Bachelorstudiengang Nordamerikastudien
Der Bachelorstudiengang Nordamerikastudien wird vom John-F.-Kennedy-Institut für Nordamerikastudien angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann wahlweise als Monobachelor oder als 30-Leistungspunkte-Modulangebot für Studierende anderer Studiengänge studiert werden.
Gegenstand
Gegenstand des Studiengangs Nordamerikastudien ist eine sprachpraktische Ausbildung in Oral Skills, Writing Skills sowie in Mediating Skills. Diese sprachpraktische Ausbildung soll die Studierenden befähigen, an Seminaren, die teilweise in englischer Sprache gehalten werden, aktiv teilzunehmen, die fremdsprachige Literatur zu bearbeiten, Prüfungsgespräche in englischer Sprache zu führen und schriftliche Arbeiten in englischer Sprache zu verfassen.
Weiterhin vermittelt der Studiengang Nordamerikastudien Kenntnisse in folgenden akademischen Bereichen: Geschichte, Soziologie, Kultur, Literatur, Politik und Wirtschaft. Diese wissenschaftlichen Gebiete bilden in ihrem inter- und transdisziplinären Zusammenhang die zu erwerbenden Grundlagenfelder, wobei einzelne Bereiche in der disziplinären Spezialisierung und Vertiefung des Studiums als Schwerpunktdisziplinen ausgewählt und belegt werden können.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Studiengangsverantwortlicher: Prof. Dr. Sönke Kunkel
Studiengangskoordinator*in: -
Stud. Studienfachberaterin: Anne Hecht
Kontakt und Zuständigkeit im Prüfungsbüro: ba-nordamerika@polsoz.fu-berlin.de
Christiane Meiser und Franziska Korth
Das Büro ist von Montag bis Donnerstag besetzt / The office is staffed from Monday to Thursday
Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Sebastian Jobs (Vorsitzender)
Prof. Dr. Sönke Kunkel (stellvertretender Vors.)
Aktuelle Informationen
siehe hier finden Sie aktuelle Informationen/here you will find current informations
Antrag Verlängerungsmöglichkeit Bearbeitungszeit aufgrund des aktuellen Lockdowns seit 16.12.2020 / Request extension possibility processing time due to current lockdown since 16.12.202
Anmeldungen für die Bachelorarbeit werden auch weiterhin nur per E-Mail vorgenommen. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen mit allen erforderlichen und ausgefüllten Nachweisen (Antrag auf Anmeldung und genehmigtes Themenblatt und Semesterbescheinigung) zusammen als PDF Datei dem Prüfungsbüro zu. Sie erhalten dann per E-Mail die Bestätigung über die offizielle Ausgabe des Themas und den Beginn der Bearbeitungszeit.
Registrations for the Bachelor thesis will continue to be made by e-mail only. Please send your documents together with all required and completed proofs (application for registration and approved topic sheet and semester certificate) as a PDF file to the examination office. You will then receive an e-mail confirming the official edition of the topic and the start of the processing time.
Die Abgabe Ihrer Bachelorarbeit erfolgt ebenso weiterhin nur als PDF Datei per E-mail an das Prüfungsbüro. Die Weitergabe an Ihre Prüfer*innen wird von dort gemacht. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung.
The submission of your Bachelor's thesis will also continue to take place only as a PDF file via e-mail to the Examination Office. The transfer to your examiners is done from there. You will receive a confirmation of receipt.
FAQ des Prüfungsbüros
- Studien- und Prüfungsordnung 2006 (pdf)
- Erste Änderungsordnung 2009 für PO 2006 (pdf)
- Studien- und Prüfungsordnung ab SoSe 2011 (pdf)
- Studien- und Prüfungsordnung ab WiSe 2014/15 (pdf)
- Studien- und Prüfungsordnung ab WiSe 2015/16 (pdf)
- Erste Änderungsordnung 2016 für SPO 2011, 2014, 2015
- Studien- und Prüfungsordnung ab WiSe 2018/19
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert