:

Schritt 1 Originaldokumente bereithalten

Schritt 2 Vorbeglaubigung über das Dekanat

Schritt 3 Apostille durch das LABO

Ablauf für LEGALISATION:

Schritt 1 Originaldokumente bereithalten

Schritt 2 Vorbeglaubigung über das Dekanat

Schritt 3 Überbeglaubigung durch das LABO

Schritt 4 an Botschaft des jeweiligen Landes wenden

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften