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Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie

Der Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wird vom Institut für Sozial- und Kulturanthropologie angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann wahlweise als 90 LP-Kernfach oder in Kombination mit einem anderen Kernfach als 60 LP-Modulangebot studiert werden.

Gegenstand

Die Sozial- und Kulturanthropologie ist im deutschsprachigen Raum eng mit der Geschichte der Ethnologie verbunden. Als die Disziplin Ende des 19. Jahrhunderts erstmals an Universitäten in Deutschland und anderen Teilen der Welt etabliert wurde, war das Fach zunächst eine Wissenschaft vom kulturell ‚Anderen’, die vor allem außereuropäische Gesellschaften untersuchte. Im Blickpunkt ethnologischer Untersuchung standen sowohl gesellschaftliche Strukturen und Bedeutungsmuster als auch kulturelle Praxen des Alltags, wie spezifische Gruppen sie in Bezug auf Religion, Wirtschaft und ihre politisch-rechtliche Organisation entwickelt haben.

Weiteres entnehmen SIe gern der jeweilgs gültigen Studien- und Prüfungsordnung oder den Seiten des Instituts für Sozial- und Kulturanthropologie.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Studiengangskoordinator: Stefan Hoffmann

Studienfachberater: Stefan Hoffmann

Prüfungsausschussvorsitzende*r: Prof. Dr. Dominik Mattes

Zuständigkeit im Prüfungsbüro:

  • Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
    • Persönliche Sprechstunde mittwochs 11.00-13.00 Uhr (bitte Wartemarke ziehen)
    • telefonisch Sprechstunden montags 11.00-13.00 Uhr, dienstags 11.00 - 12-00 Uhr
      unter 030 838 - 52350
        

Aktuelle Informationen

 Anmeldetermin für die Bachelorarbeit für das Sommersemester 2024
  • 14. Mai 2024
  • 12. Juni 2024

FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Formulare für die BPO 2018

Formulare für die BPO 2013

Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Im Rahmen des Anmeldeprozesses im Refubium ist die vollständig ausgefüllte Publikationsempfehlung als PDF-Datei hochzuladen. Das entsprechende Formular finden Sie HIER.

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   Bachelorstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie

Bearbeitungshinweise zur Bachelorarbeit

  • Die Bachelorarbeit wird in der Regel auf Deutsch verfasst. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag die Anfertigung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache gestatten, sofern die beiden Prüfungsberechtigten diesem Antrag zugestimmt haben.
  • Die Bachelorarbeit ist ausschließlich in elektronischer Form im Portable-Document-Format (PDF) an ba-ska@polsoz.fu-berlin.de  einzureichen. Für die Eidesstattliche Erklärung gilt Gleiches. Bitte nutzen Sie Ihre Zedat-Emailadresse.

 

  • Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern haben. Eine (audio-)visuelle Abschlussarbeit besteht aus einem Film (ca. 10 Minuten) und umfasst etwa 2 500 Wörter. Eine Abschlussarbeit aus einem Fotografieprojekt (ca.15 Bilder) oder einem Medienprojekt werden mit einer schriftlichen Arbeit von etwa 2 500 Wörtern begleitet. Die Audiovisuellen Dtein sind auf einem geeingten Datenträger per Post an: Freie Universität Berlin, Fachbereich Politk-und Sozialwissenschaften, Prüfungsbüro, Ihnestr.21, 14195 Berlin zu senden.

    Die Bearbeitungszeit beträgt 15 Wochen.

  •  Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Gutachtern zu Beginn des Ausarbeitungszeitraums zu suchen.
  •  Die Änderung des vom Prüfungsausschuss genehmigten Titels ist nicht möglich.
  •  Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten vier Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.
  • Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

 

 

  • Die Bachelorarbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
  •  Die Bachelorarbeit ist in elektronsicher Form als PDF Datei an ba-ska@polsoz.fu-berlin.de zu senden. Gleiches gilt für die Eidesstattliche Erklärung. Bitte nutzen Sie Ihre Zedat-Emailadresse.
  •  Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern haben. Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Wochen.
  •  Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Gutachtern zu Beginn des Ausarbeitungszeitraums zu suchen.
  •  Die Änderung des vom Prüfungsausschuss genehmigten Titels ist nicht möglich.
  •  Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.

 

ProfessorInnen und PDs

Promovierte WiMis

Nicht-promovierte WiMis

Lehrbeauftragte

Modul(teil)- prüfung

ja

ja

ja

ja

Betreuung der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

Zweitkorrektur der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

  • Verlängerung der Bearbeitungsfrist der BA-Arbeit wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften