Werkverträge, Honorarverträge, Gasteinladungen
Soll ein Gast ans Institut eingeladen werden, der einen Gastvortrag mit Honorar halten soll, muss im Vorfeld ein Gasteinladungsantrag auf einem speziellen Formular, unterschrieben von eimem Professor/einer Professorin, an den FB Politik und Sozialwissenschaften eingereicht werden.
Der Antrag kann nur von Professor*innen gestellt werden, da nur diese Inhaber von Kostenstellen, also Finanzmitteln sind.
Wichtig:
Der FB PolSoz muss diese Gasteinladung im Vorfeld genehmigen, nur auf dieser Basis kann später das Gasthonorar über UNIKAT ausbezahlt werden. Die Genehmigung muss den Überweisungsunterlagen als Anlage beigefügt sein!
Die Antragsformulare finden sich auf der Website "Vertragsangelegenheiten" des FB PolSoz:
https://www.polsoz.fu-berlin.de/verwaltung/vertrag/index.html
Es gibt 2 verschiedene Arten von Antragsformularen, je nach Finnzierungsquelle:
- Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Instituts/ des ZI
- Antrag auf Einladung zu einer Gasttätigkeit aus Mitteln des Außenamtes
In den Formularen werden folgende Informationen abgefragt:
- Name, Vorname, Titel des Gastes
- Post-Adresse des Gastes
- Titel seines Gastvortrags
- Zeitpunkt von ... bis... (datum, Uhrzeiten) seiner Gasttätigkeit
- Finanzierungsquelle: Fonds/Kostenstelle
- Name des Kostenstelleninhabers
- vorgesehene Honorierung: entweder als vorher vereinbarte Pauschale oder einzeln nach Ausgabenkategorien: Reisekosten, Unterkunft, Vortragshoorar, die später einzeln mit Belegen abgerechnet werden müssen etc.).
Hinweis: Unser Institut bevorzugt Pauschalen, da diese erheblich weniger Arbeitsaufwand für alle Beteiligten bedeuten!
Der Antrag wird über eines der Sekretariate erstellt und nach Unterzeichnung durch kostentellenverantwortlichen Professor an den FB PolSoz geleitet.
- im Fall der Finanzierung aus regulären Haushaltsmitteln über das Sekretariat I, email: sozkultanth@polsoz.fu-berlin.de
- im Fall der Finanzierung aus Drittmitteln über das Sekretariat II, email: