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Bewerbung

Für ein Erasmus-Stipendium am OSI (bestehend aus dem Erasmus-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können sich alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin bewerben, die Politikwissenschaft im Bachelor oder Master studieren, auch im Nebenfach oder im Lehramtsstudium. Auch Studierende des Masters Internationale Beziehungen und Promotionsstudierende zählen hier dazu.

Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung). Studierende, die bereits andere Stipendien erhalten, müssen gegebenenfalls auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom zentralen Erasmus-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.

Es gibt jedes Jahr zwei Bewerbungsfristen für die Erasmus-Plätze, den 31.01. und 15.05. In der Regel werden die Plätze für das nachfolgende akademische Jahr im November/Dezember ausgeschrieben.

In der ersten Auswahlrunde, beginnend am 01.02., werden Plätze für ein ganzes akademisches Jahr sowie einzelne Winter- und Sommersemester vergeben. Beispiel: Wenn im November/Dezember 2022 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Studierende sich bis zum 31.01.2023 für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2023/24, für das Sommersemester 2024, oder für das gesamte akademische Jahr 2023/24.

Ende April werden offen-gebliebene Austauschplätze erneut ausgeschrieben. Auf diese Restplätze für das nachfolgende Sommersemester kann sich bis zum 15.05. beworben werden. Dabei ist die Auswahl aber deutlich eingeschränkt. Beispiel: Bewerbung bis zum 15.05.2023 für das Sommersemester 2024.

Es kann sich an allen Gastuniversitäten für ein einzelnes Semester (Sommer oder Winter), an einigen auch für ein ganzes akademisches Jahr beworben werden. Dies ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen und kann der aktuellen Ausschreibung entnommen werden.

Es kann sich maximal für drei Universitäten beworben werden. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden. Studierende im Zweitfach können eine weitere Bewerbung mit anderen Prioritäten für ihr Hauptfach einreichen. Im M.A.I.B. ist sogar eine Bewerbung an allen drei Universitäten des Masters gleichzeitig möglich.

Ja. Es stehen jeder Person pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) ein Kontingent von 12 Monaten für einen Erasmus-Austausch zur Verfügung. Dies beinhaltet Auslandssemester sowie Auslandspraktika.

In der Ausschreibung sind neben anderen relevanten Informationen alle Unterlagen aufgelistet, die vollständig und fristgerecht eingereicht werden müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes online-Bewerbungsformular als PDF, abrufbar auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros
  • 2 Motivationsschreiben, eins in deutscher Sprache und ein weiteres in der entsprechenden Fremdsprache, sofern Französisch oder Spanisch, sonst auf Englisch (je max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (max. 2 Seiten, kein Foto)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (bzw. Nachweis über eine Anmeldung zu einem Sprachtest, der Sprachnachweis kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden)
  • aktuelle und vollständige Leistungsübersicht von Campus Management
  • Nur für M.A.-Studierende: Bachelorzeugnis

Mit der Bewerbung soll ein Motivationsschreiben in zwei Versionen eingereicht werden.

Ein Motivationsschreiben muss auf Deutsch und eines auf der Unterrichtssprache der Gastuni verfasst werden, sofern diese Französisch oder Spanisch ist. Ansonsten ist das zweite Motivationsschreiben auf Englisch zu verfassen.

Das Motivationsschreiben sollte sich auf den Erstwunsch beziehen. Für die anderen Gastuniversitäten (Zweit- und Drittwunsch) müssen keine zusätzlichen Motivationsschreiben verfasst werden.

Das Motivationsschreiben sollte sich ausschließlich auf den Erstwunsch konzentrieren. Entscheidend ist die Motivation und klare Begründung für den gewünschten Austausch. Die Gründe können akademischer und persönliche Natur sein und sollten möglichst konkret und spezifisch ausgeführt werden.

Relevante Aspekte können zum Beispiel sein:

  • aktueller Studienschwerpunkt und geplantes Studienvorhaben
  • Interesse an bestimmten Kursen oder Dozierenden
  • die Partneruniversität oder das Gastland selbst
  • soziales Engagement / Engagement am Fachbereich im In- und Ausland
  • sprachliche und kulturelle Motivationen
  • berufliche Perspektiven

Nehmt auch Rücksicht auf formale Stimmigkeit (Formatierung, Ansprache und Schlusssatz, Absätze etc.) und den maximalen Umfang von 2 Seiten.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die erforderlichen Sprachkenntnisse stark voneinander unterscheiden. Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten, zu den akzeptierten Testformaten und erforderlichen Niveaus, findet ihr in der aktuellen Ausschreibung auf unserer Homepage, dem MoveOn-Portal oder den Webseiten der Universitäten selbst.

Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife gelten nicht als Sprachnachweise. Wir können außerdem keine Sprachtests akzeptieren, die älter als zwei Jahre sind. Das gilt auch für Testformate wie Cambridge, DELF, DELE etc. Bitte informiert euch rechtzeitig auf den Seiten des Sprachenzentrums über die FU-internen Testtermine.

Es ist prinzipiell möglich Sprachnachweise nachzureichen. Teilt uns dies bitte in eurer Bewerbung mit und kommuniziert den geplanten Testtermin mit uns. Bis zur Bewerbungsfrist muss mindestens eine Anmeldung zu einem Sprachtest vorliegen. Spätestens bis zur Nominierung an der Gastuni müssen dann alle Sprachnachweise vorliegen.

Wenn alle formalen Voraussetzungen (Sprachnachweise etc.) erfüllt sind und die vollständigen Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, entscheidet in erster Linie das Motivationsschreiben über die Auswahl für den Erasmus-Aufenthalt.

Die Semesterzahl, Empfehlungsschreiben und Noten haben aus inklusiven Gründen keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Ja, ein Aufenthalt ist auch in diesen Fällen möglich. Hierfür stehen außerdem zusätzliche Fördergelder zur Verfügung. Wir unterstützen euch gerne bei der Planung eurer Auslandsaufenthalte. Bei konkreten Fragen bezüglich der Finanzierung wendet euch bitte an das Zentrale Erasmus-Büro.

https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/voraussetzungen/Studierende_mit_besonderen_Bed__rfnissen/index.html

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, werdet ihr per E-Mail informiert, ob und wenn ja an welcher Gastuniversität wir euch einen Studienplatz anbieten können. Bis zu einer bestimmten Rückmeldefrist müsst ihr uns dann mitteilen, ob ihr diesen annehmen wollt.

Im Falle einer positiven Rückmeldung werdet ihr von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert. Das bedeutet, dass wir eure Kontaktinformationen weitergeben und ihr für den Austausch angemeldet werdet. Die Nominierungsfristen an den Gastuniversitäten sind unterschiedlich. Für einen Austausch beginnend im Wintersemester liegen sie in der Regel zwischen März und Juli. Nach der Nominierung werdet ihr von der Gastuniversität mit allen relevanten Informationen zu Registrierung und einzureichenden Dokumenten kontaktiert.

Die Gastuniversität lehnt die Nominierung nur in Ausnahmefällen ab, solltet ihr formale Zulassungskriterien nicht erfüllen (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, verpasste Deadlines etc.).

Nach der erfolgreichen Nominierung verschicken die Gastuniversitäten E-Mails mit der Aufforderung an euch, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und braucht unterschiedliche Informationen von euch. Bitte füllt das notwendige Formular so bald wie möglich aus und kümmert euch um andere notwendige Dokumente.

Beachtet dabei, dass die Gastuniversität gegebenenfalls eine Leistungsübersicht in englischer Sprache einfordert. Dafür ist das Prüfungsbüro zuständig, ihr müsst jedoch eine Vorübersetzung leisten. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen dauern! Mehr Infos dazu findet ihr auf den Seiten eures jeweiligen Studiengangs unter dem Stichwort „Transcript of Records“: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html.

Ja, es ist durchaus möglich ein Praktikum im Ausland zu absolvieren und dabei über das Erasmus-Programm gefördert zu werden. Genauere Informationen dazu findet ihr hier: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html.

Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten etc.): https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html

Durch die unterschiedlichen Semesterzeiträume kann es besonders bei einem Austausch im Sommersemester dazu kommen, dass sich die Semester an der FU und Gastuni überschneiden. Dies solltet ihr im Vorfeld rechtzeitig und selbstständig mit euren Dozierenden absprechen. Gegebenenfalls ist es möglich Teilnahme- oder Prüfungsleistungen vor der Abreise oder aus dem Ausland zu erbringen.

Informiert euch vorab über die unterschiedlichen Semesterdaten. Hilfreich ist dabei die Partnerschaftsdatenbank der FU: https://fuberlin.adv-pub.moveon4.de/austauschmoeglichkeiten/

Eine eigenständige Bewerbung als „Free-Mover“ ist möglich, allerdings sind dann die Organisation des Auslandsaufenthalts, sowie die gesamten Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc.) seitens der Studierenden selbst zu tragen.

In verschiedenen Fällen müsst ihr den Erasmus Code der Gastuniversität angeben. Diesen findet ihr in der Partnerschaftsdatenbank der FU (Bsp.: Die Sciences Po Paris hat den Code F PARIS014):

https://fuberlin.adv-pub.moveon4.de/austauschmoeglichkeiten/

Hier bitte für Politikwissenschaften die 0312 (Political sciences and civics) eintragen.

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