Bearbeitungshinweise zur bachelorarbeit 2018
Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie
Bearbeitungshinweise zur Bachelorarbeit
- Die Bachelorarbeit wird in der Regel auf Deutsch verfasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten diesem Antrag zugestimmt haben.
- Die Bachelorarbeit ist ausschließlich in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) an ba-ska@polsoz.fu-berlin.de einzureichen. Für die Eidesstattliche Erklärung gilt Gleiches. Bitte nutzen Sie Ihre Zedat-Emailadresse.
- Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern haben. Eine (audio-)visuelle Abschlussarbeit besteht aus einem Film (ca. 10 Minuten) und umfasst etwa 2 500 Wörter. Eine Abschlussarbeit aus einem Fotografieprojekt (ca.15 Bilder) oder einem Medienprojekt werden mit einer schriftlichen Arbeit von etwa 2 500 Wörtern begleitet. Die Audiovisuellen Datein sind auf einem geeingten Datenträger (USB STICK) per Post an: Freie Universität Berlin, Fachbereich Politk-und Sozialwissenschaften, Prüfungsbüro, Ihnestr.21, 14195 Berlin zu senden. Bitte unter Nennung Ihres Namens, der Matrikelnummer sowie Ihres Studiengangs.
- Die Bearbeitungszeit beträgt 15 Wochen.
- Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Gutachtern zu Beginn des Ausarbeitungszeitraums zu suchen.
- Das eingereichte Thema (Gegenstand Ihrer wissenschaftlichen Untersuchung) sollte ein aussagekräftiges Bild Ihres
Gesamtvorhabens vermitteln. Der Titel Ihrer Arbeit kann genauso lauten wie das Thema. Sie können ihn durch einen Untertitel ergänzen. Weder für die Änderung von Titel noch Untertitel brauchen Sie die Genehmigung durch die Prüfer*innen oder den Prüfungsausschuss. Nur das Thema können Sie nicht eigenständig ändern. Bitte beachten Sie, dass auf Ihren späteren Abschlussdokumenten nur das durch den Prüfungsausschuss genehmigte und ausgegebene Thema (nicht der Titel) ausgewiesen wird.
- Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per E-Mail oder per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros (Raum 320) eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelorarbeit informiert.