Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften
Studien- und Prüfungsbüro
Leitung Heike Herforth
AnsprechpartnerInnen des Studienbüros
Sprechstunden:
- persönlich donnerstag 11 - 13 Uhr
- telefonisch dienstags 11 bis 13 Uhr
- Code of Conduct: Regeln für digitale Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin
- Netiquette für die zentralen Social-Media-Kanäle der Freien Universität
Arbeitsbereich Studienbüro
Ihnestr. 21, 14195 Berlin;
3. OG; Räume 309
Kontaktformular für Anfragen ans Studienbüro
(E-Mail mit Anhang senden)
Zuständigkeiten des Studienbüros
- Allgemeine Studien- und Lehrangelegenheiten
- Informationen für Lehrende am Fachbereich PolSoz, Bereitstellung erforderlicher Formulare für Deputatsangelegenheiten
- Campus Management Informationen für Lehrende
- An-, Ab- und Ummeldungen von Lehrveranstaltungen in Campus Management für Studierende und die erforderlichen Formulare (bis auf weiteres bitte per E-Mail zusenden)
- Campus Management Informationen für Studierende sowie CM-Kurzdarstellung der aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)
- Hilfevideos für Studierende des Fachbereichs PolSoz
HINWEIS zu AN- und ABmeldungen von Lehrveranstaltungen:
-
Bitte melden Sie sich rechtzeitig und eigenständig innerhalb des Buchungszeitraumes von Lehrveranstaltungen, die Sie nicht besuchen werden, in CM wieder ab.
-
Für die An/Abmeldung von LVen nach dem Ende des Buchungszeitraumes der Studierenden verwenden Sie bitte die AN- und ABmelde-Formulare.
- Eine nachträglich ABmeldung kann nur erfolgen innerhalb der ersten zwei Wochen nach Ablauf des Buchungszeitraums des jeweilgen Semester und, wenn noch keine Teilnahmen/ Noten eingetragen wurden Daher wird eine Lehrveranstaltungen mit eingetragener Negativbestätigung (Nein/Nein) auf Grund der Nichterfüllung laut SPO vorgesehener Teilnahmebedingungen nicht abgemeldet.
Sprechzeiten:
- donnerstags persönlich mit Wartemarke von 11.00-13.00 Uhr
- dienstags telefonische von 11.00 -13.00 Uhr
030 838 - 71822 und/oder 63929
AnsprechpartnerInnen
Wichtiger Hinweis:
Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz- UrhWissG
Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 das UrhWissG verabschiedet, welches übersichtliche und verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an den Hochschulen schafft. Dieses Gesetz ist am 1. März 2018 in Kraft getreten.
Nach dieser Neuregelung ist es erlaubt, bis zu 15 Prozent eines urheberrechtlich geschützten Werkes passwortgeschützt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einer Lehrveranstaltung oder eines Forschungsprojekts zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit der Nutzung bezieht sich nicht auf Zeitungen (Bsp. Aktuelle Tagespresse) oder Publikumszeitschriften. Diese dürfen nach der neuen Regelung nicht mehr im Rahmen von e-Learning Aktivitäten ohne eine Nutzungsrechtseinräumung bereitgestellt werden. In § 60d UrhWissG werden erstmalig wissenschaftliche Forschungsmethoden, die sich der automatisierten Auswertung (sog. Text- und Data-Mining) bedienen, gesetzlich normiert.
Weitergehende Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter
http://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html
Schlagwörter
- Campus Management
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