Springe direkt zu Inhalt

Was gibt es für Studierende des Doppelmasters mit Sciences Po beim Verfassen der Masterarbeit zu beachten?

Es gibt für die Masterarbeit eine in den Prüfungsordnungen genau festgelegte Abgabefrist von sechs Monaten. Zur Beratung zu diesen Arbeiten stehen die jeweiligen GutachterInnen zur Verfügung, insbesondere der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin. Außerdem gibt es ein begleitendes Kolloquium. Die Masterarbeit wird im letzten Studiensemester erstellt. Es empfiehlt sich früh mit der Suche nach Erst-und ZweitbetreuerIn zu beginnen. Das Thema der Masterarbeit muss zu feststehenden Terminen angemeldet werden. Die Termine liegen jeweils am Anfang des Semesters (d.h. es gibt insgesamt zwei Termine pro Jahr). Die genauen Termine werden auf den Seiten der MitarbeiterInnen des Prüfungsbüros bekanntgegeben, die für Sie zuständig sind: http://www.polsoz.fu-berlin.de/verwaltung/mitarbeiter/mitarbeiter_studium/

Vorsicht: Anders als im Bachelor gibt es nur einen Termin pro Semester. Wenn Sie im zweiten Semester an der FU Ihre Arbeit schreiben möchten, müssen Sie also schon frühzeitig mit der Planung beginnen. Falls Sie den Anmeldetermin verpassen sollten, wird der nächste erst im Herbst angeboten. 

Bei der Anmeldung muss das Thema der Arbeit angegeben werden – es kann danach nur noch mit einem formalen Antrag beim Prüfungsausschuss geändert werden. Es hat sich in der Vergangenheit daher bewährt einen Titel zu wählen, der das Thema benennt, und den genauen Fokus dann im Zuge der Fertigstellung durch einen Untertitel zu präzisieren

Die Arbeit wird von zwei GutachterInnen (Erst- und ZweitgutachterIn) betreut, die Sie inhaltlich und zum Schreibprozess beraten. Es ist formal erforderlich, dass einer der beiden GutachterInnen zum wissenschaftlichen Personal des OSI gehört. Dies wird bei der Anmeldung zur Arbeit durch den Prüfungsausschuss überprüft. Sollten die Studierenden sich als Ersatz für eine/n der GutachterInnen eine/n externe/n Experten/Expertin wünschen (d.h. jemand, der nicht an der FU lehrt), können sie einen Vorschlag machen, dem der Prüfungsausschuss folgen kann, aber nicht muss. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen ist es zu empfehlen, dass der Erstgutachter/die Erstgutachterin zum OSI Personal gehört und der externe Gutachter/die externe Gutachterin die Arbeit als ZweitgutachterIn betreut. Wichtig dabei ist, dass die vorgeschlagene Person eine Prüfungsberechtigung an ihrer eigenen Einrichtung für diese Prüfungsleistung nachweisen kann.

Zu der Frage, welcher Statusgruppe GutachterInnen angehören müssen, finden Sie hier eine Übersicht:

http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ba_studiengaenge/ba_politikwissenschaft_neu/pruefungsberechtigung.html.

Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsamt eingesehen werden.

Masterarbeiten, die in den letzten Jahren von Studierenden des Doppelmasters verteidigt wurden, trugen beispielsweise folgende Titel:

- Europol: Policing the Web
- Russia's OSCE engagement and the Ukraine crisis
- European Public Spheres during the Euro crises
- Populistische Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland
- UN Peace Operations: The case of DR Congo
- Res Publica Europaea: Die kosmopolitische Idee eines Europas ohne Nationalstaaten
- Gesundheitspolitische Antibiotikaresistenzpräventions- und Informationsmaßnahmen
- Neubeginn in der parlamentarischen Praxis. Eine Untersuchung am Beispiel der "Alternative für Deutschland (AfD)”
- Sexual and reproductive health and rights in the context of international development
- Social movement mobilisation around large-scale land use change in Sub-Saharan Africa

Bitte lesen Sie unbedingt § 5 zur Masterarbeit durch, bevor Sie mit den Arbeiten daran beginnen!

Auf der Seite des Prüfungsamtes finden Sie außerdem weiterführende Präsentationen zur Anmeldung der Masterarbeit, das Anmeldeformular, Bearbeitungshinweise und alle weiteren Informationen zum Studienabschluss : https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ma_studiengaenge/dt_frz_doppel_politikwissenschaft/index.html.

Zu eventuellen Anträgen auf eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist der Masterarbeit wegen akuter vorübergehender Erkrankung verweisen wir auf § 19 RSPO:

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original (siehe https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ma_studiengaenge/dt_frz_doppel_politikwissenschaft/index.html unter "Verlängerungsmöglichkeit für BA-MA-Diplomarbeit") kann per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Masterprogramme
Bachelorprogramm
mit HEC Paris
DFH_Logo