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Informationen für Lehrende am Fachbereich PolSoz

Lehre ist neben der Forschung das zentrale Element einer Universität. Das Studien- und Prüfungsbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften möchte Sie als Lehrende darin unterstützen, dieser Aufgabe bestmöglich nachzukommen. Zögern Sie bitte nicht, uns auf fehlende Informationen oder Verbesserungsvorschläge aufmerksam zu machen: studienbuero@polsoz.fu-berlin.de

Zu jedem Semesterende ist durch alle etatisierten HochschullehrerInnen der Mitteilungsbogen über die Erfüllung der Lehrverpflichtung (PDF) im Studienbüro PolSoz einzureichen.

Die Lehrplanung erfolgt in den jeweiligen Instiuten des Fachbereichs.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Lehrplanungsteam oder an die/den zuständige KoordinatorIn und beachten die jeweils geltenden Fristen zur Einreichung von Lehrangeboten.

In erster Instanz entscheiden die für das Fachgebiet zuständigen LehrplanungskoordinatorInnen des jeweiligen Instituts sowie der entsprechende Institutsrat über die Vergabe und ggf. die Besoldung von Lehraufträgen.

In zweiter Instanz entscheidet das Dekanat des FB Politik- und Sozialwissenschaften über die Vergabe von Lehraufträgen. Auf dieser Grundlage wird der Lehrauftrag schriftlich durch das Studienbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften erteilt.

Nein, einen zusätzlichen Nachweis für eine von Ihnen durchgeführte Lehrveranstaltung am Ende des Semesters erhalten Sie nicht. Bitte verwenden Sie bei Bedarf die schriftliche Erteilung des Lehrauftrags, den Sie durchs Studienbüro erhalten.

Auf dieser Seite stehen allgemeine Informationen und Formulare für Lehrende am FB Politik- und Sozialwissenschaften sowie spezifische Formulare entsprechend der Statusgruppe zur Verfügung.

Statusgruppe/

Formulare

etatisierte HochschullererInnen

etatisierte akademische MitarbeiterInnen

Hon.-ProfessorInnen

apl.-ProfessorInnen

PrivatdizentInnen

Lehrbeauftragte

Mitteilungsbogen
über die Erfüllung
der Lehrverpflichtung

PDF-Formular PDF-Formular -

Zahlungsanforderung
der Unterrichts-geldpauschale

- PDF-Formular -

Erklärung zum Wahlrecht und
Verzichtserklärung
für Lehrbeauftragte

- - PDF-Formular

Bitte lesen Sie sich vor Semesterbeginn die zentral zur Verfügung gestellten Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz der Freien Universität Berlin aufmerksam durch!

Am FB Politik- und Sozialwissenschaften sind Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und müssen durch den jeweiligen Institutsrat und das Dekanat genehmigt werden. Bitte denken Sie daran, einen entsprechenden Antrag fristgerecht an die zuständigen LehrplanungskoordinatorInnen zu schicken.

Näheres bestimmt die geltende Lehrdurchführungsrichtlinie des Fachbereichs.

Lehrbeauftragten des FB Politik- und Sozialwissenschaften steht pro Lehrveranstaltung eine Kopierkarte für 200 Kopien zur Verfügung. Diese können Sie in dem für Sie zuständigen Institutssekretariat beantragen.

Als Lehrende an der FU Berlin haben Sie die Möglichkeit, das Learning Management System (LMS) Blackboard einzusetzen. Damit können Sie Lehrmaterialien für Ihre Studierenden online zur Verfügung stellen, Tests, Umfragen oder Übungen anbieten und auf verschiedenen Wegen mit den TeilnehmerInnen Ihrer Lehrveranstaltung kommunizieren.

Die Durchführung von Blockveranstaltungen, also Abweichungen vom wöchentlichen Turnus, ist in begründeten Ausnahmefällen laut Lehrdurchführungsrichtline möglich, muss aber durch den jeweiligen Institutsrat und das Dekanat genehemigt werden. Bitte denken Sie daran, den entsprechenden Antrag ggf. fristgerecht an die jeweilige LehrplanungskoordinatorIn zu übermitteln.

Prüfungsleistungen in modularisierten Studiengängen

In den modularisierten Studiengängen erwerben die Studierenden während ihrer gesamten Studiendauer studienbegleitende Teilprüfungsleistungen. Das heißt, dass die Noten der abgeschlossenen Module in die Berechnung der Abschlussnote eingehen, wobei die Leistungspunkte, die die Studierenden durch den Modulabschluss erwerben, als Gewichtungsfaktor für die jeweilige Modulnote fungieren.

In diesen Studiengängen sind Leistungen, die nicht benotet werden oder deren Note nicht in die Abschlussnote eingehen, wie etwa im Studienbereich "Allgemeine Berufsvorbereitung", die Ausnahme.

Durch die kontinuierliche Bewertung der Studienleistungen soll die Beurteilung der Gesamtleistung auf einer breiteren Basis beruhen und weniger abhängig von der Einschätzung einzelner PrüferInnen und punktuellen Einflüssen (Tagesform, Nervosität in einer mündlichen Prüfung etc.) sein.

Bewertung der Studienleistungen in Modulen

Module werden absolviert, indem Studierende an allen Lehrveranstaltungen des Moduls regelmäßig und aktiv teilnehmen und entweder eine Modulprüfung oder die festgelegte Anzahl von Modulteilprüfungen erfolgreich absolvieren.

Sieht die Modulbeschreibung eine Modulprüfung vor, wird lediglich eine Prüfung abgelegt, deren Form üblicherweise vom Charakter der Lehrveranstaltung abhängt, in der sie erbracht wird.

Modulteilprüfungen ergeben sich zumeist dadurch, dass gemäß der Modulbeschreibung entweder in jeder Lehrveranstaltung des Moduls eine Prüfung abzulegen ist oder aber eine Portfolioprüfung – z.B. Midterm Exam plus Final Exam – in einer Lehrveranstaltung. Da Modulteilprüfungen nicht mehr den Richtlinien der Freien Universität für ihre Bachelor- und Masterstudiengänge entsprechen, werden sie im Zuge der Überarbeitung der Studien- und Prüfungsordnungen sukzessive durch Modulprüfungen ersetzt.

Abhängig von der geltenden Prüfungsordnung, den Kompetenzen, die im jeweiligen Modul vermittelt und deren Erwerb durch die Modul(teil)prüfung überprüft werden sollen sowie von der Form der Lehrveranstaltung, in der diese Prüfung abgelegt wird, handelt es sich bei der Prüfung um

  • Arbeitsmappen
  • Essays oder schriftliche Ausarbeitungen
  • Exposés
  • Forschungsdesigns oder –berichte
  • Hausarbeiten oder Papers
  • Klausuren
  • Mediengestützte Arbeiten (z.B. Filme)
  • Praktikumsberichte
  • Projektarbeiten, -skizzen oder –berichte
  • Referate, Vorträge oder Präsentationen.

Prüfungsleistungen in nicht-modularisierten Studiengängen (Diplom / Magister)

In den auslaufenden, nicht modularisierten Studiengängen dienen die von den Studierenden erworbenen Leistungsnachweise mehrheitlich nur als Nachweis des Erwerbs von Kenntnissen, die Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung sind.

Mit sehr wenigen, präzise definierten Ausnahmen – z.B. dem Ersatz einer schriftlichen Fachprüfung durch zusätzlich zu erwerbende Leistungsnachweise – erwerben die Studierenden keine studienbegleitenden Teilprüfungsleistungen, die Bewertung der Studienleistungen geht nicht in die Berechnung der Abschlussnote ein.

In der Regel sind nur die Abschlussarbeit (Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeit) sowie die schriftliche und mündliche Fachprüfung für den Studienabschluss relevante Prüfungsleistungen.

Klicken Sie auf Akademischer Terminkalender, um eine Übersicht über die Vorlesungszeit, Feiertage und akademische Ferien zu erhalten.

Am FB Politik- und Sozialwissenschaften existieren eine Vielzahl von Lehrveranstaltungsformen wie Vorlesungen, Proseminare, (Haupt-)Seminare, Übungen, Colloquien, Gender-Seminare, Methoden-Seminare, Projektkurse, Tutorien u.v.a.m. Vor dem Einreichen Ihres Lehrangebots sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welcher Lehrveranstaltungstyp Ihrem Lehrvorhaben am ehesten entspricht und sich vergewissern, dass Sie über den jeweils notwendigen akademischen Grad verfügen. Die LehrplanungskoordinatorInnen der Institute stehen Ihnen bei Bedarf gerne beratend zur Verfügung.

Die für das erfolgreiche Bestehen einer Lehrveranstaltung zu erbringende Studienleistung hängt maßgeblich von der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ab und liegt zu einem Großteil im Ermessen der Lehrenden. In der Regel werden Vorlesungen mit einer Klausur und Seminare mit einer schriftlichen Leistung (z.B. Hausarbeit) abgeschlossen. Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren einer Lehrveranstaltung ist die Bestätigung der regelmäßigen und aktiven (z.B. Referat, Thesenpapier, Essay, Protokoll, mündliche Mitarbeit o.ä.) Teilnahme durch die Dozierenden.

Bitte besuchen Sie auch die Kurzübersicht aller Module in Campus Management.

Selbstverständlich können Sie Wünsche bzgl. der Zeit- und Raumplanung der von Ihnen durchgeführten Lehrveranstaltung äußern. Diese werden von dem zuständigen Mitarbeiter der FB-Verwaltung weitestgehend berücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl von Lehrveranstaltungen und der Maßgabe von Überschneidungsfreiheit bei Pflichtveranstaltungen bitten wir aber um Verständnis, dass die Wünsche der Lehrenden nicht immer berücksichtigt werden können. raumplanung@polsoz.fu-berlin.de

Als Lehrende an der FU Berlin können Sie sich einen Email-Account bei der Zentraleinrichtung für Datenverarbeitung (ZeDat)  einrichten lassen. Aus Datenschutzgründen müssen Sie die Zugangsdaten für den Account persönlich unter Vorlage eines Personalausweises bei der ZeDat entgegennehmen.

Viele Weiterbildungsangebote für Beschäftigte finden Sie unter: https://www.fu-berlin.de/sites/weiterbildung/

Für Studierende der modularisierten Studiengänge (BA, MA, neue DPO) werden Noten und Teilnahmebestätigungen grundsätzlich elektronisch über das Campus Management System eingetragen. Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam die Hinweise für Lehrende zur Nutzung von Campus Manangement! Das Ausstellen von Papierscheinen ist für Studierende der modularisierten Studiengänge nicht erforderlich. Sollten Studierende sich nicht rechtzeitig über Campus Management angemeldet haben, so müssen sich diese immer per Formular nachträglich anmelden.

Prüfungs- und Teilnahmebestätigungen per Papierschein erhalten ausschließlich Studierende, die (noch) nicht über das SAP-System verwaltet werden können. Hierzu gehören:

  • Austauschstudierende
  • Studierende affiner Module
  • Studierende anderer Universitäten
  • Studierende der nicht-modularisierten Studiengänge

Zur Ausstellung von Prüfungs- oder Teilnahmebestätigungen benutzen Sie bitte ausschließlich das folgende Formular:

Bitte lassen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Modulschein von der für Sie zuständigen Arbeitsstelle stempeln und geben diesen erst dann an die Studierenden aus.

Hilfevideo für Dozierende: "Wie kann man Noten und Teilnahmen nach endgültiger Freigabe noch ändern?" (0:50)

Im Untergeschoss des Gebäudes in der Ihnestraße 22 gibt es im Raum K07 die Möglichkeit für Lehrende, die an der FU kein Büro zur Verfügung haben, ihre Sprechstunden abzuhalten. Auf der Tür hängt eine Liste aus, auf der man den Raum durch Eintragen des Namens und LV-Nummer im gewünschten Timeslot reservieren kann. Für das Abhalten einer regelmäßigen Sprechstunde kann man sich vor Beginn der Vorlesungszeit unter qualitaetssicherung@polsoz.fu-berlin.de vor dem Druck der Liste dort eintragen lassen.

Reservierungen für Medien wie Beamer, Notebook, OH-Projektor, Flipchart, Moderatorenkoffer, etc. können beim Medienwart des FB Politik- und Sozialwissenschaften beantragt werden.

Grundsätzlich gilt, dass alle Lehrenden die Berechtigung haben, die Modul(teil)prüfungen abzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Lehrveranstaltung stehen.

Über welche wissenschaftliche(n) Qualifikation(en) ein/e PrüferIn verfügen oder welcher universitären Statusgruppe sie/er angehören muss, um weitere Prüfungsleistungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Verteidigung, mündliche Fachprüfung) bewerten zu können, ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Da diese Regelungen nicht einheitlich sind, finden Sie in der folgenden Übersicht eine Tabelle, der Sie Ihre Prüfungsberechtigung für die spezifischen Prüfungen entnehmen können.

Übersicht der Prüfungsberechtigungen am FB Politik- und Sozialwissenschaften (in Bearbeitung)

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften