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Was ist hinsichtlich der Diplomierung der Doppelmasterstudierenden mit HEC zu beachten?

An der HEC gibt es jeweils nur ein Datum pro Jahr um das Studium zu beenden, da die Diplome von einer Kommission des französischen Ministère de l’Éducation Nationale abgesegnet werden müssen. In Bezug auf den zeitlichen Ablauf Ihrer Diplomierung bedeutet dies, dass Sie während des zweiten Masterjahres in Berlin bis Ende November (also nach Ablauf Ihres zweiten Semesters an der FU) Zeit haben, um alle Scheine an der FU abzuschließen (inkl. Masterarbeit) und dies der HEC mitzuteilen. Bitte bedenken Sie, dass die Korrektur von Prüfungsleistungen und v.a. die Korrektur der Masterarbeit (inklusive der Erstellung der Gutachten) Zeit in Anspruch nimmt. Planen Sie daher genügend Zeit ein und informieren Sie die GutachterInnen im Voraus über das Prozedere der Diplomierung im französischen Bildungsministerium.

Bedenken Sie bitte auch, dass der Career Service von HEC Ihren Nachweis des 30-wöchigen Praktikums absegnen muss, bevor Sie Ihr Diplom erhalten können.

Sollten Sie Ihr Studium um ein Semester verlängern wollen, um die Masterarbeit zu schreiben, kann Ihnen Ihr HEC-Diplom erst im folgenden Jahr ausgestellt werden. Für jedes Jahr, das Sie an HEC eingeschrieben sind müssen Sie außerdem 750 Euro Einschreibegebühren an HEC entrichten. Dazu kommen die Semestergebühren an der FU.

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