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Prüfungsberechtigung

Prüfungsberechtigungen

 

ProfessorInnen und PDs

Promovierte WiMis

Nicht-promovierte WiMis

Lehrbeauftragte

Modul(teil)prüfungen

ja

ja

ja

ja

Betreuung der BA-Arbeit

ja

ja

ja*

nein

Zweitkorrektur der BA-Arbeit

ja

ja

ja*

nein

 * Nicht-promovierte WiMis des Otto-Suhr-Instituts können unter folgenden Bedingungen zu Betreuer*innen/Erstprüfer*innen bzw. Zweitprüfer*innen von Bachelorarbeiten bestellt werden: 

1. die Bestellung erfolgt auf eigenen Wunsch; 2. es werden nicht mehr als 5 Abschlussarbeiten pro WiMi pro Kalenderjahr übernommen; 3. der Prüfungsausschuss bzw. der/die PA-Vorsitzende stellt sicher, dass die zweite für die jeweilige Prüfung bestellte Person ein/e Hochschullehrer*in ist.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften