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Ich erhalte mein Bachelorzeugnis erst nach Ablauf der Einschreibefrist. Was kann ich tun?

Sollten Sie Ihr Studium vor Ende der Immatrikulationsfrist noch nicht abgeschlossen haben, legen Sie Ihren Unterlagen bitte eine Notiz bei, damit das Immatrikulationsbüro weiß, dass Ihr Zeugnis noch folgt. Ihnen wird in der Regel eine Nachreichungsfrist bis Ende des ersten Semesters gewährt (31. März des Folgejahres).
Sie sollten Ihr beglaubigtes Bachelorzeugnis unaufgefordert an Frau Sabine Krüger vom Immatrikulationsbüro senden:

Freie Universität Berlin

Studierendenverwaltung

z.Hd. Frau Sabine Krüger

Iltisstr. 1

14195 Berlin

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