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Kann oder muss ich mich als Promovierende/r immatrikulieren?

Wenn Sie nicht Beschäftigte/r der Freien Universität Berlin sind, müssen Sie sich innerhalb von vier Wochen nach Zulassung als Studierende/r zur Promotion in der Studierendenverwaltung der Freien Universität Berlin immatrikulieren. Beantragen Sie nicht fristgemäß die Immatrikulation, erlischt die Zulassung zum Promotionsverfahren wieder und Sie müssen ggf. den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren erneut stellen.

Beschäftigte der Freien Universität Berlin werden gebeten, sich zu immatrikulieren, sind aber nicht dazu verpflichtet.