Bewerbung
Ja, es ist möglich ein Praktikum zu absolvieren, nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html
Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten, Infothek etc.)
Ein ERASMUS-Stipendium (bestehend aus dem ERASMUS-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin (einschließlich Promotionsstudierende) beantragen.
Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen ERASMUS-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung).
Diejenigen Studierenden, denen von Seiten privater Stiftungen, bilateraler Kulturabkommen oder internationaler Einrichtungen andere Stipendien gewährt werden, müssen in vielen Fällen auf den ERASMUS-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom ERASMUS-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.
Ja. Dank des im Januar 2014 in Kraft getretenen Erasmus PLUS- Programms, können Sie ab sofort pro Studienabschnitt jeweils einen bis zu 12-monatigen Erasmus-Austausch machen. D.h. im Bachelor, im Master und auch während der Promotion. In diesen 12 Monaten inbegriffen können Sie auch ein Praktikum im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren.
Für OSI- Erasmus-Plätze können sich unsere Studierenden einmal im Jahr bewerben. In der Regel werden die Plätze im Dezember ausgeschrieben. In der Ausschreibung, die alle Abonnenten und Abonnentinnen der OSI Erasmus Mailing List per Email erhalten und zusätzlich in der Ihnestr. 21 aushängt wird, stehen alle weiteren wichtigen Informationen bezüglich: Anzahl der Plätze, Sprachvoraussetzungen, sonstige Voraussetzungen (z.B. LP), Bewerbungsfristen, Berwerbungsverfahren, etc.
Die Inhalte der Ausschreibung des Vorjahres, sowie die der Tabelle der Partnerunis auf der Website können sich jedes Jahr um einige Details ändern. Jedoch können Sie sich bereits an den Angaben orientieren. Bitte sehen Sie daher bis zur endgültigen Ausschreibung im Dezember von nicht dringenden Nachfragen ab.
Ja, ein Aufenthalt ist auch mit Kindern möglich.
Bitte wenden Sie sich mit Fragen über einen Erasmus-Aufenthalt mit Kindern an das Zentrale Erasmus-Büro: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/voraussetzungen/Studierende_mit_besonderen_Bed__rfnissen/index.html
Normalerweise erfolgt die Ausschreibung jährlich Mitte November oder Anfang Dezember. Der Bewerbungsschluss ist dann immer der 31. Januar im Folgejahr. Es gibt nur eine Bewerbungsfrist für das gesamte akademische Folgejahr. Beispiel: Wenn im Wintersemester 2015 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Sie sich entweder für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2016/17, oder für das Sommersemester 2017, oder für das gesamte akademische Jahr 2016/17 (Wintersemester und Sommersemester).
Alle in der Ausschreibung aufgelisteten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Generell umfasst dies folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes, ausgedrucktes Bewerbungsformular (die Daten der Verfügbarkeit sind auf der zentralen Erasmus-Homepage zu finden)
- Motivationsschreiben in deutscher Sprache sowie in der entsprechenden Fremdsprache (sofern Französisch, Spanisch, Portugiesisch) oder auf Englisch, in dem auf die Schwerpunkte des bisherigen Studiums, sowie die gewünschten Schwerpunkte des Auslandsstudiums einzugehen ist (max. 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5) – Empfehlungsschreiben von Professor*innen werden nicht berücksichtigt
- tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (nicht mehr als 2 Seiten)
- Nachweis der Sprachkenntnisse (kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden, zur Bewerbungsfrist ist dann jedoch ein Nachweis über eine Anmeldung zu einem Test notwendig)
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Sprachtests! - aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- aktuelle Leistungsübersicht (Campus Management Ausdruck) bzw. Bachelor-Zeugnis für M.A.-Studierende (beides wird nicht mit in die Auswahl einbezogen)
Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die Sprachkenntnisse der BewerberInnen stark voneinander unterscheiden und auch ändern können.
Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten entnehmen Sie bitte aus der Auflistung der Universitäten, die Sie auf unserer Webseite finden (http://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/auslandsstudium/partner/index.html ) oder auf den Webseiten der Universitäten selbst. Darüber hinaus gibt auch unsere aktuelle Ausschreibung Auskunft über die jeweiligen Sprachvoraussetzungen. Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife nicht als Sprachnachweis zugelassen sind.
Das Motivationsschreiben sollte sich prioritär an die Erst-Wahl der Studierenden richten und insbesondere akademisch begründet werden. Dabei sollte zum Beispiel auf das geplante Studienvorhaben, das Interesse an der Partneruniversität sowie eventuelles Engagement im sozialen Bereich / am Fachbereich eingegangen werden.
Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, bekommen Sie eine Benachrichtigung per eMail ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und für welche Hochschule wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, werden Sie von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert. Dies geschieht in der Regel im April/Mai.
Mit der Nominierung durch das OSI-Erasmusbüro werden Sie offiziell an der Gasthochschule angemeldet. Damit haben Sie den Erasmusstudienplatz sicher, es sei denn, Sie erfüllen die formalen Zulassungskriterien der Gasthochschule nicht (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, etc.). In diesen Fällen kann die Gastuniversität ausnahmsweise die Nominierung zurückziehen.
Nach der erfolgreichen Nominierung schickt Ihnen die Gastuniversität eine eMail mit der Aufforderung, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und erbittet unterschiedliche Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie diese Formulare so bald wie möglich aus. Bitte beachten Sie, dass die Gastuniversität gegebenfalls eine Leistungsübersicht in englischer Sprache einfordert. Kontaktieren Sie hierfür bitte frühzeitig das Prüfungsbüro des OSI.
In der Annahmeerklärung müssen Sie auch den Hochschulcode Ihrer Gastuniversität angeben. Diesen Code finden Sie in der Liste der OSI-Partneruniversitäten: http://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/auslandsstudium/partner/index.html bei der jeweiligen Universität (z.B. Freie Universität Brüssel hat den Code B BRUXEL04).