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Praktika

Ihr findet die 3 notwendigen Dokumente/Vorlagen unten im Downloadbereich auf dieser Seite.

Ja. In diesem Fall müssen Sie allerdings entweder zwei Praktikumsberichte verfassen oder in Ihrem Praktikumsbericht auf beide Praktika gesondert eingehen.

Wir haben ein großes Interesse, dass Sie Ihr Studium in der vorgesehenen Zeit abschließen und raten daher von Unterbrechungen und Praktika während der Vorlesungszeit dringend ab. Heben Sie sich längere Praktika und Auslandsaufenthalte daher für die vorlesungsfreie Zeit auf.

Die Anerkennung des berufsorientierenden Pflichtpraktikums (im Doppelbachelor und im Doppelmaster mit Sciences Po) übernimmt die FU.

 Zur Anerkennung der berufsorientierenden Pflichtpraktika wenden sich die Studierenden bitte an df-studien@polsoz.fu-berlin.de.

Einzureichen sind 1) der Praktikumsbericht, 2) der Antrag auf Anerkennung des Praktikums und 3) eine Bescheinigung des Praktikumsgebers über den Umfang des Praktikums (wichtig: mit Wochenstunden!).

 
Der Praktikumsbericht umfasst 3 bis 5 Seiten. Er soll anderen Studierenden bei der Orientierung und Entscheidungsfindung für Praktika und Berufseinstieg dienen. Dazu beantworten Sie bitte folgende Fragen: Wie haben Sie den Praktikumsplatz gefunden? Welche Aufgaben haben Sie während des Praktikums erfüllt? Was hat Ihnen das Praktikum für Ihren weiteren Weg gebracht? Welche praktischen Aspekte möchten Sie künftigen Praktikantinnen und Praktikanten gerne mit auf den Weg geben?

 Das Formular des Antrags auf Anerkennung des Praktikums erhalten Sie hier.

 Die Bescheinigung des Praktikumsgebers muss angeben, wo - und von wann bis wann - das Praktikum stattgefunden hat. Ein Hinweis zu den gearbeiteten Wochenstunden ist zwingend erforderlich. Unter http://www.fu-berlin.de/sites/career/praktika/Download-Center/index.html finden Sie eine Vorlage für die Praktikumsbescheinigung.

Achtung: Verwechseln Sie auf BA-Ebene bitte nicht das berufsorientierende Pflichtpraktikum mit dem so genannten stage civique, den die Doppelbachelorstudierenden zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr in Nancy absolvieren!

Die Anerkennung des berufsorientierenden Pflichtpraktikums (im Doppelbachelor und im Doppelmaster mit Sciences Po) übernimmt ausschließlich der Fachbereich. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall an die Studiengangskoordination.

Ja, es ist möglich eine SHK-Tätigkeit als Praktikum anrechnen zu lassen. Dabei gilt weiterhin, dass mindestens 240h absolviert werden müssen.

Nein, die Studierenden der deutsch-französischen Studiengänge müssen für ihr Pflichtpraktikum nicht zusätzlich ein ABV-Kurs in einem Praktikumsmodul belegen. Die Anerkennung des Praktikums erfolgt ausschließlich über die Studiengangkoordination und benötigt lediglich die drei in der Infografik genannten Dokumente.

Der Arbeitsbereich stellt ihnen gerne eine Bescheinigung, dass es sich bei ihrem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, aus. Schreiben Sie dafür einfach eine kurze E-Mail an DF-Studien@polsoz.fu-berlin.de .

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