Allgemeines, Bescheinigungen, Bestätigungen
Um ein Transcript of Records zu erhalten, gilt zu beachten bzw. vorab zu prüfen, ob alle Leistungen in Campus Management abgebildet sind oder ob eventuelle Leistungen separat auf Anerkennungsbescheiden, Ordnungswechselbescheiden oder gar Modulscheinen geführt sind.
Sind alle Leistungen in Campus Management, so beantragen Sie per E-Mail oder innerhalb der jeweiligen Sprechstunden unter Angabe Ihrer Daten bei Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin einen Ausdruck des Transcript of Records aus Campus Management.
Sollten nicht alle in Campus Management sein, so verfahren Sie bitte nach dem im Leitfaden" Transcript of Records" (pdf) beschriebenen Weg und erstellen sich anhand der Online auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs zu findenden Vorlagen ein eigenes Transcipr of Records.
Unter Angabe Ihrer Daten beantragen Sie die Ausstellung des Transcripts of Records bei der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin. Der E-Mail fügen Sie neben dem Transcript of Records (unbedingt als WORD-Datei) sämtliche Leistungsnachweise bei, welche sich eben nicht in Campus Management befinden, an.
Um die sogenannte 2/3 Bescheinigung zu beantragen, halten Sie sich bitte an den Leitfaden "Zweidrittelbescheinigung" (pdf). Die Beantragung erfolgt in der Regel per E-Mail bei der für Sie jeweils zuständigen Sachbearbeiterin im Prüfungsbüro.
Vor der Beantragung überprüfen Sie bitte zunächst die Einträge in Campus Management, ob alle Bewertungen eingetragen wurden. Berücksichtigung finden nur vollständig abgeschlossene Module.
Prüfen Sie in der Zulassungsordnung für den Masterstudiengang, für den Sie sich bewerben wollen, ob Sie ein Transcript of Records benötigen und fordern Sie es bitte nur an, wenn es verlangt wird.
Hinweise zum Urheberrechtsgesetz finden Sie auf der zentralen Homepage der FU unter:
https://www.fu-berlin.de/sites/bibliotheken/service/urheberrechtsgesetz/index.html
Das Formblatt 5 ist von einem zuständigen hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers der Ausbildungsstätte zu unterzeichnen oder von dem/der BAföG-Beauftragen des jeweiligen Instituts, daher wenden Sie sich bitte an eine/n Professor/in des Instituts, an dem Ihr Kernfach angesiedelt ist oder an den/die BAföG-Beauftrage/n.
Manchmal wird eine Studienprognose benötigt zum Beispiel für das Landesamt für Einwanderung, Stipendiengeber oder andere Stellen. Damit Sie wissen, wo und wie Sie eine solche erhalten können, skizzieren wir nachstehend zwei Szenarien:
Szenario I - Erhalt über Studienfachberatung - während des Studiums
Wenn Sie sich im Studium befinden und eine Prognose über Ihren Studienverlauf benötigen – also eine Einschätzung, wie lange Sie voraussichtlich für den ordnungsgemäßen Abschluss benötigen, basierend auf Ihren bisherigen Leistungen, Ihrem geplanten weiteren Vorgehen und möglichen Herausforderungen – wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung Ihres Instiuts.
Szenario II - Erhalt über das Prüfungsbüro - über ein Formular und während der Abschlussphase
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Wenn Sie ein Formular, zum Beispiel von der Ausländerbehörde, der KfW oder einer ähnlichen Stelle, erhalten, leiten Sie dieses bitte an die Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Prüfungsbüro weiter und bitten Sie dort um Prüfung und Ausstellung.
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Nach der Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit stellt Ihnen das Prüfungsbüro auf Wunsch gerne eine Prognose über den voraussichtlichen Studienabschluss aus.
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Achten Sie hier unbedingt darauf Ihren vollständigen Namen und Matrikelnummer sowie Studiengang anzugeben.
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Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass Sie ausreichend Zeit für die Ausstellung einer Studienprognose einplanen. Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen zu rechnen.
Magister/Magistra – Studienschwerpunktzuordnung 51%
Wenn Sie die Magisterstudiengänge Ethnologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Informationswissenschaft im 1. Hauptfach studiert und sich beim Senat für den Quereinstieg als Lehrer*in beworben haben, stellen wir als Prüfungsbüro Ihres 1. Hauptfachs den vom Senat gewünschten Nachweis über die Studienschwerpunktzuordnung aus.
Diese vom Senat gewünschte Zuordnung ist ein neues und leider auch ein aufwändiges Verfahren, das die Mitarbeit aller an Ihren Magisterfächern beteiligten Institute bezüglich der fachlichen Zuordnung benötigt.
Nachfolgend finden Sie das Verfahren erläutert:
Erstellen Sie eine Auflistung der besuchten Lehrveranstaltungen (belegt durch die Studienbuchseiten) pro Magister-Studienfach, senden diese an die Studienfachberatungen in den entsprechenden Instituten und bitten um Einstufung der studiengangsspezifischen Lehrveranstaltungen in eine oder mehrere der vom Senat gewünschten Studienschwerpunkte.
Für die Endbescheinigung wird die Anzahl der SWS pro zugeordneter Studienfachrichtung bzw. Studienschwerpunkt benötigt.
Anschließend stellen Sie den Antrag auf Ausstellung einer Studienschwerpunktzuordnung und senden diesen - zusammen mit den Einstufungen der Studienfachberater*innen sowie den Kopien Ihrer Studienbuchseiten – an das für Magisterstudiengänge im Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften verantwortliche Prüfungsbüro (magister@polsoz.fu-berlin.de). Nach erfolgter Erstellung des Dokumentes erhalten Sie per E-Mail Bescheid, wann das Dokument abgeholt werden kann.
Anerkennungen werden ausschließlich durch die Prüfungsausschüsse des jeweiligen Fachs vorgenommen bzw. bei Erasmusleistungen zuvor der*die jeweilige Erasmusbeauftragte des entsprechenden Instituts.
Diverse Informationen sowie notwendige Formulare entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studiengangseiten und der entsprechenden Rubrik bzw. schauen auf die Institutsseiten.
Das Prüfungsbüro nimmt keine Anerkennungen vor.