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Finanzielles

Die finanzielle Förderung von Erasmus-Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Programmländern.

Die Europäische Kommission teilt die Programmländer in drei Gruppen ein. Die Nationale Agentur für Erasmus in Deutschland (DAAD) legt die monatliche finanzielle Förderung für die drei Gruppen fest. Diese ändert sich unter Umständen und wird jährlich neu verkündet. Beispiel:

Gruppe

Programmländer

2019/20

1 Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich 450 Euro/Monat
2 Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 390 Euro/Monat
3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Republik Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 330 Euro/Monat

Für mehr Informationen bezüglich der Finanzierung besuchen Sie bitte die Seiten der Internationalen Studierendenmobilität.

Wichtig zu beachten ist, dass häufig auch Studierende die in Deutschland kein BAföG erhalten (würden), dies im Ausland tun, da die Sätze unterschiedlich sind. Generell ist das Erasmusbüro des OSI jedoch nicht für Auslands-BAföG zuständig, darum informieren Sie sich bitte selbstständig über Weiteres.

Die zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch die Studierenden während des Auslandsaufenthalts gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.

Da EU-Staaten wie Inland behandelt werden, erhalten BAföG-Empfänger, die im EU-Ausland studieren, keinen Auslandszuschlag, sondern weiterhin den Betrag, der ihnen für ihr Studium im Inland gezahlt würde. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss trotzdem unbedingt gestellt werden, da bei einem Wechsel des Studienortes die Zuständigkeit auf ein anderes BAföG-Amt übergeht. Außerdem werden evtl. Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zur Krankenversicherung gezahlt.

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt eingehen. Ausführliche Informationen sind auf der folgenden Web-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden: http://www.auslandsbafoeg.de/

Wichtiger Hinweis: Liegen zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und der Wiederaufnahme des Studiums in Deutschland mehr als zwei Monate, kann es zu Förderungslücken kommen

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