Wann erhalte ich die Promotionsurkunde?
Wenn Sie die Bestätigung der Hochschulschriftenstelle der Freien Universität Berlin über den Erhalt der Pflichtexemplare vorlegen können, erhalten Sie Ihre Promotionsurkunde wahlweise persönlich überreicht oder per Post zugesandt. Die Vorlage eines Verlagsvertrags reicht gemäß der Weisung des Rechtsamts der Freien Universität Berlin nicht aus. Erst mit der Übergabe der Promotionsurkunde erhalten Sie das Recht, den akademischen Grad Dr. phil., Dr. rer. pol. oder PhD zu führen.