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Was gibt es für HEC Doppeldiplomstudierende beim Verfassen der Masterarbeit zu beachten?

Es gibt für die Masterarbeit eine in den Prüfungsordnungen genau festgelegte Abgabefrist von 15 Wochen. Sie kann in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst werden.

Zur Beratung zu diesen Arbeiten stehen die jeweiligen GutachterInnen zur Verfügung, insbesondere der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin. Außerdem gibt es ein begleitendes Kolloquium. Die Masterarbeit wird im letzten Studiensemester erstellt. Es empfiehlt sich früh mit der Suche nach Erst-und ZweitbetreuerIn zu beginnen. Das Thema der Masterarbeit muss zu feststehenden Terminen angemeldet werden. Die Termine liegen jeweils am Anfang des Semesters (d.h. es gibt insgesamt zwei Termine pro Jahr). Die genauen Termine werden auf den Seiten der MitarbeiterInnen des Prüfungsbüros, die für Sie zuständig sind, bekanntgegeben: http://www.polsoz.fu-berlin.de/verwaltung/mitarbeiter/mitarbeiter_studium/

Vorsicht: Anders als im Bachelor gibt es nur einen Termin pro Semester. Wenn Sie im zweiten Semester an der FU Ihre Arbeit schreiben möchten, müssen Sie also schon frühzeitig mit der Planung beginnen. Falls Sie den Anmeldetermin verpassen sollten, wird der nächste erst im Herbst angeboten. 

Bei der Anmeldung muss das Thema der Arbeit angegeben werden – es kann danach nur noch mit einem formalen Antrag beim Prüfungsausschuss geändert werden. Es hat sich in der Vergangenheit daher bewährt einen Titel zu wählen, der das Thema benennt, und den genauen Fokus dann im Zuge der Fertigstellung durch einen Untertitel zu präzisieren

Die Arbeit wird von zwei GutachterInnen (Erst- und ZweitgutachterIn) betreut, die Sie inhaltlich und zum Schreibprozess beraten. Es ist formal erforderlich, dass einer der beiden GutachterInnen zum wissenschaftlichen Personal des OSI gehört. Dies wird bei der Anmeldung zur Arbeit durch den Prüfungsausschuss überprüft. Sollten die Studierenden sich als Ersatz für eine/n der GutachterInnen eine/n externe/n Experten/Expertin wünschen (d.h. jemand, der nicht an der FU lehrt), können sie einen Vorschlag machen, dem der Prüfungsausschuss folgen kann, aber nicht muss. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen ist es zu empfehlen, dass der Erstgutachter/die Erstgutachterin zum OSI Personal gehört und der externe Gutachter/die externe Gutachterin die Arbeit als ZweitgutachterIn betreut. Wichtig dabei ist, dass die vorgeschlagene Person eine Prüfungsberechtigung an ihrer eigenen Einrichtung für diese Prüfungsleistung nachweisen kann.

Zu der Frage, welcher Statusgruppe GutachterInnen angehören müssen, finden Sie hier eine Übersicht:

http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ba_studiengaenge/ba_politikwissenschaft_neu/pruefungsberechtigung.html.

Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsamt eingesehen werden.

Bitte lesen Sie unbedingt § 9 zur Masterarbeit durch, bevor Sie mit den Arbeiten daran beginnen!

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