Wie lade ich Gäste zu einem honorierten Vortrag ein?
Soll ein Gast ans Institut eingeladen werden, der einen Gastvortrag mit Honorar halten soll, muss im Vorfeld ein Gasteinladungsantrag auf einem speziellen Formular (s. unten), unterschrieben von einem Professor oder einer Professorin, an den FB Politik und Sozialwissenschaften eingereicht werden.
Der Antrag kann nur von Professor*innen gestellt werden, da nur diese Inhaber von Kostenstellen, also Finanzmitteln sind.
Achtung: Der Institutsrat entscheidet jedes Semesters in der ersten IR-Sitzung über die Finanzierung von Gasteinladungen aus den zentralen Institusmitteln. Es wird daher erwartet, dass die Listen potenzieller Gäste spätestens eine Woche vor der ersten IR-Sitzung im jeweiligen Semester beim Sekretariat I (sozkultanth@PolSoz.FU-Berlin.de) eingereicht werden.
Wichtig:
Nach Einwilligung der Gasteinladung im Institut für Sozial- und Kulturanthropologie wird der Antrag weiter zum Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften zur Genehmigung gesendet; beachten Sie bitte, dass nur auf Basis der genehmigten Gasteinladung das Gasthonorar über ausgezahlt werden kann. Dafür muss die vorausgegangene Genehmigung der Gasteinladung den Überweisungsunterlagen (s. Antrag Abrechung einer Gasttätigkeit) als Anlage beigefügt sein!
Die aktuellste Fassung der Antragsformulare befindet sich auf der Website "Vertragsangelegenheiten" des FB PolSoz:
https://www.polsoz.fu-berlin.de/verwaltung/vertrag/index.html
Es gibt zwei verschiedene Arten von Antragsformularen, je nach Finanzierungsquelle:
- Finanzierung aus Haushaltsmitteln: Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Instituts/ des ZI
- Finanzierung aus Drittmitteln: Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Außenamtes
In den Formularen werden folgende Informationen abgefragt:
- Name, Vorname, Titel des Gastes
- Post-Adresse des Gastes
- Titel seines Gastvortrags
- Zeitpunkt von ... bis... (Datum, Uhrzeiten) seiner Gasttätigkeit
- Finanzierungsquelle: Fonds/Kostenstelle
- Name des Kostenstelleninhabers
- Vorgesehene Honorierung: Entweder als vorher vereinbarte Pauschale oder einzeln nach Ausgabenkategorien: Reisekosten, Unterkunft, Vortragshonorar, die später einzeln mit Belegen abgerechnet werden müssen etc.).
Hinweis: Unser Institut bevorzugt Pauschalen, da diese erheblich weniger Arbeitsaufwand für alle Beteiligten bedeuten!
Der Antrag wird über eines der Sekretariate erstellt und nach Unterzeichnung durch kostentellenverantwortlichen Professor an den FB PolSoz zur Genehmigung geleitet.
Ist der Antrag genehmigt worden, erfolgt danach die Auszahlung. Verwenden Sie dafür das untenstehende Formular zur "Abrechnung einer Gastätigkeit" und beachten Sie, dass dieses Formular vom Gast handschriftlich unterschrieben ist. Das entsprechende Sekretariat übernimmt dann die weitere Bearbeitung.
Einreichung des Antrags
- im Fall der Finanzierung aus regulären Haushaltsmitteln über das Sekretariat I:
E-Mail: sozkultanth@polsoz.fu-berlin.de
- im Fall der Finanzierung aus Drittmitteln über das Sekretariat II:
E-Mail: anthro@polsoz.fu-berlin.de
Aktuelle Formulare:
- Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Instituts/ des ZI
- Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Außenamtes
- Abrechnung einer Gasttätigkeit (de)
- Abrechnung einer Gasttätigkeit (en)
- Barauszahlung einer Gasttätigkeit
Stand: 2023-07-01