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Kann ich den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren auch per Email stellen?

Nein, leider nicht. Die Betreuungsvereinbarung müssen Sie im Original vorlegen. Und auch von Ihrem Hochschulabschlusszeugnis müssen Sie entweder eine beglaubigte Kopie einreichen oder das Original einmal vorlegen. Legen Sie das Original persönlich vor, kann eine einfache Kopie zu den Akten genommen werden.