Was ist der Studierendenbericht der DFH?
Das Rückmeldeformular ist mit dem Formular "Studierendenbericht" verbunden. Das bedeutet, dass die Studierenden, die sich im ersten Studienabschnitt im Partner- oder Drittland aufhielten, sich für den zweiten Abschnitt erst rückmelden können, wenn sie den Studierendenbericht für den ersten Abschnitt ausgefüllt haben. Die Studierenden, die ihren Bericht noch ausfüllen müssen, werden darüber bei ihrer Rückmeldung benachrichtigt, sobald sie ihren Namen, Vornamen und Geburtsdatum eingegeben haben. Erst nach Erstellung des Berichtes haben sie Zugang zum Rückmeldeformular für den zweiten Studienabschnitt.
Die Validierung des Studierendenberichtes gilt nicht als Rückmeldung!
Es sollten alle Studierenden, die sich im ersten Studienabschnitt in der Auslandsphase befanden, den Studierendenbericht ausfüllen, auch wenn sie mit dem Studium bereits fertig sind und sich nicht mehr bei der DFH rückmelden müssen.
Der Studierendenbericht ist für Sie erst bei der ersten Rückmeldung relevant.
Ein FAQ für häufig gestellte Fragen finden Sie hier.