Springe direkt zu Inhalt

Outgoing

Bewerbung

Für ein Erasmus-Stipendium am OSI (bestehend aus dem Erasmus-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können sich alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin bewerben, die Politikwissenschaft im Bachelor oder Master studieren, auch im Nebenfach oder im Lehramtsstudium. Auch Studierende des Masters Internationale Beziehungen und Promotionsstudierende zählen hier dazu.

Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen Erasmus-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung). Studierende, die bereits andere Stipendien erhalten, müssen gegebenenfalls auf den Erasmus-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom zentralen Erasmus-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.

Es gibt jedes Jahr zwei Bewerbungsfristen für die Erasmus-Plätze, den 31.01. und 15.05. In der Regel werden die Plätze für das nachfolgende akademische Jahr im November/Dezember ausgeschrieben.

In der ersten Auswahlrunde, beginnend am 01.02., werden Plätze für ein ganzes akademisches Jahr sowie einzelne Winter- und Sommersemester vergeben. Beispiel: Wenn im November/Dezember 2022 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Studierende sich bis zum 31.01.2023 für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2023/24, für das Sommersemester 2024, oder für das gesamte akademische Jahr 2023/24.

Ende April werden offen-gebliebene Austauschplätze erneut ausgeschrieben. Auf diese Restplätze für das nachfolgende Sommersemester kann sich bis zum 15.05. beworben werden. Dabei ist die Auswahl aber deutlich eingeschränkt. Beispiel: Bewerbung bis zum 15.05.2023 für das Sommersemester 2024.

Es kann sich an allen Gastuniversitäten für ein einzelnes Semester (Sommer oder Winter), an einigen auch für ein ganzes akademisches Jahr beworben werden. Dies ist abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen und kann der aktuellen Ausschreibung entnommen werden.

Es kann sich maximal für drei Universitäten beworben werden. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden. Studierende im Zweitfach können eine weitere Bewerbung mit anderen Prioritäten für ihr Hauptfach einreichen. Im M.A.I.B. ist sogar eine Bewerbung an allen drei Universitäten des Masters gleichzeitig möglich.

Ja. Es stehen jeder Person pro Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) ein Kontingent von 12 Monaten für einen Erasmus-Austausch zur Verfügung. Dies beinhaltet Auslandssemester sowie Auslandspraktika.

In der Ausschreibung sind neben anderen relevanten Informationen alle Unterlagen aufgelistet, die vollständig und fristgerecht eingereicht werden müssen.

Dabei handelt es sich um folgende Dokumente:

  • vollständig ausgefülltes online-Bewerbungsformular als PDF, abrufbar auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros
  • 2 Motivationsschreiben, eins in deutscher Sprache und ein weiteres in der entsprechenden Fremdsprache, sofern Französisch oder Spanisch, sonst auf Englisch (je max. 2 Seiten)
  • tabellarischer Lebenslauf auf Deutsch (max. 2 Seiten, kein Foto)
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Nachweis der Sprachkenntnisse (bzw. Nachweis über eine Anmeldung zu einem Sprachtest, der Sprachnachweis kann notfalls bis zur Nominierung nachgereicht werden)
  • aktuelle und vollständige Leistungsübersicht von Campus Management
  • Nur für M.A.-Studierende: Bachelorzeugnis

Mit der Bewerbung soll ein Motivationsschreiben in zwei Versionen eingereicht werden.

Ein Motivationsschreiben muss auf Deutsch und eines auf der Unterrichtssprache der Gastuni verfasst werden, sofern diese Französisch oder Spanisch ist. Ansonsten ist das zweite Motivationsschreiben auf Englisch zu verfassen.

Das Motivationsschreiben sollte sich auf den Erstwunsch beziehen. Für die anderen Gastuniversitäten (Zweit- und Drittwunsch) müssen keine zusätzlichen Motivationsschreiben verfasst werden.

Das Motivationsschreiben sollte sich ausschließlich auf den Erstwunsch konzentrieren. Entscheidend ist die Motivation und klare Begründung für den gewünschten Austausch. Die Gründe können akademischer und persönliche Natur sein und sollten möglichst konkret und spezifisch ausgeführt werden.

Relevante Aspekte können zum Beispiel sein:

  • aktueller Studienschwerpunkt und geplantes Studienvorhaben
  • Interesse an bestimmten Kursen oder Dozierenden
  • die Partneruniversität oder das Gastland selbst
  • soziales Engagement / Engagement am Fachbereich im In- und Ausland
  • sprachliche und kulturelle Motivationen
  • berufliche Perspektiven

Nehmt auch Rücksicht auf formale Stimmigkeit (Formatierung, Ansprache und Schlusssatz, Absätze etc.) und den maximalen Umfang von 2 Seiten.

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die erforderlichen Sprachkenntnisse stark voneinander unterscheiden. Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten, zu den akzeptierten Testformaten und erforderlichen Niveaus, findet ihr in der aktuellen Ausschreibung auf unserer Homepage, dem MoveOn-Portal oder den Webseiten der Universitäten selbst.

Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife gelten nicht als Sprachnachweise. Wir können außerdem keine Sprachtests akzeptieren, die älter als zwei Jahre sind. Das gilt auch für Testformate wie Cambridge, DELF, DELE etc. Bitte informiert euch rechtzeitig auf den Seiten des Sprachenzentrums über die FU-internen Testtermine.

Es ist prinzipiell möglich Sprachnachweise nachzureichen. Teilt uns dies bitte in eurer Bewerbung mit und kommuniziert den geplanten Testtermin mit uns. Bis zur Bewerbungsfrist muss mindestens eine Anmeldung zu einem Sprachtest vorliegen. Spätestens bis zur Nominierung an der Gastuni müssen dann alle Sprachnachweise vorliegen.

Wenn alle formalen Voraussetzungen (Sprachnachweise etc.) erfüllt sind und die vollständigen Unterlagen fristgerecht eingegangen sind, entscheidet in erster Linie das Motivationsschreiben über die Auswahl für den Erasmus-Aufenthalt.

Die Semesterzahl, Empfehlungsschreiben und Noten haben aus inklusiven Gründen keinen Einfluss auf die Entscheidung.

Ja, ein Aufenthalt ist auch in diesen Fällen möglich. Hierfür stehen außerdem zusätzliche Fördergelder zur Verfügung. Wir unterstützen euch gerne bei der Planung eurer Auslandsaufenthalte. Bei konkreten Fragen bezüglich der Finanzierung wendet euch bitte an das Zentrale Erasmus-Büro.

https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/voraussetzungen/Studierende_mit_besonderen_Bed__rfnissen/index.html

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, werdet ihr per E-Mail informiert, ob und wenn ja an welcher Gastuniversität wir euch einen Studienplatz anbieten können. Bis zu einer bestimmten Rückmeldefrist müsst ihr uns dann mitteilen, ob ihr diesen annehmen wollt.

Im Falle einer positiven Rückmeldung werdet ihr von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert. Das bedeutet, dass wir eure Kontaktinformationen weitergeben und ihr für den Austausch angemeldet werdet. Die Nominierungsfristen an den Gastuniversitäten sind unterschiedlich. Für einen Austausch beginnend im Wintersemester liegen sie in der Regel zwischen März und Juli. Nach der Nominierung werdet ihr von der Gastuniversität mit allen relevanten Informationen zu Registrierung und einzureichenden Dokumenten kontaktiert.

Die Gastuniversität lehnt die Nominierung nur in Ausnahmefällen ab, solltet ihr formale Zulassungskriterien nicht erfüllen (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, verpasste Deadlines etc.).

Nach der erfolgreichen Nominierung verschicken die Gastuniversitäten E-Mails mit der Aufforderung an euch, sich online zu registrieren. Jede Universität hat ihr eigenes Online-System und braucht unterschiedliche Informationen von euch. Bitte füllt das notwendige Formular so bald wie möglich aus und kümmert euch um andere notwendige Dokumente.

Beachtet dabei, dass die Gastuniversität gegebenenfalls eine Leistungsübersicht in englischer Sprache einfordert. Dafür ist das Prüfungsbüro zuständig, ihr müsst jedoch eine Vorübersetzung leisten. Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwei Wochen dauern! Mehr Infos dazu findet ihr auf den Seiten eures jeweiligen Studiengangs unter dem Stichwort „Transcript of Records“: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html.

Ja, es ist durchaus möglich ein Praktikum im Ausland zu absolvieren und dabei über das Erasmus-Programm gefördert zu werden. Genauere Informationen dazu findet ihr hier: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html.

Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten etc.): https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html

Durch die unterschiedlichen Semesterzeiträume kann es besonders bei einem Austausch im Sommersemester dazu kommen, dass sich die Semester an der FU und Gastuni überschneiden. Dies solltet ihr im Vorfeld rechtzeitig und selbstständig mit euren Dozierenden absprechen. Gegebenenfalls ist es möglich Teilnahme- oder Prüfungsleistungen vor der Abreise oder aus dem Ausland zu erbringen.

Informiert euch vorab über die unterschiedlichen Semesterdaten. Hilfreich ist dabei die Partnerschaftsdatenbank der FU: https://fuberlin.adv-pub.moveon4.de/austauschmoeglichkeiten/

Eine eigenständige Bewerbung als „Free-Mover“ ist möglich, allerdings sind dann die Organisation des Auslandsaufenthalts, sowie die gesamten Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc.) seitens der Studierenden selbst zu tragen.

In verschiedenen Fällen müsst ihr den Erasmus Code der Gastuniversität angeben. Diesen findet ihr in der Partnerschaftsdatenbank der FU (Bsp.: Die Sciences Po Paris hat den Code F PARIS014):

https://fuberlin.adv-pub.moveon4.de/austauschmoeglichkeiten/

Hier bitte für Politikwissenschaften die 0312 (Political sciences and civics) eintragen.

Vor & während des Aufenthalts

Es ist nicht obligatorisch, im Fall eines Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen. Es kann aber sinnvoll sein. Informationen findest du hier.

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Freien Universität Berlin und der Gasthochschule. Es ist eine Voraussetzung für die Auszahlung der Erasmus-Förderung und bietet dir die Sicherheit, dass die im Ausland erbrachten Leistungen an der FU für deinen Studiengang anerkannt werden.

Im Learning Agreement Before the Mobility musst du als Studierende*r vor Antritt deines Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die du voraussichtlich an der Gasthochschule belegen wirst (Tabelle A). Du musst auch angeben, welche dieser Kurse an der FU anerkannt werden sollen und in welchen Modulen (Tabelle B).

Wichtig: Die FU legt fest, dass du mindestens 15 ECTS pro Semester an der Gastuni erbringen musst. Wie viele davon angerechnet werden sollen, steht dir als Studierende*r frei.

In den meisten Fällen erfolgt die Erstellung und Bestätigung der Learning Agreements online in Form von sogenannten OLAs. Falls dies nicht möglich ist, kann auch ein Learning Agreement in PDF-Form erstellt werden.

Die (vorläufige) Kurswahl muss von dir selbst, der Gasthochschule und der Erasmus-Koordination des OSI unterschrieben werden. Du musst selbstständig dafür sorgen, dass du alle Unterschriften rechtzeitig bekommst. Zusätzlich benötigen wir alle Kursbeschreibungen der Kurse, die am OSI anerkannt werden sollen.

Wenn du ein OLA erstellt hast, werden die Verantwortlichen der Hochschulen über die Plattform informiert, sobald eine Unterschrift möglich ist. Wenn es sich um ein Learning Agreement in PDF-Form handelt, sendest du das Dokument für die Unterschrift des OSI direkt an osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de sowie an die Verantwortlichen an der Gasthochschule. Unabhängig vom Verfahren (online oder pdf.) benötigen wir eine separate E-Mail mit deinen Kursbeschreibungen. In der Regel sind die Kursbeschreibungen online veröffentlicht, dann genügt ein Link zum jeweiligen Kurs.

Sobald das Learning Agreement dreiseitig unterschrieben ist, schickst du es an das zentrale Büro der Internationalen Studierendenmobilität. outgoing-erasmus@fu-berlin.de 

Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums (Mobilitätszuschuss) und muss vor Beginn des Auslandsaufenthalts vollständig unterschrieben im Büro der Internationalen Studierendenmobilität eingereicht werden.

Sollte es im Laufe des Auslandsstudiums zu Änderungen in der Kurswahl kommen, musst du ein weiteres Learning Agreement ausfüllen und bestätigen lassen ("Learning Agreement During the Mobility oder Changes Online Learning Agreement"). Das Einreichen eines Learning Agreement After the Mobility ist in der Regel nicht erforderlich und wird durch ein Transcript of Records der Gastuni ersetzt.

Alle Informationen zum Online Learning Agreement (OLA) und der Plattform findest du auf den Seiten des zentralen Erasmusbüros: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/formulare/index.html

Bitte nimm auch die Ausfüllhinweise zur Kenntnis. 

Learning Agreement Before the Mobility (Courses im OLA)

Kurse an der Gasthochschule (Tabelle A)

Beim Ausfüllen von Tabelle A trägst du die Kurse ein, die voraussichtlich an der Gasthochschule belegt werden sollen. Es ist wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des Learning Agreements deine Kurswahl möglicherweise noch nicht vollständig feststeht. Dennoch solltest du das Agreement so früh wie möglich erstellen, um den Prozess voranzutreiben.

Module an der Freien Universität Berlin (Tabelle B) 

In Tabelle B trägst du die entsprechenden Module am OSI ein, in denen die Kurse von der Gasthochschule anerkannt werden sollen. Bitte übernehme die vollständige Bezeichnung des Moduls aus deiner Studien- und Prüfungsordnung. Es ist ausreichend, nur die Modultitel anzugeben. Du musst keine äquivalenten Lehrveranstaltungen aus dem Semester eintragen. Falls es sich um ein Vertiefungsmodul handelt, kennzeichne es entsprechend. 

Lehrveranstaltungsnummerierung

Beim Ausfüllen von Tabelle A trägst du die Kurse ein, die voraussichtlich an der Gasthochschule belegt werden sollen. Es ist wichtig zu beachten, dass zum Zeitpunkt der ersten Erstellung des Learning Agreements deine Kurswahl möglicherweise noch nicht vollständig feststeht. Dennoch solltest du das Agreement so früh wie möglich erstellen, um den Prozess voranzutreiben.

Module an der Freien Universität Berlin (Tabelle B) In Tabelle B trägst du die entsprechenden Module am OSI ein, in denen die Kurse von der Gasthochschule anerkannt werden sollen. Bitte übernehme die vollständige Bezeichnung des Moduls aus deiner Studien- und Prüfungsordnung. Es ist ausreichend, nur die Modultitel anzugeben. Du musst keine äquivalenten Lehrveranstaltungen aus dem Semester eintragen. Falls es sich um ein Vertiefungsmodul handelt, kennzeichne es entsprechend.

TABLE A

Total ECTS credits: 18

CODE

SUBJECT

ECTS

SEMESTER

(#1) 123456

Introduction to International Relations

6

First semester (Winter/Autumn)

(#2) 234567

Comparative Politics

6

First semester (Winter/Autumn)

(#3) 345678

Political Economy

6

First semester (Winter/Autumn)

Füge bitte eine eigene Nummerierung ein.

TABLE B

Total ECTS credits: 5

CODE

SUBJECT

ECTS

SEMESTER

AUTOMATIC RECOGNITION

(#1)

Internationale Beziehungen A

5

First semester (Winter/Autumn)

x

Wiederhole deine eigene Nummerierung aus Tabelle A, sodass eine Zuordnung möglich wird.

Kontaktdaten

Es ist sehr wichtig, dass du die Kontaktdaten korrekt in das Formular einträgst. Falls die Daten nicht richtig eingetragen sind, besteht die Gefahr, dass dein Agreement nicht korrekt zugestellt wird. Stelle sicher, dass du im Voraus die richtigen Kontaktdetails deiner Gasthochschule erhältst und sie korrekt in das Formular einträgst.

Sending Responsible Person

 

Name

Anja Osei

Position

Departmental Erasmus Coordinator

E-Mail

osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de

Phone

0049 30 838 55055

Sending Contact Person

 

Name

Liv Brümmer / Sophie Prillwitz

Position

Student Assistant Erasmus Coordination

E-Mail

osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de

Phone

0049 30 838 55055

Kursbeschreibungen

Damit wir überprüfen können, ob der Kurs, den du im Ausland belegst, eine Modulkomponente in deinem Studiengang ersetzen kann, ist es erforderlich, dass du uns die Kursbeschreibungen zur Verfügung stellst. Bitte sende uns entweder die Kursbeschreibungen als Anhang oder eine Auflistung mit den Links zu den Kursbeschreibungen. Ohne die Kursbeschreibungen ist es uns nicht möglich, dein Learning Agreement zu bestätigen. Falls du noch keine Kursbeschreibungen vorliegen hast, bitten wir dich, mit der Bestätigung der Kurse zu warten, bis diese verfügbar sind.

Besondere Anrechnungsbedingungen und das Beiblatt zum OLA

Falls im Learning Agreement die Anrechnung von ABV-Modulen, LBW-Modulen oder Anrechnungen im Zweitfach geplant ist, musst du unbedingt ein Beiblatt zum OLA ausfüllen. Die Anrechenbarkeit dieser Module erfolgt durch andere Verantwortliche. Studierst du im Master Internationale Beziehungen oder im Master of Education mit dem Fach Politikwissenschaft, müssen sämtliche Kurse durch ein extra Beiblatt bestätigt werden.

Learning Agreement During the Mobility Im nächsten Teil des Learning Agreements, "During the Mobility", gehst du nach dem gleichen Prinzip vor und trägst Kurse und Module aus bzw. hinzu.

Weitere Hinweise zum OLA findest du auf den Seiten des zentralen International Office.

Links zum Thema

Wenn das Vorlesungsverzeichnis deiner Gastuniversität für das kommende Semester noch nicht online ist oder du dir noch nicht sicher bist, welche Kurse du belegen möchtest, stellt sich die Frage, was du ins Learning Agreement eintragen sollst.

In diesem Fall solltest du dich am aktuellen Vorlesungsverzeichnis des letzten verfügbaren Semesters orientieren. Du kannst auch Kurse eintragen, die deinen Studieninteressen entsprechen oder die du gerne belegen möchtest. Sobald das Vorlesungsverzeichnis für das kommende Semester veröffentlicht ist oder du dich endgültig entschieden hast, kannst du die Kursauswahl im Online Learning Agreement in den Tabellen "Changes to Table A" und "Changes to Table B" korrigieren. Die geänderten Informationen müssen dann erneut von der Erasmus-Koordination des OSIs bestätigt werden.

Es gibt einige Module bzw. Modulkomponenten am OSI, die nur bedingt oder gar nicht im Ausland erbracht werden können. Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeit) müssen grundsätzlich an der FU angemeldet und durch ein Kolloquium begleitet werden.

Im Bachelor betrifft dies außerdem das Modul "Einführung in die Politikwissenschaft" (PSTWA + Vorlesung). Dies sollte nicht an der Gastuniversität erbracht werden. 

Im Master betrifft dies vorallem das Modul "Forschungspraxis". Eine Anrechnung kann in Einzelfällen über den Prüfungsausschuss erfolgen.

Die Koordinatorin für Erasmus am Otto-Suhr-Institut kann nur über die Anrechenbarkeit der politikwissenschaftlichen Module entscheiden. Entsprechend muss für alle anderen Module eine separate Bestätigung von den jeweiligen Verantwortlichen über ein Beiblatt eingeholt werden. Wird im OLA in Tabelle B ein Modul eigetragen, dass die Koordinatorin nicht unterzeichnen kann wird das gesamte OLA erst bestätigt, wenn ein vollständiges Beiblatt vorliegt. Bitte wende dich an die Ansprechpartner aus der Übersicht.

Im Beiblatt trägst du die anzurechenden Module wie im OLA ein. Sende dein Beiblatt mit den Kursbeschreibungen an die zuständigen Ansprechspartner*innen. Siehe Tabelle:

Module

Zuständiger Ansprechpartner*innen für die Bestätigung des Beiblattes

Module aus den Hauptfächern im Kombi-Bachelor

Erasmuskoordination des Hauptfachs: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Anerkennung_Studienleistungen/

Module aus dem Zweifach im Kombi-Bachelor Politik für das Lehramt

Erasmuskoordination des Zweitfach: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/Anerkennung_Studienleistungen/

Alle ABV-Module oder LBW-Module (Allgemeine oder Lehramtsbezogene Berufswissenschaft) ausgenommen davon: Berufsfeldorientierung A und B im Mono-Bachelor

ABV:

Ansprechpartner*innen in den zentralen ABV-Kompetenzbereichen: https://www.fu-berlin.de/sites/career/studium/Allgemeine-Informationen/index.html

LBW:

Anrechnungen für das Modul Pädagogisches Handeln in Schulen: Katharina Krysmanski

Anrechnungen für das Modul Deutsch als Zweitsprache / Sprachbildung: Prof. Dr. Diana Maak

Für Anrechnungen von Fachdidaktikmodulen wenden Sie sich an die zuständigen Anrechnungsbeauftragten für die Fachdidaktik, die Sie beim jeweiligen Fach finden: Anrechnungsbeauftragte für LBW und M.Ed. für ein Lehramt an ISS und Gymnasium • Dahlem School of Education • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Alle Module im Master Internationale Beziehungen (MAIB)

Koordinatorin MAIB – Lisa van Hoof-Maurer

lisa.vanhoof-maurer@fu-berlin.de

https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/forschung/international/europa/team/mitarbeiter/van-Hoof-Maurer/index.html

Alle Module im Master of Education Politik

Für den Prüfungsausschuss der Dahlem School of Education - Prof. Dr. Sabine Achour

sabine.achour@fu-berlin.de

Anrechnungsbeauftragte für LBW und M.Ed. für ein Lehramt an ISS und Gymnasium • Dahlem School of Education • Freie Universität Berlin (fu-berlin.de)

Nach dem Aufenthalt/Anrechnung

Um einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu stellen, benötigt ihr unter anderem das „Formular zur Anerkennung von Modulen" und den „Formbrief zur Anerkennung". Diese findet ihr auf der Studiengangseite des Prüfungsbüros (https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html). Wählt dann das entsprechende Studienniveau und anschließend den entsprechenden Studiengang aus. In den FAQs findet ihr unter „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufungen von Fachsemester“ die entsprechenden Dokumente verlinkt. Bitte verwendet nur die Formulare, die auf eure Studienordnung zutreffen.

Euren vollständigen Antrag bestehend aus den folgenden Dokumenten reicht ihr vorzugsweise per Email im OSI-Erasmusbüro ein:

  • formloses Anschreiben mit weiteren Erläuterungen zu den Anerkennungswünschen (Das ist vor allem wichtig, wenn die Kurse anders als ursprünglich im Learning Agreement vereinbart angerechnet werden sollen)
  • Formbrief zur Anerkennung/Anrechnung
  • Formular zur Anerkennung/Anrechnung (Tabelle)
  • aktuelle Leistungsübersicht aus Campus Management
  • alle vollständig unterschriebenen Learning Agreements
  • Transcript of Records der Gastuni (in englischer Sprache)
  • offizielle Kursbeschreibung jedes Kurses (zum Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität, inklusive Angaben zur Semesterwochenstundenzahl, Prüfungsleistung und Umfang)
  • ggf. Anrechnungsempfehlung (für Sprachkurse und andere Kurse, die im ABV-Bereich angerechnet werden sollen)

Weitere Informationen findet ihr im Merkblatt zur Anerkennung von Auslandsleistungen.

Nein, es gibt keine Möglichkeit, ein Modul oder eine Veranstaltung aus einem Modul, das bereits am OSI belegt wurde, anerkennen zu lassen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn im Ausland eine bessere Note erzielt wurde.

Für OSI-Studierende ist es wichtig zu wissen, dass eine gewisse Anzahl an Hausarbeiten während des Studiums erbracht werden muss. In manchen Fällen ist es daher sinnvoll, vor dem Auslandsaufenthalt vergleichbare Hausarbeiten (Seitenanzahl, Anspruch etc.) mit den Lehrenden an der Gastuniversität abzusprechen oder die schriftlichen Hausarbeiten gegebenenfalls vor dem Auslandsaufenthalt am OSI zu schreiben. 

Es ist trotzdem möglich einen Leistungsschein zu erwerben, auch wenn die Universität keine Kurse anbietet in denen Hausarbeiten geschrieben werden. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei uns.

Weiterhin können hier auch mehrere schriftliche Arbeiten an der Gastuniversität innerhalb eines Kurses zusammengerechnet werden.

Das OSI hat eine Notenumrechnungstabelle, in der sich für alle Partneruniversitäten die Notenäquivalente finden.

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor und während des Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom OSI-Erasmusbüro bestätigen lassen, dass im Nachgang eine Anerkennung dieser Kurse am OSI erfolgt. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Weitere, detaillierte Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Unbenotete Scheine können Sie sich als Teilnahmeschein oder zusammen mit einem benoteten Schein als gesamtes Modul anerkennen lassen. Wichtig ist hier ein Nachweis über die aktive Teilnahme. Das kann auch für Kurse gelten, in denen Sie gegebenenfalls die Abschlussprüfung nicht bestanden haben.

Finanzielles

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Die Europäische Kommission teilt die Programmländer in drei Gruppen ein. Die Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland (DAAD) legt die monatliche finanzielle Förderung für die drei Gruppen fest. Diese ändert sich unter Umständen und wird jährlich neu verkündet. Beispiel:

Gruppe

Programmländer

2019/20

1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 450 Euro/Monat
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 390 Euro/Monat
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 330 Euro/Monat

Für mehr Informationen bezüglich der Finanzierung besuchen Sie bitte die Seiten der Internationalen Studierendenmobilität.

Wichtig zu beachten ist, dass häufig auch Studierende die in Deutschland kein BAföG erhalten (würden), dies im Ausland tun, da die Sätze unterschiedlich sind. Generell ist das Erasmusbüro des OSI jedoch nicht für Auslands-BAföG zuständig, darum informieren Sie sich bitte selbstständig über Weiteres.

Die zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch die Studierenden während des Auslandsaufenthalts gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.

Da EU-Staaten wie Inland behandelt werden, erhalten BAföG-Empfänger, die im EU-Ausland studieren, keinen Auslandszuschlag, sondern weiterhin den Betrag, der ihnen für ihr Studium im Inland gezahlt würde. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss trotzdem unbedingt gestellt werden, da bei einem Wechsel des Studienortes die Zuständigkeit auf ein anderes BAföG-Amt übergeht. Außerdem werden evtl. Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zur Krankenversicherung gezahlt.

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt eingehen. Ausführliche Informationen sind auf der folgenden Web-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden: http://www.auslandsbafoeg.de/

Wichtiger Hinweis: Liegen zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und der Wiederaufnahme des Studiums in Deutschland mehr als zwei Monate, kann es zu Förderungslücken kommen

 

 

Vorlesungsverzeichnis
Bibliothek
SFB 700
banner_osiclub