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Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie

Der Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wird vom Institut für Sozial- und Kulturanthropologie angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann wahlweise als 90 LP-Kernfach oder in Kombination mit einem anderen Kernfach als 60 LP-Modulangebot studiert werden.

Gegenstand

Die Sozial- und Kulturanthropologie ist im deutschsprachigen Raum eng mit der Geschichte der Ethnologie verbunden. Als die Disziplin Ende des 19. Jahrhunderts erstmals an Universitäten in Deutschland und anderen Teilen der Welt etabliert wurde, war das Fach zunächst eine Wissenschaft vom kulturell ‚Anderen’, die vor allem außereuropäische Gesellschaften untersuchte. Im Blickpunkt ethnologischer Untersuchung standen sowohl gesellschaftliche Strukturen und Bedeutungsmuster als auch kulturelle Praxen des Alltags, wie spezifische Gruppen sie in Bezug auf Religion, Wirtschaft und ihre politisch-rechtliche Organisation entwickelt haben.

Weiteres entnehmen SIe gern der jeweilgs gültigen Studien- und Prüfungsordnung oder den Seiten des Instituts für Sozial- und Kulturanthropologie.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.

Informationen und Ansprechpartner*innen

Prüfungsausschuss

Vorsitz: Prof. Dr. Dominik Mattes

Bewerbung und Zulassung

Fragen zur Bewerbung und Zulassung sowie Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung und Zahlung von Beiträgen richten Sie bitte ausschließlich an die Studierendenverwaltung

Studienfachberatung und weitere Beratungsangebote des Insitut für Sozial-und Kulturanthropologie

Studiengangskoordinator: Stefan Hoffmann

Studienfachberater:Stefan Hoffmann

Zuständigkeit im Prüfungsbüro

  • Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER

  • Sprechzeiten sind:

  • persönlich vor Ort: Montag 11.00. - 13.00 Uhr mit Wartemarke (Wartemarkenautomaten in den Treppenhäusern Eingangsbreich 3. OG. Ausgabe der Marken beginnt 10.45 Uhr und endet 12.45 Uhr)
  • telefonisch Dienstag 11.00 - 12.00 Uhr und Mittwoch 11.00. - 13.00 Uhr unter 838 - 52350

Aktuelle Informationen

Bitte beachten Sie die Abwesenheiten und Schließzeit des Studien-Prüfungsbüros

 Anmeldetermin für die Bachelorarbeit für das Wintersemester 2025/2026:

FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Formulare für die BPO 2018

Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Im Rahmen des Anmeldeprozesses im Refubium ist die vollständig ausgefüllte Publikationsempfehlung als PDF-Datei hochzuladen. Das entsprechende Formular finden Sie HIER.

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ProfessorInnen und PDs

Promovierte WiMis

Nicht-promovierte WiMis

Lehrbeauftragte

Modul(teil)- prüfung

ja

ja

ja

ja

Betreuung der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

Zweitkorrektur der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

  • Verlängerung der Bearbeitungsfrist der BA-Arbeit wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften