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Masterstudiengang Environmental Policy and Planning

Dieser Masterstudiengang ist geschlossen. Es finden keine Zulassungen mehr statt.

ACHTUNG: Aufhebung des Studiengangs MA EPP zum 30.09.2020.

Der Masterstudiengang Environmental Policy and Planning wurde vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und der Fakultät Planen Bauen Umwelt der Technischen Universität Berlin angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Der konsekutive, stärker forschungsorientierte Masterstudiengang Environmental Policy and Planning steht Absolventinnen und Absolventen eines berufsqualifizierenden deutschem oder gleichwertigem ausländischen Abschuss in der Umweltplanung oder Politikwissenschaft oder in einem für den Masterstudiengang wesentlichen Fach offen. Er ermöglicht eine Erweiterung und Vertiefung von Kenntnissen in der Umweltpolitik und der Umweltplanung und vermittelt vertiefte wissenschaftliche und berufsqualifizierende Kenntnisse. Die besonderen Merkmal dieses Studienganges bestehen in seiner Anbindung an die international vernetzten universitären Institute, Forschungszentrum für Umweltpolitik, FU Berlin  und Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, TU Berlin, sowie in der Ausbildung in inter- und transdisziplinären Methoden. Studienteilnehmer erwerben sozialwissenschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten im Umwelt-, Klima- und Energiebereich und bereiten sich darauf vor, den Herausforderungen der Komplexität von umweltpolitischen- und planerischen Problemen zu begegnen.

Im Masterstudiengang Environmental Policy and Planning können die Studierenden sich für ein Promotionsstudium qualifizieren sowie für wissenschaftlich qualifizierte Tätigkeiten in umweltpolitischen, -planerischen und angrenzenden Themengebieten - zum Beispiele Klimawandel und erneuerbarer Energien - vorbereiten. Mögliche Berufs- und Tätigkeitsfelder finden sich innerhalb von nationalen und internationalen Behörden, Verbänden, Organisationen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) sowie Politik-, Planungs- und Unternehmensberatungsbüros.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Ansprechpartner*innen

Studiengangskoordinatorin u. Studienfachberaterin:

Dr. Kirsten Jörgensen

Zuständigkeit im Prüfungsbüro

Stefanie Pankrath

Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Johann Köppel

FAQ des Prüfungsbüros


Prüfungsberechtigungen 

 

ProfessorInnen und PDs

Promovierte WiMis

Nicht-promovierte WiMis

Lehrbeauftragte

Modul(teil)prüfungen

ja ja ja ja

Betreuung der MA-Arbeit

ja ja nein nein

Zweitkorrektur der MA-Arbeit

ja ja nein nein

 

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften