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Kann ich Praktika, die ich bereits vor Studienbeginn gemacht habe, für den ABV-Bereich anrechnen lassen?

Das hängt ganz von Art und Umfang der Praktika ab und muss daher für jeden Fall gesondert entschieden werden. Anerkannt werden zum Beispiel redaktionelle Praktika im Bereich Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit sowie Praktika in der Medien- und Meinungsforschung. Bitte wenden Sie sich zur Anrechnung direkt an Anja Kretschmer, sie ist zuständig für die Anerkennung von Praktika, Berufserfahrung und Ausbildungen, die Sie VOR Beginn Ihres Studiums absolviert bzw. erworben haben. Weitere Informationen zum Berufspraktikum für Bachelorstudierende im Kernfach PuK finden Sie hier.

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