Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
Der Bachelorstudiengang Publizistik- und Kommunikationswissenschaft wird vom Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft angeboten (Regelstudienzeit: 6 Semester). Der BA-Studiengang kann wahlweise als 90 LP-Kernfach oder in Kombination mit einem anderen Kernfach als 60 LP-Modulangebot studiert werden.
Gegenstand
Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ist ein transdisziplinär ausgerichtetes, insbesondere sozialwissenschaftliches Fach, das unter verschiedenen fachwissenschaftlichen Perspektiven die Bedingungen, Strukturen, Prozesse, Inhalte und Wirkungen von medialer Kommunikation, insbesondere Massenkommunikation, erforscht und an deren Gestaltung mitwirkt. Dazu gehören alle Bereiche der direkten und medial vermittelten öffentlichen Kommunikation, einschließlich Organisationskommunikation sowie neuerer Formen computervermittelter und netzbasierter Kommunikation.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Bachelor of Arts (B.A.)" verliehen.
Ansprechpartner*innen
Studiengangskoordinator und Studienfachberater: Ansgar Koch, M.A. (Mail: pukba@zedat.fu-berlin.de)
Zuständigkeit im Prüfungsbüro: Monika Einhoff, M.A. (Mail: ba-puk@polsoz.fu-berlin.de)
Vorsitzende im Prüfungsausschuss: Univ.-Prof. Dr. Carola Richter
Aktuelle Informationen
Vom 14. Februar 2026 bis einschl. 17. April 2026 ist mein Büro urlaubsbedingt nicht besetzt.
Meine Vertretungen erreichen Sie ausschließlich über die studiengangsbezogene Mailadresse: ba-puk@polsoz.fu-berlin.deIhre Abschlussarbeiten senden Sie in diesem Zeitraum bitte fristgerecht digital per Mail und als Druckversion ausschließlich per Post ans Prüfungsbüro: Freie Universität Berlin, Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften -Prüfungsbüro-, Ihnestr. 21, 14195 Berlin
Sprechzeiten
Nachname A-G: Christian Opitz
persönlich: Mittwoch 10-12 Uhr - telefonisch: Dienstag 11 -12 Uhr und Donnerstag 11-13 Uhr (030-83865552)
Nachname H-M: Teresa Kauka
persönlich: Mittwoch 10-12 Uhr - telefonisch: Dienstag 11 –12 Uhr und Donnerstag 10 -12 Uhr (030-83852350)
Nachname N-Sch: Franziska Korth
persönlich: Dienstag 11-13 Uhr - telefonisch: Mittwoch 11 –12 Uhr und Donnerstag 11 -13 Uhr (030-83858026)
Nachname Se-Z: Stefanie Herzog
persönlich: Mittwoch 10-12 Uhr - telefonisch: Dienstag 11 –12 Uhr und Donnerstag 11 -13 Uhr (030-83854624)
FAQ des Prüfungsbüros
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
Online-Studienfachwahl-Assistent
Bitte nutzen Sie auch die Beratungsangebote am Institut.
Über die Zulassungsvoraussetzungen bzw. Immatrikulation informieren Sie sich bitte hier
Allgemeine Informationen der FU Berlin zu Anrechnungen von Leistungen finden Sie hier
Nähere Informationen zum Hochschul- und Fachwechsel finden Sie hier
Bitte wenden Sie sich an die Studienfachberatung des Instituts für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (IfPuK) bei Fragen zu:
- Fachsemestereinstufungen
- Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung
- Anrechnung von PuK-Leistungen
Bitte senden Sie Ihren formlosen Antrag auf Ausstellung einer deutschen/englischen Leistungsübersicht bzw. Transcripts per Email an das Prüfungsbüros: ba-puk@polsoz.fu-berlin.de.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Anmeldung zur Bachelorarbeit
Vorlagen für Studienordnung 2013
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich digital per E-Mail (ba-puk@polsoz.fu-berlin.de)
Zusätzlich zur fristgerechten digitale Einreichung Ihrer BA-Arbeit reichen Sie bitte EIN ausgedrucktes und gebundenes Exemplar inklusive Eigenständigkeitserklärung (ohne eventueller Anhänge) persönlich oder per Post im Prüfungsbüro ein: siehe
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Handreichung: Abschlussarbeit und Kolloquium (engl. Version)
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Themenblatt (SPO 2013) - mit den Unterschriften von Erst- UND Zweitprüfer*in!
Vorlagen für Studienordnung 2024
Die Anmeldung zur Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich digital per E-Mail (ba-puk@polsoz.fu-berlin.de)
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Handreichung: Abschlussarbeit und Kolloquium (engl. Version)
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Themenblatt (SPO 2024) - mit den Unterschriften von Erst- UND Zweitprüfer*in!
Studienabschluss / Abschlussdokumente
Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU
Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Ein entsprechendes Formular hierfür finden Sie HIER.
Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie HIER
Wie funktioniert die Veröffentlichungen eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem "Step by step-Guide"
Abweichung vom amtlichen Namen (*TIN)Studierende
Verwendung eines selbstgewählten Namens auf Abschlussdokumenten
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert
Informationen zur Prüfungsberechtigung finden Sie hier.
