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HEC

Die Bearbeitungszeit hängt von der Prüfungsordnung ab. Sie kann in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst werden.

Zur Beratung zu diesen Arbeiten stehen die jeweiligen GutachterInnen zur Verfügung, insbesondere der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin. Außerdem gibt es ein begleitendes Kolloquium. Die Masterarbeit wird im letzten Studiensemester erstellt. Es empfiehlt sich früh mit der Suche nach Erst-und ZweitbetreuerIn zu beginnen. Das Thema der Masterarbeit muss zu feststehenden Terminen angemeldet werden. Die Termine liegen jeweils am Anfang des Semesters (d.h. es gibt insgesamt zwei Termine pro Jahr). Die genauen Termine werden auf den Seiten der MitarbeiterInnen des Prüfungsbüros, die für Sie zuständig sind, bekanntgegeben: http://www.polsoz.fu-berlin.de/verwaltung/mitarbeiter/mitarbeiter_studium/

Vorsicht: Anders als im Bachelor gibt es nur einen Termin pro Semester. Wenn Sie im zweiten Semester an der FU Ihre Arbeit schreiben möchten, müssen Sie also schon frühzeitig mit der Planung beginnen. Falls Sie den Anmeldetermin verpassen sollten, wird der nächste erst im Herbst angeboten. 

Bei der Anmeldung muss das Thema der Arbeit angegeben werden – es kann danach nur noch mit einem formalen Antrag beim Prüfungsausschuss geändert werden. Es hat sich in der Vergangenheit daher bewährt einen Titel zu wählen, der das Thema benennt, und den genauen Fokus dann im Zuge der Fertigstellung durch einen Untertitel zu präzisieren

Die Arbeit wird von zwei GutachterInnen (Erst- und ZweitgutachterIn) betreut, die Sie inhaltlich und zum Schreibprozess beraten. Es ist formal erforderlich, dass einer der beiden GutachterInnen zum wissenschaftlichen Personal des OSI gehört. Dies wird bei der Anmeldung zur Arbeit durch den Prüfungsausschuss überprüft. Sollten die Studierenden sich als Ersatz für eine/n der GutachterInnen eine/n externe/n Experten/Expertin wünschen (d.h. jemand, der nicht an der FU lehrt), können sie einen Vorschlag machen, dem der Prüfungsausschuss folgen kann, aber nicht muss. Vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen ist es zu empfehlen, dass der Erstgutachter/die Erstgutachterin zum OSI Personal gehört und der externe Gutachter/die externe Gutachterin die Arbeit als ZweitgutachterIn betreut. Wichtig dabei ist, dass die vorgeschlagene Person eine Prüfungsberechtigung an ihrer eigenen Einrichtung für diese Prüfungsleistung nachweisen kann.

Zu der Frage, welcher Statusgruppe GutachterInnen angehören müssen, finden Sie hier eine Übersicht:

http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ba_studiengaenge/ba_politikwissenschaft_neu/pruefungsberechtigung.html.

Gutachten zu Abschlussarbeiten können im Prüfungsamt eingesehen werden.

Bitte lesen Sie unbedingt § 9 zur Masterarbeit (SPO von 2013) bzw. § 11 (SPO von 2024) durch, bevor Sie mit den Arbeiten daran beginnen!

An der HEC gibt es jeweils nur ein Datum pro Jahr um das Studium zu beenden, da die Diplome von einer Kommission des französischen Ministère de l’Éducation Nationale abgesegnet werden müssen. In Bezug auf den zeitlichen Ablauf Ihrer Diplomierung bedeutet dies, dass Sie während des zweiten Masterjahres in Berlin bis Ende November (also nach Ablauf Ihres zweiten Semesters an der FU) Zeit haben, um alle Scheine an der FU abzuschließen (inkl. Masterarbeit) und dies der HEC mitzuteilen. Bitte bedenken Sie, dass die Korrektur von Prüfungsleistungen und v.a. die Korrektur der Masterarbeit (inklusive der Erstellung der Gutachten) Zeit in Anspruch nimmt. Planen Sie daher genügend Zeit ein und informieren Sie die GutachterInnen im Voraus über das Prozedere der Diplomierung im französischen Bildungsministerium.

Bedenken Sie bitte auch, dass der Career Service von HEC Ihren Nachweis des 30-wöchigen Praktikums absegnen muss, bevor Sie Ihr Diplom erhalten können.

Sollten Sie Ihr Studium um ein Semester verlängern wollen, um die Masterarbeit zu schreiben, kann Ihnen Ihr HEC-Diplom erst im folgenden Jahr ausgestellt werden. Für jedes Jahr, das Sie an HEC eingeschrieben sind müssen Sie außerdem 750 Euro Einschreibegebühren an HEC entrichten. Dazu kommen die Semestergebühren an der FU.

Für Studierende des Doppelmasters mit Sciences Po und HEC (Public Policy) gilt für Leistungen, die an anderen ausländischen oder deutschen Hochschulen erbracht worden sind, eine Anerkennungsgrenze von 1 Modul.

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