Doppelbachelor FU-SciencesPo
Ja. Die Doppelbachelorstudierenden müssen während der gesamten Studiendauer bei Sciences Po administrativ eingeschrieben sein. Sie bezahlen während der ersten beiden Jahre die Studiengebühren an Sciences Po. Während des dritten und vierten Jahres bezahlen sie keine Studiengebühren an Sciences Po, dafür aber an der Freien Universität Berlin. Es besteht ggf. während des dritten und vierten Jahres die Möglichkeit, weiterhin Teil der französischen Sécurité étudiante zu sein.
Nein. Die Doppelbachelorstudierenden müssen zur Anmeldung der Bachelorarbeit lediglich nachweisen, dass sie zuletzt im entsprechenden Studiengang an der FU immatrikuliert waren. Wichtig dabei ist allerdings, dass sie keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen müssen, um alle notwendigen (Wahl-) Pflichtmodule abzuschließen.
Das Praktikum muss im Laufe des Studiengangs absolviert worden sein, damit es anerkannt werden kann. Praktika zwischen Abitur und Studienbeginn sind daher ausgeschlossen. Es darf auch nicht schon vorher als Praktikum für das Studium an Sciences Po (z.B. für den stage civique) anerkannt worden sein. Bei Fragen zur Anerkennungswürdigkeit des Praktikums wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination.
Es gibt für die Bachelorarbeit eine in den Prüfungsordnungen genau festgelegten Bearbeitungszeitraum von 12 Wochen. In der Regel ist also ein Semester zu veranschlagen. Die Bachelorarbeit wird im letzten Studiensemester erstellt. Die Arbeiten können zu zwei Terminen im Semester (d.h. vier Termine pro Jahr, jeweils gegen Anfang und Ende der Vorlesungszeit) angemeldet werden. Die aktuellen Termine finden Sie auf den Seiten der MitarbeiterInnen des Prüfungsbüros, die für Sie zuständig sind: https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/ansprechpartnerinnen/index.html. Bei der Anmeldung muss das Thema der Arbeit angegeben werden – es kann danach nur noch mit einem formalen Antrag beim Prüfungsausschuss geändert werden. Es hat sich in der Vergangenheit daher bewährt einen Titel zu wählen, der das Thema benennt, und den genauen Fokus dann im Zuge der Fertigstellung durch einen Untertitel zu präzisieren.
Die Arbeit wird von zwei GutachterInnen (Erst- und ZweitgutachterIn) betreut, die Sie inhaltlich und zum Schreibprozess beraten. Es ist formal erforderlich, dass einer der beiden GutachterInnen zum wissenschaftlichen Personal des OSI gehört. Dies wird bei der Anmeldung zur Arbeit durch den Prüfungsausschuss überprüft. Sollten die Studierenden sich als Ersatz für eine/n der GutachterInnen eine/n externe/n Experten/Expertin wünschen (d.h. jemand, der nicht an der FU lehrt), können sie einen Vorschlag machen, dem der Prüfungsausschuss folgen kann, aber nicht muss. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen ist es zu empfehlen, dass der Erstgutachter/die Erstgutachterin zum OSI Personal gehört und der externe Gutachter/die externe Gutachterin die Arbeit als ZweitgutachterIn betreut. Wichtig dabei ist, dass die vorgeschlagene Person eine Prüfungsberechtigung an ihrer eigenen Einrichtung für diese Prüfungsleistung nachweisen kann.
Zu der Frage, welcher Statusgruppe GutachterInnen angehören müssen, finden Sie hier eine Übersicht:
Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsamt eingesehen werden.
Zusätzlich zur Betreuung durch die GutachterInnen gibt es ein verpflichtendes Kolloquium. Wir empfehlen, das Kolloquium in dem Semester, in welchem sie die Arbeit schreiben, beim Erstbetreuer/der Erstbetreuerin zu belegen. Grundsätzlich können Sie das Kolloquium aber auch bei anderen Personen oder zu einem früheren Zeitpunkt belegen. Es empfiehlt sich früh mit der Suche nach Erst-und ZweitbetreuerIn zu beginnen. Es ist üblich, dass Sie vor der Anmeldung mit den BetreuerInnen Thema und ein so genanntes „Exposé“ abstimmen. Bitte planen Sie dazu ausreichend Zeit ein und konsultieren Sie ggf. Informationen auf der Homepage der BetreuerInnen.
Bitte lesen Sie unbedingt §10 der Studien- und Prüfungsordnung von 2020 zur Bachelorarbeit durch, bevor Sie mit den Arbeiten daran beginnen!
Sollten Sie Ihr Studium vor Ende der Immatrikulationsfrist noch nicht abgeschlossen haben, legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine Notiz bei, damit das Immatrikulationsbüro weiß, dass Ihr Zeugnis noch folgt. Ihnen wird in der Regel eine Nachreichungsfrist bis Ende des ersten Semesters gewährt (31. März des Folgejahres).
Sie sollten Ihr beglaubigtes Bachelorzeugnis unaufgefordert an Frau Sabine Krüger vom Immatrikulationsbüro senden:
Freie Universität Berlin
Studierendenverwaltung
z.Hd. Frau Sabine Krüger
Iltisstr. 1
14195 Berlin
Studierende, die sich ihre SHK-Tätigkeit anrechnen lassen möchten, konsultieren zur Prüfung der Anerkennungswürdigkeit zunächst die Studiengangskoordination. Dort wird entschieden, in welchem Umfang die Tätigkeit angerechnet werden kann. Anschließend müssen die Studierenden die Anrechnung mit dieser positiven Befürwortung beim Prüfungsausschuss beantragen.
In diesem so genannten Online-Studienfachwahl-Assistenten (OSA) finden Sie detaillierte Informationen zum Doppelbachelor zwischen der FU und Sciences Po:
https://www.osa.fu-berlin.de/sciences_sociales/start/start/index.html