Bachelorstudiengang Politikwissenschaft
Der Bachelorstudiengang Politikwissenschaft wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der Studiengang kann wahlweise als Monobachelor oder in Kombination mit einem Kernfach als 60 LP Modulangebot studiert werden.
Gegenstand
Das Studium vermittelt grundlegende Fachkenntnisse und qualifiziert die Studierenden für eine Berufstätigkeit mit politikwissenschaftlichem Bezug bzw. für einen weiterführenden politik-/sozialwissenschaftlichen Studiengang. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
FAQ des Prüfungsbüros
Ansprechpartner*innen
Fragen zu Bewerbung und Zulassung:
http://www.fu-berlin.de/studium/bewerbung/bachelor/index.html
Studienfachberater*in:
Prof. Dr. Thomas Rixen
Zuständigkeit im Prüfungsbüro
- Bachelor Politikwissenschaft
sämtliche Anfragen bitte an: ba-polwiss@polsoz.fu-berlin.de
Heike Herforth, Christan Opitz
- 60 LP+ 30 LP Modulangebot
sämtliche Anfragen bitte an: 60-lp-polwiss@polsoz.fu-berlin.de
Stefanie Pankrath
Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Sven Chojnacki
stellv. Prof. Dr. Tobias Berger
Aktuelle Informationen
Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund des aktuellen Lockdown Januar 2021.Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt weiterhin AUSSCHLIESSLICH per Email an ba-polwiss@polsoz.fu-berlin.de. Weiterführende Informationen entnehmen Sie gerne den jeweilgen Präsentationen zu den jeweilgen Meldeterminen (siehe nachstehend). Eine vorherige Registrierung auf einer Meldeliste entfällt.
Bereich: Bachelor Politikwissenschaft
Nächste Meldetermine für das SoSe 2021:
-
1. Meldetermin am 19. April 2021 Informationen im Rahmen einer
kleinen Präsentation hier klicken -
2. Meldetermin am 16. Juni 2021 Informationen im Rahmen einer
kleinen Präsentation hier klicken
Dies alles finden Sie auch unter der Rubrik "Abschlussphase".
FAQ des Prüfungsbüros
Bei Fragen zu Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und Fachwechsler*innen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende oder richten gezielte Anfragen an die E-Mail des Prüfungsausschusses: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de. Weiterführende Informationen finden Sie gerne auch unter:https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/index.html.
Anträge auf Anrechnungen von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Einstufungen in Fachsemester, sind in den Briefkasten der Ihnestr. 22 einzuwerfen oder postalisch an den: Prüfungsausschuss des OSI, Ihnestr. 22; 14195 Berlin zu richten. In der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie ist für die Einreichung von Anträgen auf Anrechnungen die oben genannte E-Mailadresse zu nutzen.
Monobachelor
- Leitfaden zum Anrechungs- und Einstufungsverfahren für Hochschul- und FachwechslerInnen (pdf)
- Leitfaden zum Anrechnungsverfahren und Informationen für im Fach immatrikulierte Studierende (pdf)
- Formbrief zur Anrechnung (pdf)
- Formular Anrechnung für BA PolWiss 2012 (pdf)
- Formular Anrechnung für BA PolWiss 2016 (pdf)
- Formular Anrechnung für BA PolWiss 2019 (pdf)
Ordnungswechsel nach BPO 2019
verbindliche Vorabanrechnung
30/60 LP Modulangebot
(INFO: zum 30 LP Modulangebot PolWiss wird nicht mehr zugelassen; Ausnahme im Rahmen des BA Nordamerikastudien)
- Leitfaden zum Anrechnungs- und Einstufungsverfahren für Hochschul- und FachwechslerInnen (pdf)
- Leitfaden zum Anrechnungsverfahren und Informationen für im Fach immatrikulierte Studierende (pdf)
- Formbrief zur Anrechnung (pdf)
- Formular Anrechnung für 60 LP Modulangebot 2012 (pdf)
- Formular Anrechnung für 60 LP Modulangebot 2016 (pdf)
- Formular Anrechnung für 60 LP Modulangebot 2019 (pdf)
- Formular Anrechnung für 30 LP Modulangebot (pdf)
- Antrag auf Ordnungswechsel 60 LP Polwiss. in BPO 2016/17 (pdf)
- Antrag auf Ordnungswechsel 60 LP Polwiss. in BPO 2019/2020 (pdf)
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Covid-19 bedingte Informationen
Pro Semester werden zwei Meldemöglichkeiten angeboten!
Für das Sommersemester werden im April/Mai und Juni Meldetermine angeboten und für das Wintersemester im Oktober/November und Januar.
Die genauen Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Dies erfolgt zum einen auf der Studiengangseite unter der Rubrik "Aktuelle Informationen" und per Aushang auf der Etage des Prüfungsbüro (neben Raum 304).
- Präsentation für Meldetermin BA-Arbeit 14. Januar 2021
- Präsentation für Meldetermin BA-Arbeit 19. April 2021
- Präsentation für Meldetermin BA-Arbeit 16. Juni 2021
- Infoblatt: "Was benötige ich zur Meldung?"
- Formular zur "Anmeldung zur BA-Arbeit", nach StPo 2012
- Formular zur "Anmeldung zur BA-Arbeit", nach StPo 2016
- Formular zur "Anmeldung zur BA-Arbeit", nach StPo 2019 (folgt in Kürze)
- Formular für den Themenvorschlag zur BA-Arbeit" (pdf)
- Bei Abgabe der Arbeit "Eidesstattliche Erklärung BA-Arbeit" (pdf)
- Infoblatt: Bearbeitungshinweise BA-Arbeit Polwiss (pdf)
Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Im Rahmen des Anmeldeprozesses im Refubium ist die vollständig ausgefüllte Publikationsempfehlung als PDF-Datei hochzuladen. Das entsprechende Formular finden Sie HIER.
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktionert die Veröffentlichungen eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Feststellung Studienabschluss
- Präsentation "Wie bekomme ich meinen Studienabschluss?" (pdf)
- Formular zur "Beantragung des Studienabschluss", nach StPo 2012
- Formular zur "Beantragung des Studienabschluss" nach StPo 2016
- Formular zur "Beantragung des Studienabschluss" nach StPo 2019 (folgt in Kürze)
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Master-/Magister-/Diplomarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Master-/Magister-/Diplomarbeit informiert.
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Sondernachteilsausgleiches "nicht deutsche Muttersprachler und nicht deutsches Abitur". Hier ist die Beantragung eines solchen ausschließlich innerhalb der ersten 3 Wochen nach ANMELDUNG zur BA-Arbeit möglich. Hierzu ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss einzureichen sowie beigefügt Kopien des Passes, des Abiturs. Die Entscheidung auf Gewährung trifft der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
- Nachteilsausgleich gemäßt § 11 RSPO. Nährere Informationen finden Sie hier.
Studierende des Studiengangs BA Politikwissenschaft haben die Möglichkeit innerhalb Ihren Studiums, ein affines Modul im Umfang von 10 LP zu wählen und einzubinden. Affine Module sollen den Studierenden in Ergänzung der Module des Wahlbereichs ein erweitertes, in sich geschlossenes qualifikatorisches Profil verschaffen. Das Affine Modul wird auf dem Abschlusszeugnis mit Angabe des belegten LP-Umfangs angegeben.Affine Module die zusätzlich erbracht werden, werden nicht ausgewiesen.
Die Frist zur Anmeldung zu einem affinen Modul endet für das Wintersemester am 31.08. und für das Sommersemester am 28.02.