Es ist ratsam, mögliche Erstgutachter/innen frühzeitig (idealerweise bereits ein Semester vorher) zu kontaktieren, um z. B. Abwesenheit durch Forschungsfreisemester abzuklären.
Die Arbeitsstellen bieten ggf. unter "Studium und Prüfungen" spezifische Hinweise zur Anfertigung der Abschlussarbeit.
Kolloquium besuchen
In der Regel besuchen Sie das Master-Kolloquium der Arbeitsstelle, an der Sie Ihre Abschlussarbeit anfertigen.
Maßgeblich sind die Bestimmungen der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung: Für Studierende im Master Medien und Politische Kommunikation, die den Master ab dem WS 2017/18 begonnen haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung 2017 (MA MPK); für Studierende, die sich bereits vor dem WS 2017/18 für diesen Master eingeschrieben haben, gilt die Studien- und Prüfungsordnung 2011 (MA MPK). Für Studierende im Master Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ist die Studien- und Prüfungsordnung 2017 (MA PuK) gültig.
Die Anmeldung kann während der Sprechzeit bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro erfolgen. Seit dem WS 18/19 gibt es keine festen Anmeldetermine mehr; bitte wenden Sie sich zur Absprache des Anmeldetermins direkt an Ihre/n jeweilige/n Betreuer/in.
Wenn Sie keine Lehrveranstaltungen (einschließlich MA-Colloquium) mehr besuchen müssen, ist nur zum Schreiben der Master-Arbeit eine erneute Rückmeldung nicht mehr notwendig.
Studienabschluss beantragen
Haben Sie alle Prüfungsleistungen erbracht, können Sie im Prüfungsbüro mit dem für Ihre jeweilige Studienordnung maßgeblichen Formular den Studienabschluss beantragen. Erst dann wird Ihr Zeugnis erstellt, was erfahrungsgemäß einige Tage in Anspruch nimmt.
Studienabschluss feiern
Die Studienabschlussfeier unseres Instituts findet einmal jährlich am letzten Freitag der Vorlesungszeit des Wintersemesters statt. Die Einladungen werden jeweils Anfang des Jahres zentral per E-Mail verschickt.
Bilder und Informationen zu den Studienabschlussfeiern der letzten Jahre finden Sie auf unserer Alumni-Seite.