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Mit welcher Bearbeitungsfrist muss ich rechnen?

Die Bearbeitungsfrist ist davon abhängig, ob Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren während der Vorlesungszeit oder in der vorlesungsfreien Zeit stellen. Wenn Sie vollständige Unterlagen während der Vorlesungszeit einreichen, sollten Sie innerhalb von zwei bis drei Wochen einen schriftlichen Bescheid des Promotionsausschusses erhalten. In der vorlesungsfreien Zeit tagt der Promotionsausschuss weniger häufig und Sie sollten eine Bearbeitungszeit von etwa sechs Wochen einkalkulieren.