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Outgoing

Bewerbung

Für ein Erasmus-Stipendium am OSI (bestehend aus dem Erasmus-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können sich alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin (einschließlich Promotionsstudierende) bewerben die Politikwissenschaft im Master oder im Bachelor studieren, egal ob im Nebenfach oder im Lehramtsstudium. Auch Studierende des Masters International Beziehungen und Promotionsstudierende zählen hier dazu.

Der Mobilitätszuschuss ist an ein Anrechnungsvorhaben von Leistungen aus dem Ausland gebunden. Andernfalls erhalten Studierende eine sogenannte 0-Finanzierung.

Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung).

Diejenigen Studierenden, denen von Seiten privater Stiftungen, bilateraler Kulturabkommen oder internationaler Einrichtungen andere Stipendien gewährt werden, müssen in vielen Fällen ebenfalls auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom zentralen Erasmus-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.

Für OSI- Erasmus-Plätze können sich unsere Studierenden zwei Mal im Jahr bewerben (mehr Infos dazu hier). In der Regel werden die Plätze im November/Dezember ausgeschrieben. In der Ausschreibung, die auf unserer Homepage und im FU Newsticker veröffentlicht wird, stehen alle weiteren wichtigen Informationen bezüglich der Austauschunis, der Anzahl der Plätze, der Sprachvoraussetzungen, sonstiger Voraussetzungen (z.B. LP), Bewerbungsfristen, Berwerbungsverfahren, etc. 

Die Inhalte der Ausschreibungen sowie die der damit verbundenen Tabelle zu Sprachnachweisen können sich jedes Jahr um einige Details ändern. Jedoch können Sie sich bereits an den Angaben orientieren. Bitte sehen Sie daher bis zur neuen Ausschreibung im November/Dezember von nicht dringenden Nachfragen ab.

In erster Linie ist dies abhängig von den im Vertrag vereinbarten Zahlen. Diese sind der Tabelle der mit den Partneruniversitäten zu entnehmen.

Es kann sich maximal für drei Universitäten beworben werden. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden. Studieren Sie im Zweitfach, kann eine weitere Bewerbung mit anderen Prioritäten für den anderen Fachbereich eingereicht werden. Im M.A.I.B. ist sogar eine Bewerbung an allen drei Unis des Masters gleichzeitig möglich.

Alle in der Ausschreibung aufgelisteten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Generell umfasst dies folgende Unterlagen:

  1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF), abrufbar auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros
  2. Ein Motivationsschreiben in deutscher Sprache und ein weiteres in der entsprechenden Fremdsprache, sofern Französisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch, oder auf Englisch. Darin soll möglichst auf eventuelle Schwerpunkte des bisherigen Studiums, gewünschte Schwerpunkte des Auslandsstudiums, weitere Motivationen für den Aufenthalt etc. eingegangen werden (max. 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
  3. Empfehlungsschreiben von Professor*innen werden nicht berücksichtigt.
  4. Tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (max. 2 Seiten, kein Foto).
  5. Nachweis der Sprachkenntnisse (kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden, spätestens zur Bewerbungsfrist ist dann jedoch ein Nachweis über eine Anmeldung zu einem Test notwendig). Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Sprachtests und beachten Sie stets die Hinweise zu Sprachen in der aktuellen Ausschreibung! (z.B. wann reicht ein FU Test, wann nicht.) Die aktuelle Ausschreibung finden Sie auf unserer Homepage, unter „Informationen für Outgoing-Studierende“. Infos zu Sprachnachweisen/tests erhalten Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.
  6. Abiturzeugnisse werden generell nicht als Sprachnachweise akzeptiert. Eine Ausnahme stellt das französische Baccalauréat dar.
  7. aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  8. aktuelle Leistungsübersicht (Campus Management Ausdruck) bzw. Bachelor-Zeugnis für M.A.-Studierende (beides ausschließlich aus formalen Gründen)

Nein, es ist nur ein Motivationsschreiben anzufertigen, welches sich primär auf den Erstwunsch bezieht. 

Das Motivationsschreiben sollte sich ausschließlich auf den Erstwunsch konzentieren. Es kann sich dabei auf unterschiedliche Aspekte konzentriert werden. Allgemein soll jedoch eine klare Begründung und Motivation für den entsprechenden Austauschwunsch klar werden. Es kann eingegangen werden auf:

  • aktueller Studienschwerpunkt
  • geplantes Studienvorhaben
  • mögliche Kurs- oder Lehrendeninteressen
  • die Partneruniversität oder das Gastland selbst
  • eventuelles Engagement im sozialen Bereich / am Fachbereich im In- und Ausland
  • sprachliche/kulturelle Motivationen
  • berufliche Perspektiven
  • formative Motivationen

und mehr.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die formalen Vorgaben des Motivationsschreibens - max. 2 Seiten, Times New Roman, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5.

Es ist in jedem Falle immer ein Motivationsschreiben in Deutsch anzufertigen. Zusätzlich muss ein Motivationsschreiben in englischer Sprache oder der Unterrichtssprache der Gastuni erstellt werden. Dies gilt, neben Englisch, jedoch nur für Französisch, Spanisch, Italienisch und Portugiesisch.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die Sprachkenntnisse der BewerberInnen stark voneinander unterscheiden und auch ändern können.
Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten entnehmen Sie bitte der Auflistung der Universitäten in der jeweiligen Ausschreibung (siehe Homepage unter „Informationen für Outgoing-Studierende“), dem MoveOn-Portal oder den Webseiten der Universitäten selbst. Bitte beachten Sie, dass Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife nicht als Sprachnachweis zugelassen sind. Welche Testformate erforderlich sind, können Sie ebenfalls der Ausschreibung entnehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns. Informationen zu FU-internen Tests finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums.

Bitte beachten Sie außerdem, dass wir keine Sprachtest aktzeptieren die älter als zwei Jahre sind. Das gilt auch für Testformate wie Cambridge, DELF, DELE etc. 

In vielen Fällen gelten Grundstudien in entsprechenden Fremdsprachen als möglicher Ersatz eines Sprachtests. Informieren Sie sich auch dazu bitte direkt bei den Gastuniversitäten.

Ein nachgereichter Sprachnachweis (z.B. Toefl, IELTS) ist prinzipiell möglich. Allerdings sollte in der Bewerbung bereits darauf hingewiesen werden und das Datum des Sprachtest falls bekannt genannt werden. Bis zur Bewerbungsfrist muss mindestens eine Anmeldung vorliegen oder ein FU-interner Test absolviert worden oder ebenfalls angemeldet worden sein. Wir können das finanzielle Risiko offizieller Test nachvollziehen und erloben das absolvieren derartiger Tests noch Erasmusplatzzusagen unter Vorbehalt.

Spätestens bis zur Nominierung müssen jedoch alle Sprachnachweise vorliegen. Eine genaue Frist wird Ihnen jeweils mitgeteilt.

Wenn alle formalen Voraussetzungen (Sprachnachweise etc.) erfüllt sind und die Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, entscheidet ausschließlich das Motivationsschreiben sowie ein eventuelles Auswahlgespräch (bei extrem hoher Nachfrage einer Universität) über die Eignung für den Erasmus-Aufenthalt. 

Die Semesterzahl, Empfehlungsschreiben und Noten haben aus inklusiven Gründen keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Normalerweise erfolgt die Bekanntgabe der neuen Ausschreibung etwa im November/Dezember. Der Bewerbungsschluss der Hauptausschreibung ist dann immer der 31. Januar des Folgejahres. Diese Bewerbungsfrist ist für das gesamte akademische Folgejahr. Beispiel: Wenn im Wintersemester 2015 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Sie sich bis zum 31.01.2016 entweder für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2016/17, für das Sommersemester 2017, oder für das gesamte akademische Jahr 2016/17 (Wintersemester und Sommersemester). 

Eine weitere Bewerbungsphase, die sogenannte Sommersemesterausschreibung, findet ab dem 01. Mai jedes Jahres statt. Die Bewerbungsfrist ist der 15. Mai. Hier kann sich nur noch für das Sommersemester des nächsten akademischen Jahres beworben werden. Dem oberen Beispiel nach, wäre das das Sommersemester 2017, sollte sich bis zum 15. Mai 2016 beworben worden sein. Bitte beachten Sie, dass es sich hier „nur noch“ um übriggebliebene Plätze der Hauptausschreibung handelt.

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail darüber, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und für welche Hochschule wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, müssen Sie sich zu einer Ihnen vorab genannten Rückmeldefrist melden. Im Falle einer positiven Rückmeldung werden Sie von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert. Dies geschieht für ganzjährige Austausche und Austausche im Wintersemester in der Regel zwischen März und Juli. Genauere Informationen erhalten Sie dazu im Anschluss an die Auswahl in Form einer E-Mail und einer internen Infoveranstaltung von uns.

Mit der Nominierung durch das OSI-Erasmusbüro werden Sie offiziell an der Gasthochschule angemeldet. Damit haben Sie den Erasmusstudienplatz sicher, es sei denn, Sie erfüllen die formalen Zulassungskriterien der Gasthochschule nicht (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, verpasste Deadlines etc.). In diesen Fällen kann die Gastuniversität ausnahmsweise die Nominierung ablehnen. Sie werden nach unserer Nominierung von Gastuni zur Anmeldung und der damit verbunden Abgabe dieser Dokumente per Mail aufgefordert.

Nach der erfolgreichen Nominierung schickt Ihnen die Gastuniversität eine E-Mail mit der Aufforderung, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und erbittet unterschiedliche Informationen von Ihnen. Bitte füllen Sie diese Formulare so bald wie möglich aus. Bitte beachten Sie, dass die Gastuniversität gegebenfalls eine Leistungsübersicht in englischer Sprache einfordert. Dafür ist das Prüfungsbüro zuständig. Studierende müssen jedoch eine Vorübersetzung leisten. Mehr Infos finden Sie auf den Seiten Ihres jeweiligen Studiengangs: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html. Bitte bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen dauern kann!

Ja. Dank des im Januar 2014 in Kraft getretenen Erasmus+ Programms, können Sie ab sofort pro Studienabschnitt jeweils einen bis zu 12-monatigen Erasmus-Austausch machen. D.h. im Bachelor, im Master und auch während der Promotion. In diesen 12 Monaten inbegriffen können Sie auch ein Praktikum im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren.

Die 12 Monate sind also als Kontingent zu verstehen. So können beispielsweise 6 Monate in einem Auslandssemester in Land A  und 3 Monate in einem Praktikum in Land B verbracht werden

Bitte beachten Sie, dass im Ausland Bachelor- und Masterarbeiten nicht im Ausland angemeldet oder von dort aus anerkannt werden.

Ja, es ist möglich ein Praktikum zu absolvieren, nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html

Dort finden Sie auch die Informationen bezügliches eines Learning Agreements für den Praktikumsaufenthalt.

Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten, Infothek etc.)

Eine Semesterüberschneidung sollte im vorherigen Semester mit den betroffenen Lehrenden am OSI abgeklärt werden. Eventuelle Leistungsnachweise (z.B. Klausur) sollten dann vor der Abreise oder remotely erbracht werden. Falls eine Bestätigung der Teilnahme an Erasmus von einer Lehrperson am OSI zur Vorziehung des Leistungsnachweises gefordert wird, so kann diese durch das Erasmus-Büro des OSI per Mail oder durch das zentrale Outgoing Erasmus Büro durch ein Zertifikat ausgestellt werden.

Bitte informieren Sie sich vorab über die unterschiedlichen Semesterdaten. Dabei kann das MoveOn-Portal hilfreich sein.

Eine eigenständige Bewerbung als „Free-Mover“ ist möglich, allerdings sind dann die Organisation des Auslandsaufenthalts, sowie die gesamten Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc.) seitens der Studierenden selbst zu tragen.

In verschiedenen Fällen müssen Sie auch den Hochschulcode Ihrer Gastuniversität angeben. Diesen Code finden Sie ebenfalls im MoveOn-Portal der FU (z.B. Freie Universität Brüssel hat den Code B BRUXEL04).

In diesem Feld bitte für Politikwissenschaften die Nummer 313 eintragen.

Vor & während des Aufenthalts

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie ein Einreisevisum für ihr Gastland benötigen. Ausführliche Informationen sind auf den Webseiten der entsprechenden Botschaften und Konsulate erhältlich.

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Freien Universität Berlin und der Gasthochschule. Es ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Erasmus-Förderung und bietet dir die Sicherheit, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der FU für deinen Studiengang anerkannt werden.

Im Learning Agreement Before the Mobility musst du als Studierende*r vor Antritt deines Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die du voraussichtlich an der Gasthochschule belegen wirst (Tabelle A). Du musst auch angeben, welche dieser Kurse an der FU anerkannt werden sollen und in welchen Modulen (Tabelle B).

Wichtig: Die FU legt fest, dass du mindestens 15 ECTS pro Semester an der Gastuni erbringen musst. Wie viele davon angerechnet werden sollen, steht dir als Studierende*r frei.

In den meisten Fällen erfolgt die Erstellung und Bestätigung der Learning Agreements online in Form von sogenannten OLAs. Falls dies nicht möglich ist, kann auch ein Learning Agreement in PDF-Form erstellt werden.

Die (vorläufige) Kurswahl muss von dir selbst, der Gasthochschule und der Erasmus-Koordination des OSI unterschrieben werden. Du musst selbstständig dafür sorgen, dass du alle Unterschriften rechtzeitig bekommst. Zusätzlich benötigen wir alle Kursbeschreibungen der Kurse, die am OSI anerkannt werden sollen.

Wenn du ein OLA erstellt hast, werden die Verantwortlichen der Hochschulen über die Plattform informiert, sobald eine Unterschrift möglich ist. Wenn es sich um ein Learning Agreement in PDF-Form handelt, sendest du das Dokument für die Unterschrift des OSI direkt an osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de sowie an die Verantwortlichen an der Gasthochschule. Unabhängig vom Verfahren (online oder pdf.) benötigen wir eine separate E-Mail mit deinen Kursbeschreibungen. In der Regel sind die Kursbeschreibungen online veröffentlicht, dann genügt ein Link zum jeweiligen Kurs.

Sobald das Learning Agreement dreiseitig unterschrieben ist, schickst du es an das zentrale Büro der Internationalen Studierendenmobilität. outgoing-erasmus@fu-berlin.de 

Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums (Mobilitätszuschuss) und muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts vollständig unterschrieben im Büro der Internationalen Studierendenmobilität eingereicht werden.

Sollte es im Laufe des Auslandsstudiums zu Änderungen in der Kurswahl kommen, musst du ein weiteres Learning Agreement ausfüllen und bestätigen lassen ("Learning Agreement During the Mobility oder Changes Online Learning Agreement"). Das Einreichen eines Learning Agreement After the Mobility ist in der Regel nicht erforderlich und wird durch ein Transcript of Records der Gastuni ersetzt.

Alle Informationen zum Online Learning Agreement (OLA) und der Plattform findest du auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/index.html

Bitte nimm auch die Ausfüllhinweise zur Kenntnis. 

Learning Agreement Before the Mobility (Courses im OLA)

Kurse an der Gasthochschule (Tabelle A)

Beim Ausfüllen von Tabelle A trägst du die Kurse ein, die voraussichtlich an der Gasthochschule belegt werden sollen. Es ist wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des Learning Agreements deine Kurswahl möglicherweise noch nicht vollständig feststeht. Dennoch solltest du das Agreement so früh wie möglich erstellen, um den Prozess voranzutreiben.

Module an der Freien Universität Berlin (Tabelle B) 

In Tabelle B trägst du die entsprechenden Module am OSI ein, in denen die Kurse von der Gasthochschule anerkannt werden sollen. Bitte übernehme die vollständige Bezeichnung des Moduls aus deiner Studien- und Prüfungsordnung. Es ist ausreichend, nur die Modultitel anzugeben. Du musst keine äquivalenten Lehrveranstaltungen aus dem Semester eintragen. Falls es sich um ein Vertiefungsmodul handelt, kennzeichne es entsprechend. 

Lehrveranstaltungsnummerierung

Beim Ausfüllen von Tabelle A trägst du die Kurse ein, die voraussichtlich an der Gasthochschule belegt werden sollen. Es ist wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des Learning Agreements deine Kurswahl möglicherweise noch nicht vollständig feststeht. Dennoch solltest du das Agreement so früh wie möglich erstellen, um den Prozess voranzutreiben.

Module an der Freien Universität Berlin (Tabelle B) In Tabelle B trägst du die entsprechenden Module am OSI ein, in denen die Kurse von der Gasthochschule anerkannt werden sollen. Bitte übernehme die vollständige Bezeichnung des Moduls aus deiner Studien- und Prüfungsordnung. Es ist ausreichend, nur die Modultitel anzugeben. Du musst keine äquivalenten Lehrveranstaltungen aus dem Semester eintragen. Falls es sich um ein Vertiefungsmodul handelt, kennzeichne es entsprechend.

TABLE A

Total ECTS credits: 18

CODE

SUBJECT

ECTS

SEMESTER

(#1) 123456

Introduction to International Relations

6

First semester (Winter/Autumn)

(#2) 234567

Comparative Politics

6

First semester (Winter/Autumn)

(#3) 345678

Political Economy

6

First semester (Winter/Autumn)

Füge bitte eine eigene Nummerierung ein.

TABLE B

Total ECTS credits: 5

CODE

SUBJECT

ECTS

SEMESTER

AUTOMATIC RECOGNITION

(#1)

Internationale Beziehungen A

5

First semester (Winter/Autumn)

x

Wiederhole deine eigene Nummerierung aus Tabelle A, sodass eine Zuordnung möglich wird.

Kontaktdaten

Es ist sehr wichtig, dass du die Kontaktdaten korrekt in das Formular einträgst. Falls die Daten nicht richtig eingetragen sind, besteht die Gefahr, dass dein Agreement nicht korrekt zugestellt wird. Stelle sicher, dass du im Voraus die richtigen Kontaktdetails deiner Gasthochschule erhältst und sie korrekt in das Formular einträgst.

Sending Responsible Person

 

Name

Anja Osei

Position

Departmental Erasmus Coordinator

E-Mail

osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de

Phone

0049 30 838 55055

Sending Contact Person

 

Name

Liv Brümmer / Sophie Prillwitz

Position

Student Assistant Erasmus Coordination

E-Mail

osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de

Phone

0049 30 838 55055

Kursbeschreibungen

Damit wir überprüfen können, ob der Kurs, den du im Ausland belegst, eine Modulkomponente in deinem Studiengang ersetzen kann, ist es erforderlich, dass du uns die Kursbeschreibungen zur Verfügung stellst. Bitte sende uns entweder die Kursbeschreibungen als Anhang oder eine Auflistung mit den Links zu den Kursbeschreibungen. Ohne die Kursbeschreibungen ist es uns nicht möglich, dein Learning Agreement zu bestätigen. Falls du noch keine Kursbeschreibungen vorliegen hast, bitten wir dich, mit der Bestätigung der Kurse zu warten, bis diese verfügbar sind.

Besondere Anrechnungsbedingungen und das Beiblatt zum OLA

Falls im Learning Agreement die Anrechnung von ABV-Modulen, LBW-Modulen oder Anrechnungen im Zweitfach geplant ist, musst du unbedingt ein Beiblatt zum OLA ausfüllen. Die Anrechenbarkeit dieser Module erfolgt durch andere Verantwortliche. Studierst du im Master Internationale Beziehungen oder im Master of Education mit dem Fach Politikwissenschaft, müssen sämtliche Kurse durch ein extra Beiblatt bestätigt werden.

Learning Agreement During the Mobility Im nächsten Teil des Learning Agreements, "During the Mobility", gehst du nach dem gleichen Prinzip vor und trägst Kurse und Module aus bzw. hinzu.

Weitere Hinweise zum OLA findest du auf den Seiten des zentralen International Office.

Links zum Thema

Wenn das Vorlesungsverzeichnis deiner Gastuniversität für das kommende Semester noch nicht online ist oder du dir noch nicht sicher bist, welche Kurse du belegen möchtest, stellt sich die Frage, was du ins Learning Agreement eintragen sollst.

In diesem Fall solltest du dich am aktuellen Vorlesungsverzeichnis des letzten verfügbaren Semesters orientieren. Du kannst auch Kurse eintragen, die deinen Studieninteressen entsprechen oder die du gerne belegen möchtest. Sobald das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester veröffentlicht ist oder du dich endgültig entschieden hast, kannst du die Kursauswahl im Online Learning Agreement in den Tabellen "Changes to Table A" und "Changes to Table B" korrigieren. Die geänderten Informationen müssen dann erneut von der Erasmus-Koordination des OSIs bestätigt werden.

Es ist nicht obligatorisch, im Fall eines Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen. Es kann aber sinnvoll sein. Informationen finden Sie hier.

Die Koordinatorin für Erasmus am Otto-Suhr-Institut kann nur über die Anrechenbarkeit der politikwissenschaftlichen Module entscheiden. Entsprechend muss für alle anderen Module eine separate Bestätigung von den jeweiligen Verantwortlichen über ein Beiblatt eingeholt werden. Wird im OLA in Tabelle B ein Modul eigetragen, dass die Koordinatorin nicht unterzeichnen kann wird das gesamte OLA erst bestätigt, wenn ein vollständiges Beiblatt vorliegt. Bitte wende dich an die Ansprechpartner aus der Übersicht.

Im Beiblatt trägst du die anzurechenden Module wie im OLA ein. Sende dein Beiblatt mit den Kursbeschreibungen an die zuständigen Ansprechspartner*innen. Siehe Tabelle:

Module

Zuständiger Ansprechpartner*innen für die Bestätigung des Beiblattes

Module aus den Hauptfächern im Kombi-Bachelor

Erasmuskoordination des Hauptfachs: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Anerkennung_Studienleistungen/

Module aus dem Zweifach im Kombi-Bachelor Politik für das Lehramt

Erasmuskoordination des Zweitfach: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Anerkennung_Studienleistungen/

Alle ABV-Module oder LBW-Module (Allgemeine oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaft) ausgenommen davon: Berufsfeldorientierung A und B im Mono-Bachelor

ABV:

Ansprechpartner*innen in den zentralen ABV-Kompetenzbereichen: https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html

LBW:

Anrechnungen für das Modul Pädagogisches Handeln in Schulen: Katharina Krysmanski

Anrechnungen für das Modul Deutsch als Zweitsprache / Sprachbildung: Prof. Dr. Diana Maak

Für Anrechnungen von Fachdidaktikmodulen wenden Sie sich an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten für die Fachdidaktik, die Sie beim jeweiligen Fach finden: Anrechnungsbeauftragte für LBW und M.Ed. für ein Lehramt an ISS und Gymnasium • Dahlem School of Education • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Alle Module im Master Internationale Beziehungen (MAIB)

Koordinatorin MAIB – Lisa van Hoof-Maurer

lisa.vanhoof-maurer@fu-berlin.de

https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/international/europa/team/mitarbeiter/van-Hoof-Maurer/index.html

Alle Module im Master of Education Politik

Für den Prüfungsausschuss der Dahlem School of Education - Prof. Dr. Sabine Achour

sabine.achour@fu-berlin.de

Anrechnungsbeauftragte für LBW und M.Ed. für ein Lehramt an ISS und Gymnasium • Dahlem School of Education • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Nach dem Aufenthalt/Anrechnungsfragen

Bitte reichen Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes den von Ihnen beim zentralen Erasmusbüro eingereichten Erfahrungsbericht auch bei uns ein. Halten Sie sich dabei an die Vorgaben des zentralen Erasmusbüros und teilen Sie uns mit, ob eine Veröffentlichung dieses Berichts auf der OSI-Erasmuswebseite Ihrerseits erlaubt wird. Die Veröffentlichung erfolgt in diesem Fall anonym. Bitte senden Sie die Berichte am besten mit Ihrem Anerkennungsantrag an: osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de

Um einen Antrag auf Anerkennung Ihrere im Ausland erbrachten Leistungen zu stellen, benötigen Sie das „Formular zur Anerkennung von Modulen" und den „Formbrief zur Anerkennung". Sie finden diese auf der Studiengangseite des  Prüfungsbüros. Wählen Sie auf der Studiengangseite ihr entsprechendes Studienniveau und anschließend den entsprechenden Studiengang aus. Scrollen Sie dann nach unten zu den FAQs und öffnen den Reiter „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufungen von Fachsemester“. Dort finden Sie die entsprechenden Sokumente verlinkt. Bitte verwenden Sie die Formulare, die auf Ihre Studienordnung zutreffen.

Bitte füllen Sie die beiden Dokumente aus und reichen Sie sie zusammen im OSI Erasmusbüro ein mit:

  • einem formlosen Anschreiben mit weiteren Erläuterungen zu Ihren Anerkennungswünschen. (Das ist vor allem wichtig, sollten Sie sich Kurse anders als ursprünglich im Learning Agreement vereinbart anrechnen lassen wollen.)
  • einer aktuellen Leistungsübersicht aus Campus Management
  • all Ihren Learning Agreements
  • Ihrem Transcript of Records (in englischer Sprache)
  • einer offiziellen Kursbeschreibung jedes Kurses (zum Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität, inklusive Angaben zur Semesterwochenstundenzahl, Prüfungsleistung und Umfang)
  • und einem 1-2-seitigen Erfahrungsbericht

Weitere Informationen finden sie im Merkblatt zur Anerkennung von Auslandsleistungen.

Neben politikwissenschaftlichen Kursen und ABV Modulen, können auch Kurse aus den Haupt-/oder Nebenfächern anerkannt werden. Jedoch ist das OSI für diese Anerkennung nicht zuständig und kann die Learning Agreements, auf denen fachfremde Kurse gelistet sind, nicht pauschal unterzeichnen und absegnen. Hier bedarf es dann einer Co-Unterzeichnung seitens einer verantwortlichen Person (z.B. Erasmus-Koordination oder Prüfungsbüro) des Haupt-/ Nebenfachs/Lehramt/M.A.I.B. Die Unterschrift kann durch ein Beiblatt eingeholt werden. Sobald sie vorhanden ist, kann das OSI das gesamte Learning Agreement unterschreiben und weiter bearbeiten.

Nein, es gibt keine Möglichkeit, ein Modul oder eine Veranstaltung aus einem Modul, das bereits am OSI belegt wurde, anerkennen zu lassen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn im Ausland eine bessere Note erzielt wurde.

Für OSI-Studierende ist es wichtig zu wissen, dass eine gewisse Anzahl an Hausarbeiten während des Studiums erbracht werden muss. In manchen Fällen ist es daher sinnvoll, vor dem Auslandsaufenthalt vergleichbare Hausarbeiten (Seitenanzahl, Anspruch etc.) mit den Lehrenden an der Gastuniversität abzusprechen oder die schriftlichen Hausarbeiten gegebenenfalls vor dem Auslandsaufenthalt am OSI zu schreiben. 

Es ist trotzdem möglich einen Leistungsschein zu erwerben, auch wenn die Universität keine Kurse anbietet in denen Hausarbeiten geschrieben werden. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei uns.

Weiterhin können hier auch mehrere schriftliche Arbeiten an der Gastuniversität innerhalb eines Kurses zusammengerechnet werden.

Das OSI hat eine Notenumrechnungstabelle, in der Sie für alle Partneruniversitäten die Notenäquivalente finden.

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor und während des Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom OSI-Erasmusbüro bestätigen lassen, dass im Nachgang eine Anerkennung dieser Kurse am OSI erfolgt. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Weitere, detaillierte Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Unbenotete Scheine können Sie sich als Teilnahmeschein oder zusammen mit einem benoteten Schein als gesamtes Modul anerkennen lassen. Wichtig ist hier ein Nachweis über die aktive Teilnahme. Das kann auch für Kurse gelten, in denen Sie gegebenenfalls die Abschlussprüfung nicht bestanden haben.

Finanzielles

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Die Europäische Kommission teilt die Programmländer in drei Gruppen ein. Die Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland (DAAD) legt die monatliche finanzielle Förderung für die drei Gruppen fest. Diese ändert sich unter Umständen und wird jährlich neu verkündet. Beispiel:

Gruppe

Programmländer

2019/20

1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 450 Euro/Monat
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 390 Euro/Monat
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 330 Euro/Monat

Für mehr Informationen bezüglich der Finanzierung besuchen Sie bitte die Seiten der Internationalen Studierendenmobilität.

Wichtig zu beachten ist, dass häufig auch Studierende die in Deutschland kein BAföG erhalten (würden), dies im Ausland tun, da die Sätze unterschiedlich sind. Generell ist das Erasmusbüro des OSI jedoch nicht für Auslands-BAföG zuständig, darum informieren Sie sich bitte selbstständig über Weiteres.

Die zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch die Studierenden während des Auslandsaufenthalts gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.

Da EU-Staaten wie Inland behandelt werden, erhalten BAföG-Empfänger, die im EU-Ausland studieren, keinen Auslandszuschlag, sondern weiterhin den Betrag, der ihnen für ihr Studium im Inland gezahlt würde. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss trotzdem unbedingt gestellt werden, da bei einem Wechsel des Studienortes die Zuständigkeit auf ein anderes BAföG-Amt übergeht. Außerdem werden evtl. Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zur Krankenversicherung gezahlt.

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt eingehen. Ausführliche Informationen sind auf der folgenden Web-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden: http://www.auslandsbafoeg.de/

Wichtiger Hinweis: Liegen zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und der Wiederaufnahme des Studiums in Deutschland mehr als zwei Monate, kann es zu Förderungslücken kommen

 

 

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