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Muss ich die Dissertation und den Antrag auf Eröffnung des Promotionsvorhabens persönlich einreichen?

Sie dürfen die Dissertation natürlich persönlich einreichen, aber Sie müssen es nicht. Sie können Ihre Dissertationsexemplare und den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens selbstverständlich auch zuschicken. Bitte denken Sie daran, sich des Einverständnisses Ihrer Zweitgutachterin bzw. Ihres Zweitgutachters und der weiteren drei Mitglieder Ihrer Promotionskommission zu versichern, bevor Sie diese im Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens als Kommissionsmitglieder vorschlagen.