Muss man sich nach Ablauf des 8. BA-Semesters neu immatrikulieren, nur um die BA-Arbeit abzugeben?
Nein. Die Doppelbachelorstudierenden müssen zur Anmeldung der Bachelorarbeit lediglich nachweisen, dass sie zuletzt im entsprechenden Studiengang an der FU immatrikuliert waren. Wichtig dabei ist allerdings, dass sie keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen müssen, um alle notwendigen (Wahl-) Pflichtmodule abzuschließen.