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Muss oder kann ich als Promovierende/r Lehrveranstaltungen besuchen?

Nur wenn Sie ein Promotionsstudium an einer der Graduate Schools absolvieren oder Ihnen vom Promotionsausschuss in Verbindung mit der Zulassung zum Promotionsverfahren auferlegt wurde, Ihre fachwissenschaftlichen Kenntnisse durch die Absolvierung spezifischer Module zu vertiefen, müssen Sie Lehrveranstaltungen besuchen. Es kann vorkommen, dass Ihr/e Betreuer*in die Betreuung von der regelmäßigen Teilnahme an ihrem bzw. seinem Doktorand*innencolloquium abhängig macht. Weitere Verpflichtungen haben Sie nicht. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie aber an den Lehrveranstaltungen des Fachbereichs teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Absprache mit den jeweiligen Lehrenden.