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Wie wird die Anrechnung der Noten aus dem Ausland geregelt?

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor und während des Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom OSI-Erasmusbüro bestätigen lassen, dass im Nachgang eine Anerkennung dieser Kurse am OSI erfolgt. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Weitere, detaillierte Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie in unserem Merkblatt.

SFB 700
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