Masterstudiengang Politikwissenschaft (dt.-frz.)
Der Masterstudiengang Politikwissenschaft - Affaires européennes/Affaires internationales wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und dem Institut d´Etudes Politiques de Paris (Sciences Po) angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester). Bei diesem Studiengang handelt es sich um einen deutsch-französischen Doppelmaster.
Gegenstand
Durch die Komplementarität der Studiengänge an den beiden Partnerinstituten vertiefen und erweitern die Studierenden ihre forschungsorientierten politikwissenschaftlichen Fähigkeiten und erwerben zugleich anwendungsbezogene Kompetenzen, die in vielfältigen Tätigkeiten in Wirtschaft, Politik,Verwaltung und Medien sowie in kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen genutzt werden können.
Nach erfolgreichem Abschluss aller Studien- und Prüfungsleistungen erwerben die Studierenden den Master of Arts in Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin und den Master de Sciences Po mit den Spezialisierungen „Affaires internationales“ oder „Affaires Européennes“.
Bitte besuchen Sie unseren Online-Studienfachwahl-Assistenen (OSA) zum Doppelmaster für eine ausführliche Darstellung der Inhalte des Programmes:
https://www.osa.fu-berlin.de/politikwissenschaft_dtfrma/start/startseite/index.html
Ansprechpartner*innen
Fragen zu Bewerbung und Zulassung:
https://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/graduate-dual-degrees
und
Studiengangsverantwortliche u. Studienfachberaterin:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp
Studiengangskoordinator:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp per mail an DF-Studien@Polsoz.fu-berlin.de
Zuständigkeit im Prüfungsbüro
Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Sven Chojnacki
stellv. Prof. Dr. Tobias Berger
Aktuelle Informationen
Möglichkeit einer Verlängerung aufgrund des aktuellen Lockdown Januar 2021.Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt vorerst weiterhin AUSSCHLIESSLICH per Email an ma-polwiss@polsoz.fu-berlin.de. Weiterführende Informationen entnehmen Sie gerne der Präsentation.
Eine vorherige Registrierung auf einer Meldeliste entfällt.
Nächster Meldetermin für das SoSe 2021:
- Meldetermin am 19. April 2021 Informationen im Rahmen einer
kleinen Präsentation hier klicken
Zusätzlich ggf. interessant "Was benötige ich zur Meldung?"
Dies alles finden Sie auch unter der Rubrik "Abschlussphase".
FAQ des Prüfungsbüros
Bewerbung und Zulassung
Der gesamte Bewerbungsprozess wird von der französischen Seite betreut. Sie können sich daher nur online über das Bewerbungsportal von Sciences Po Paris (http://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/graduate-dual-degrees) für die Doppelmasterstudiengänge bewerben.
Die Bewerbungsfrist (Studienbeginn immer nur zum Wintersemester) ist in der Regel Ende März – das genaue Datum wird auf der Homepage von Sciences Po und auf der Seite der Arbeitsstelle Deutschland und Frankreich im Vergleich (siehe unten) bekannt gegeben, sobald es feststeht.
Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:
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Bei Fragen zu Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende oder richten gezielte Anfragen an die E-Mail des Prüfungsausschusses: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de.Weiterführende Informationen finden Sie gerne auch unter:https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/osi/gremien/Pruefungsausschuss/index.html
Anträge auf Anrechnungen von Studienleistungen sowie Einstufungen in Fachsemester sind in den Breifkasten der Ihnstr. 22 einzuwerfen oder postalisch an den Prüfungsausschuss des OSI, Ihnestr. 22; 14195 Berlin zu richten. In der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie ist für die Einreichung von Anträgen auf Anrechnungen die oben genannte E-Mailadresse zu nutzen.
Allgemeine Informationen für Studienortwechsler (pdf) - Allgemeine Informationen für im Fach immatrikulierte Studierende (pdf)
- Formbrief zur Anerkennung (doc)
- Formular Antrag auf Anerkennung (pdf)
- Präsentation zur Meldung der Masterarbeit WiSe 2020/2021
- Präsentation zur Meldung der Masterarbeit SoSe 2021
- Anmeldeformular zur Masterarbeit 2013 (pdf)
- Formular Studienabschluss 2013 (pdf)
- Infoblatt "Was benötige ich zur Meldung"
- Vordruck für das Titelblatt der Masterarbeit (pdf)
- Infoblatt Bearbeitungshinweise zur MA-Arbeit
- Vordruck Eidesstattliche Erklärung (pdf)
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Veröffentlichung MA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Die bisher (nur nach Zustimmung in der Eidesstattlichen Erklärung) praktizierte Einarbeitung von Druckexemplaren von Masterarbeiten nach Abschluss des Prüfungsverfahrens in den Bestand der Bereichsbibliotheken entfällt ab dem Wintersemester 2019/2020 für Neuanmeldungen.
Stattdessen nutzen Sie bitte den Weg der Online-Veröffentlichung über den Publikationsserver Refubium, den die Universitätsbibliothek zur Verfügung stellt, wenn Sie Ihre Arbeit öffentlich zugänglich machen möchten.
Nähere Informationen zu diesem Service:
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html
Wie funktioniert die Veröffentlichung eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.