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Bachelorstudiengang (Angewandte) Nordamerikastudien

Der Bachelorstudiengang Angewandte Nordamerikastudien wird vom John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann ab dem WiSe 21/22 wahlweise als Kombibachelor mit 90 Leistungspunkten im Kernfach oder als 60-LP-Modulangebot für Studierende anderer Studiengänge studiert werden.

Gegenstand

Gegenstand des Studiengangs Nordamerikastudien ist eine sprachpraktische Ausbildung in Oral Skills, Writing Skills sowie in Mediating Skills. Diese sprachpraktische Ausbildung soll die Studierenden befähigen, an Seminaren, die teilweise in englischer Sprache gehalten werden, aktiv teilzunehmen, die fremdsprachige Literatur zu bearbeiten, Prüfungsgespräche in englischer Sprache zu führen und schriftliche Arbeiten in englischer Sprache zu verfassen.

Weiterhin vermittelt der Studiengang Nordamerikastudien Kenntnisse in folgenden akademischen Bereichen: Geschichte, Soziologie, Kultur, Literatur, Politik und Wirtschaft. Diese wissenschaftlichen Gebiete bilden in ihrem inter- und transdisziplinären Zusammenhang die zu erwerbenden Grundlagenfelder, wobei einzelne Bereiche in der disziplinären Spezialisierung und Vertiefung des Studiums als Schwerpunktdisziplinen ausgewählt und belegt werden können.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Studiengangsverantwortlicher: Prof. Dr. Sönke Kunkel

Studienfachberaterin: Anne Hecht (Studierende)

Zuständigkeit und Kontakt im Prüfungsbüro: ba-nordamerika@polsoz.fu-berlin.de 

Franziska Korth (Nachnamen A - K) und Christiane Meiser (Nachnamen L - Z)

Das Büro ist von Montag bis Donnerstag besetzt / The office is staffed from Monday to Thursday

Ansprechpartner für den

Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Markus Kienscherf (Vorsitzender)

                                 Prof. Dr. Sönke Kunkel (stellvertretender Vorsitzender)

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zu Urlaubszeiten oder eingeschränkter Präsenszeit bitte über die Seiten der Sachbearbeiterinnen einsehen. / For the latest information on vacation times or limited presence time, please consult the pages of the clerks.

Sprechzeiten
  • persönliche Sprechstunde Dienstag / personal office hours Tuesday 11.00 - 13.00 Uhr 
Ihnestr. 21 - bitte Wartenummer ziehen / please take a waiting number
  • telefonische Sprechstunde Mittwoch / telephone consultation hours Wednesday 11.00 - 12.00 und Donnerstag / and Thursday 11.00 - 13.00 Uhr 

Anmeldungen für die Bachelorarbeit werden auch weiterhin nur per E-Mail vorgenommen. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen mit allen erforderlichen und ausgefüllten Nachweisen (Antrag auf Anmeldung und genehmigtes Themenblatt und Semesterbescheinigung) zusammen als PDF Datei dem Prüfungsbüro zu. Sie erhalten dann per E-Mail die Bestätigung über die offizielle Ausgabe des Themas und den Beginn der Bearbeitungszeit.

Registrations for the Bachelor thesis will continue to be made by e-mail only. Please send your documents together with all required and completed proofs (application for registration and approved topic sheet and semester certificate) as a PDF file to the examination office. You will then receive an e-mail confirming the official edition of the topic and the start of the processing time.

Die Abgabe Ihrer Bachelorarbeit erfolgt ebenso weiterhin nur als PDF Datei per E-mail an das Prüfungsbüro. Die Weitergabe an Ihre Prüfer*innen wird von dort gemacht. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung.

The submission of your Bachelor's thesis will also continue to take place only as a PDF file via e-mail to the Examination Office. The transfer to your examiners is done from there. You will receive a confirmation of receipt.

FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren aktuellen Leistungsstand und eine Leistungsübersicht. Beides können Sie unter Angabe Ihrer Matrikelnummer per Email (nur von Ihrem FU-Zedat-Account) im Prüfungsbüro anfordern. Rechnen Sie bitte bis zu einer Woche Bearbeitungszeit für uns ein. Sie erhalten dann die digitale Version.

Wenn Sie für eine Bewerbung eine englische Leistungsübersicht benötigen, schreiben Sie uns bitte eine kurze Email (nur von Ihrem FU-Zedat-Account) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer. Sie erhalten dann entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung eine englische Vorlage, die Sie anhand der deutschen Leistungsübericht aus dem Campus Maneagement System ausfüllen und uns zur Bestätigung schicken. Rechnen Sie bitte immer einige Tage Bearbeitungszeit ein. 

If you need an English performance overview for an application, please write us a short email (only from your FU-Zedat account) stating your matriculation number. You will then receive an English template according to your study and examination regulations, which you fill out using the German performance overview from the Campus Management System and send to us for confirmation. Please always allow a few days for processing.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

 Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften