Nach dem Aufenthalt/Anrechnungsfragen
Bitte reichen Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes den von Ihnen beim zentralen Erasmusbüro eingereichten Erfahrungsbericht auch bei uns ein. Halten Sie sich dabei an die Vorgaben des zentralen Erasmusbüros und teilen Sie uns mit, ob eine Veröffentlichung dieses Berichts auf der OSI-Erasmuswebseite Ihrerseits erlaubt wird. Die Veröffentlichung erfolgt in diesem Fall anonym. Bitte senden Sie die Berichte am besten mit Ihrem Anerkennungsantrag an: osi-erasmus@polsoz.fu-berlin.de
Um einen Antrag auf Anerkennung Ihrere im Ausland erbrachten Leistungen zu stellen, benötigen Sie das „Formular zur Anerkennung von Modulen" und den „Formbrief zur Anerkennung". Sie finden diese auf der Studiengangseite des Prüfungsbüros. Wählen Sie auf der Studiengangseite ihr entsprechendes Studienniveau und anschließend den entsprechenden Studiengang aus. Scrollen Sie dann nach unten zu den FAQs und öffnen den Reiter „Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufungen von Fachsemester“. Dort finden Sie die entsprechenden Sokumente verlinkt. Bitte verwenden Sie die Formulare, die auf Ihre Studienordnung zutreffen.
Bitte füllen Sie die beiden Dokumente aus und reichen Sie sie zusammen im OSI Erasmusbüro ein mit:
- einem formlosen Anschreiben mit weiteren Erläuterungen zu Ihren Anerkennungswünschen. (Das ist vor allem wichtig, sollten Sie sich Kurse anders als ursprünglich im Learning Agreement vereinbart anrechnen lassen wollen.)
- einer aktuellen Leistungsübersicht aus Campus Management
- all Ihren Learning Agreements
- Ihrem Transcript of Records (in englischer Sprache)
- einer offiziellen Kursbeschreibung jedes Kurses (zum Beispiel aus dem Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität, inklusive Angaben zur Semesterwochenstundenzahl, Prüfungsleistung und Umfang)
- und einem 1-2-seitigen Erfahrungsbericht
Weitere Informationen finden sie im Merkblatt zur Anerkennung von Auslandsleistungen.
Neben politikwissenschaftlichen Kursen und ABV Modulen, können auch Kurse aus den Haupt-/oder Nebenfächern anerkannt werden. Jedoch ist das OSI für diese Anerkennung nicht zuständig und kann die Learning Agreements, auf denen fachfremde Kurse gelistet sind, nicht pauschal unterzeichnen und absegnen. Hier bedarf es dann einer Co-Unterzeichnung seitens einer verantwortlichen Person (z.B. Erasmus-Koordination oder Prüfungsbüro) des Haupt-/ Nebenfachs/Lehramt/M.A.I.B. Die Unterschrift kann durch ein Beiblatt eingeholt werden. Sobald sie vorhanden ist, kann das OSI das gesamte Learning Agreement unterschreiben und weiter bearbeiten.
Für OSI-Studierende ist es wichtig zu wissen, dass eine gewisse Anzahl an Hausarbeiten während des Studiums erbracht werden muss. In manchen Fällen ist es daher sinnvoll, vor dem Auslandsaufenthalt vergleichbare Hausarbeiten (Seitenanzahl, Anspruch etc.) mit den Lehrenden an der Gastuniversität abzusprechen oder die schriftlichen Hausarbeiten gegebenenfalls vor dem Auslandsaufenthalt am OSI zu schreiben.
Es ist trotzdem möglich einen Leistungsschein zu erwerben, auch wenn die Universität keine Kurse anbietet in denen Hausarbeiten geschrieben werden. Informieren Sie sich dazu bitte direkt bei uns.
Weiterhin können hier auch mehrere schriftliche Arbeiten an der Gastuniversität innerhalb eines Kurses zusammengerechnet werden.
Das OSI hat eine Notenumrechnungstabelle, in der Sie für alle Partneruniversitäten die Notenäquivalente finden.
Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor und während des Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom OSI-Erasmusbüro bestätigen lassen, dass im Nachgang eine Anerkennung dieser Kurse am OSI erfolgt. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung. Ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich. Weitere, detaillierte Informationen zur Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen finden Sie in unserem Merkblatt.