Prüfungsberechtigung
Prüfungsberechtigungen
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ProfessorInnen und PDs |
Promovierte WiMis |
Nicht-promovierte WiMis |
Lehrbeauftragte |
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Modul(teil)prüfungen |
ja |
ja |
ja |
ja |
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Betreuung der BA-Arbeit |
ja |
ja |
ja* |
nein |
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Zweitkorrektur der BA-Arbeit |
ja |
ja |
ja* |
nein |
* Nicht-promovierte WiMis des Otto-Suhr-Instituts können unter folgenden Bedingungen zu Betreuer*innen/Erstprüfer*innen bzw. Zweitprüfer*innen von Bachelorarbeiten bestellt werden:
1. die Bestellung erfolgt auf eigenen Wunsch; 2. es werden nicht mehr als 5 Abschlussarbeiten pro WiMi pro Kalenderjahr übernommen; 3. der Prüfungsausschuss bzw. der/die PA-Vorsitzende stellt sicher, dass die zweite für die jeweilige Prüfung bestellte Person ein/e Hochschullehrer*in ist.
