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Wer entscheidet über die Vergabe von Lehraufträgen?

In erster Instanz entscheiden die für das Fachgebiet zuständigen LehrplanungskoordinatorInnen des jeweiligen Instituts sowie der entsprechende Institutsrat über die Vergabe und ggf. die Besoldung von Lehraufträgen.

In zweiter Instanz entscheidet das Dekanat des FB Politik- und Sozialwissenschaften über die Vergabe von Lehraufträgen. Auf dieser Grundlage wird der Lehrauftrag schriftlich durch das Studienbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften erteilt.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften