Ich habe mich wie aufgefordert für das erste Jahr des Masters/die ersten zwei Jahre des Bachelors zum Wintersemester an der Freien Universität beurlauben lassen. Muss ich mich für das darauf folgende Sommersemester auch beurlauben lassen?
Nein, sie werden automatisch für das ganze Jahr beurlaubt, wenn Sie den Antrag auf Beurlaubung ordnungsgemäß bei der Immatrikulation eingereicht haben.