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Nach dem Aufenthalt/Anrechnung

Um einen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu stellen, benötigt ihr unter anderem das „Formular zur Anerkennung von Modulen" und den „Formbrief zur Anerkennung". Diese findet ihr auf der Studiengangseite des Prüfungsbüros (https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/index.html). Wählt dann das entsprechende Studienniveau und anschließend den entsprechenden Studiengang aus. In den FAQs findet ihr unter „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufungen von Fachsemester“ die entsprechenden Dokumente verlinkt. Bitte verwendet nur die Formulare, die auf eure Studienordnung zutreffen.

Euren vollständigen Antrag bestehend aus den folgenden Dokumenten reicht ihr vorzugsweise per Email im OSI-Erasmusbüro ein:

  • formloses Anschreiben mit weiteren Erläuterungen zu den Anerkennungswünschen (Das ist vor allem wichtig, wenn die Kurse anders als ursprünglich im Learning Agreement vereinbart angerechnet werden sollen)
  • Formbrief zur Anerkennung/Anrechnung
  • Formular zur Anerkennung/Anrechnung (Tabelle)
  • aktuelle Leistungsübersicht aus Campus Management
  • alle vollständig unterschriebenen Learning Agreements
  • Transcript of Records der Gastuni (in englischer Sprache)
  • offizielle Kursbeschreibung jedes Kurses (zum Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität, inklusive Angaben zur Semesterwochenstundenzahl, Prüfungsleistung und Umfang)
  • ggf. Anrechnungsempfehlung (für Sprachkurse und andere Kurse, die im ABV-Bereich angerechnet werden sollen)

Weitere Informationen findet ihr im Merkblatt zur Anerkennung von Auslandsleistungen.

Nein, es gibt keine Möglichkeit, ein Modul oder eine Veranstaltung aus einem Modul, das bereits am OSI belegt wurde, anerkennen zu lassen. Dies ist auch dann nicht möglich, wenn im Ausland eine bessere Note erzielt wurde.

Für OSI-Studierende ist es wichtig zu wissen, dass eine gewisse Anzahl an Hausarbeiten während des Studiums erbracht werden muss. In manchen Fällen ist es daher sinnvoll, vor dem Auslandsaufenthalt vergleichbare Hausarbeiten (Seitenanzahl, Anspruch etc.) mit den Lehrenden an der Gastuniversität abzusprechen oder die schriftlichen Hausarbeiten gegebenenfalls vor dem Auslandsaufenthalt am OSI zu schreiben. 

Es ist trotzdem möglich einen Leistungsschein zu erwerben, auch wenn die Universität keine Kurse anbietet in denen Hausarbeiten geschrieben werden. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei uns.

Weiterhin können hier auch mehrere schriftliche Arbeiten an der Gastuniversität innerhalb eines Kurses zusammengerechnet werden.

Das OSI hat eine Notenumrechnungstabelle, in der sich für alle Partneruniversitäten die Notenäquivalente finden.

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor und während des Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom OSI-Erasmusbüro bestätigen lassen, dass im Nachgang eine Anerkennung dieser Kurse am OSI erfolgt. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Weitere, detaillierte Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie in unserem Merkblatt.

Unbenotete Scheine können Sie sich als Teilnahmeschein oder zusammen mit einem benoteten Schein als gesamtes Modul anerkennen lassen. Wichtig ist hier ein Nachweis über die aktive Teilnahme. Das kann auch für Kurse gelten, in denen Sie gegebenenfalls die Abschlussprüfung nicht bestanden haben.

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