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Bewerbung

Für ein Erasmus-Stipendium am OSI (bestehend aus dem Erasmus-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können sich alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin (einschließlich Promotionsstudierende) bewerben die Politikwissenschaft im Master oder im Bachelor studieren, egal ob im Nebenfach oder im Lehramtsstudium. Auch Studierende des Masters International Beziehungen und Promotionsstudierende zählen hier dazu.

Der Mobilitätszuschuss ist an ein Anrechnungsvorhaben von Leistungen aus dem Ausland gebunden. Andernfalls erhalten Studierende eine sogenannte 0-Finanzierung.

Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung).

Diejenigen Studierenden, denen von Seiten privater Stiftungen, bilateraler Kulturabkommen oder internationaler Einrichtungen andere Stipendien gewährt werden, müssen in vielen Fällen ebenfalls auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom zentralen Erasmus-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.

Für OSI- Erasmus-Plätze können sich unsere Studierenden zwei Mal im Jahr bewerben (mehr Infos dazu hier). In der Regel werden die Plätze im November/Dezember ausgeschrieben. In der Ausschreibung, die auf unserer Homepage und im FU Newsticker veröffentlicht wird, stehen alle weiteren wichtigen Informationen bezüglich der Austauschunis, der Anzahl der Plätze, der Sprachvoraussetzungen, sonstiger Voraussetzungen (z.B. LP), Bewerbungsfristen, Berwerbungsverfahren, etc. 

Die Inhalte der Ausschreibungen sowie die der damit verbundenen Tabelle zu Sprachnachweisen können sich jedes Jahr um einige Details ändern. Jedoch können Sie sich bereits an den Angaben orientieren. Bitte sehen Sie daher bis zur neuen Ausschreibung im November/Dezember von nicht dringenden Nachfragen ab.

In erster Linie ist dies abhängig von den im Vertrag vereinbarten Zahlen. Diese sind der Tabelle der mit den Partneruniversitäten zu entnehmen.

Es kann sich maximal für drei Universitäten beworben werden. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden. Studieren Sie im Zweitfach, kann eine weitere Bewerbung mit anderen Prioritäten für den anderen Fachbereich eingereicht werden. Im M.A.I.B. ist sogar eine Bewerbung an allen drei Unis des Masters gleichzeitig möglich.

Alle in der Ausschreibung aufgelisteten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Generell umfasst dies folgende Unterlagen:

  1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF), abrufbar auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros
  2. Ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache und ein weiteres in der entsprechenden Fremdsprache, sofern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, oder auf Englisch. Darin soll möglichst auf eventuelle Schwerpunkte des bisherigen Studiums, gewünschte Schwerpunkte des Auslandsstudiums, weitere Motivationen für den Aufenthalt etc. eingegangen werden (max. 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
  3. Empfehlungsschreiben von Professor*innen werden nicht berücksichtigt.
  4. Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (max. 2 Seiten, kein Foto).
  5. Nachweis der Sprachkenntnisse (kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden, spätestens zur Bewerbungsfrist ist dann jedoch ein Nachweis über eine Anmeldung zu einem Test notwendig). Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Sprachtests und beachten Sie stets die Hinweise zu Sprachen in der aktuellen Ausschreibung! (z.B. wann reicht ein FU Test, wann nicht.) Die aktuelle Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage, unter „Informationen für Outgoing-Studierende“. Infos zu Sprachnachweisen/tests erhalten Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
  6. Abiturzeugnisse werden generell nicht als Sprachnachweise akzeptiert. Eine Ausnahme stellt das französische Baccalauréat dar.
  7. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  8. aktuelle Leistungsübersicht (Campus Management Ausdruck) bzw. Bachelor-Zeugnis für M.A.-Studierende (beides ausschließlich aus formalen Gründen)

Nein, es ist nur ein Motivationsschreiben anzufertigen, welches sich primär auf den Erstwunsch bezieht. 

Das Motivationsschreiben sollte sich ausschließlich auf den Erstwunsch konzentieren. Es kann sich dabei auf unterschiedliche Aspekte konzentriert werden. Allgemein soll jedoch eine klare Begründung und Motivation für den entsprechenden Austauschwunsch klar werden. Es kann eingegangen werden auf:

  • aktueller Studienschwerpunkt
  • geplantes Studienvorhaben
  • mögliche Kurs- oder Lehrendeninteressen
  • die Partneruniversität oder das Gastland selbst
  • eventuelles Engagement im sozialen Bereich / am Fachbereich im In- und Ausland
  • sprachliche/kulturelle Motivationen
  • berufliche Perspektiven
  • formative Motivationen

und mehr.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die formalen Vorgaben des Motivationsschreibens - max. 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5.

Es ist in jedem Falle immer ein Motivationsschreiben in Deutsch anzufertigen. Zusätzlich muss ein Motivationsschreiben in englischer Sprache oder der Unterrichtssprache der Gastuni erstellt werden. Dies gilt, neben Englisch, jedoch nur für Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die Sprachkenntnisse der BewerberInnen stark voneinander unterscheiden und auch ändern können.
Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten entnehmen Sie bitte der Auflistung der Universitäten in der jeweiligen Ausschreibung (siehe Homepage unter „Informationen für Outgoing-Studierende“), dem MoveOn-Portal oder den Webseiten der Universitäten selbst. Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife nicht als Sprachnachweis zugelassen sind. Welche Testformate erforderlich sind, können Sie ebenfalls der Ausschreibung entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns. Informationen zu FU-internen Tests finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir keine Sprachtest aktzeptieren die älter als zwei Jahre sind. Das gilt auch für Testformate wie Cambridge, DELF, DELE etc. 

In vielen Fällen gelten Grundstudien in entsprechenden Fremdsprachen als möglicher Ersatz eines Sprachtests. Informieren Sie sich auch dazu bitte direkt bei den Gastuniversitäten.

Ein nachgereichter Sprachnachweis (z.B. Toefl, IELTS) ist prinzipiell möglich. Allerdings sollte in der Bewerbung bereits darauf hingewiesen werden und das Datum des Sprachtest falls bekannt genannt werden. Bis zur Bewerbungsfrist muss mindestens eine Anmeldung vorliegen oder ein FU-interner Test absolviert worden oder ebenfalls angemeldet worden sein. Wir können das finanzielle Risiko offizieller Test nachvollziehen und erloben das absolvieren derartiger Tests noch Erasmusplatzzusagen unter Vorbehalt.

Spätestens bis zur Nominierung müssen jedoch alle Sprachnachweise vorliegen. Eine genaue Frist wird Ihnen jeweils mitgeteilt.

Wenn alle formalen Voraussetzungen (Sprachnachweise etc.) erfüllt sind und die Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, entscheidet ausschließlich das Motivationsschreiben sowie ein eventuelles Auswahlgespräch (bei extrem hoher Nachfrage einer Universität) über die Eignung für den Erasmus-Aufenthalt. 

Die Semesterzahl, Empfehlungsschreiben und Noten haben aus inklusiven Gründen keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Normalerweise erfolgt die Bekanntgabe der neuen Ausschreibung etwa im November/Dezember. Der Bewerbungsschluss der Hauptausschreibung ist dann immer der 31. Januar des Folgejahres. Diese Bewerbungsfrist ist für das gesamte akademische Folgejahr. Beispiel: Wenn im Wintersemester 2015 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Sie sich bis zum 31.01.2016 entweder für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2016/17, für das Sommersemester 2017, oder für das gesamte akademische Jahr 2016/17 (Wintersemester und Sommersemester). 

Eine weitere Bewerbungsphase, die sogenannte Sommersemesterausschreibung, findet ab dem 01. Mai jedes Jahres statt. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Mai. Hier kann sich nur noch für das Sommersemester des nächsten akademischen Jahres beworben werden. Dem oberen Beispiel nach, wäre das das Sommersemester 2017, sollte sich bis zum 15. Mai 2016 beworben worden sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier „nur noch“ um übriggebliebene Plätze der Hauptausschreibung handelt.

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail darüber, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und für welche Hochschule wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, müssen Sie sich zu einer Ihnen vorab genannten Rückmeldefrist melden. Im Falle einer positiven Rückmeldung werden Sie von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert. Dies geschieht für ganzjährige Austausche und Austausche im Wintersemester in der Regel zwischen März und Juli. Genauere Informationen erhalten Sie dazu im Anschluss an die Auswahl in Form einer E-Mail und einer internen Infoveranstaltung von uns.

Mit der Nominierung durch das OSI-Erasmusbüro werden Sie offiziell an der Gasthochschule angemeldet. Damit haben Sie den Erasmusstudienplatz sicher, es sei denn, Sie erfüllen die formalen Zulassungskriterien der Gasthochschule nicht (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, verpasste Deadlines etc.). In diesen Fällen kann die Gastuniversität ausnahmsweise die Nominierung ablehnen. Sie werden nach unserer Nominierung von Gastuni zur Anmeldung und der damit verbunden Abgabe dieser Dokumente per Mail aufgefordert.

Nach der erfolgreichen Nominierung schickt Ihnen die Gastuniversität eine E-Mail mit der Aufforderung, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und erbittet unterschiedliche Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie diese Formulare so bald wie möglich aus. Bitte beachten Sie, dass die Gastuniversität gegebenfalls eine Leistungsübersicht in englischer Sprache einfordert. Dafür ist das Prüfungsbüro zuständig. Studierende müssen jedoch eine Vorübersetzung leisten. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten Ihres jeweiligen Studiengangs: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen dauern kann!

Ja. Dank des im Januar 2014 in Kraft getretenen Erasmus+ Programms, können Sie ab sofort pro Studienabschnitt jeweils einen bis zu 12-monatigen Erasmus-Austausch machen. D.h. im Bachelor, im Master und auch während der Promotion. In diesen 12 Monaten inbegriffen können Sie auch ein Praktikum im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren.

Die 12 Monate sind also als Kontingent zu verstehen. So können beispielsweise 6 Monate in einem Auslandssemester in Land A  und 3 Monate in einem Praktikum in Land B verbracht werden

Bitte beachten Sie, dass im Ausland Bachelor- und Masterarbeiten nicht im Ausland angemeldet oder von dort aus anerkannt werden.

Ja, es ist möglich ein Praktikum zu absolvieren, nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html

Dort finden Sie auch die Informationen bezügliches eines Learning Agreements für den Praktikumsaufenthalt.

Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten, Infothek etc.)

Eine Semesterüberschneidung sollte im vorherigen Semester mit den betroffenen Lehrenden am OSI abgeklärt werden. Eventuelle Leistungsnachweise (z.B. Klausur) sollten dann vor der Abreise oder remotely erbracht werden. Falls eine Bestätigung der Teilnahme an Erasmus von einer Lehrperson am OSI zur Vorziehung des Leistungsnachweises gefordert wird, so kann diese durch das Erasmus-Büro des OSI per Mail oder durch das zentrale Outgoing Erasmus Büro durch ein Zertifikat ausgestellt werden.

Bitte informieren Sie sich vorab über die unterschiedlichen Semesterdaten. Dabei kann das MoveOn-Portal hilfreich sein.

Eine eigenständige Bewerbung als „Free-Mover“ ist möglich, allerdings sind dann die Organisation des Auslandsaufenthalts, sowie die gesamten Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc.) seitens der Studierenden selbst zu tragen.

In verschiedenen Fällen müssen Sie auch den Hochschulcode Ihrer Gastuniversität angeben. Diesen Code finden Sie ebenfalls im MoveOn-Portal der FU (z.B. Freie Universität Brüssel hat den Code B BRUXEL04).

In diesem Feld bitte für Politikwissenschaften die Nummer 313 eintragen.

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