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Welche Praktika können von der DFH eine Förderung erhalten?

Aus formellen Gründen werden die Doppeldiplomstudierenden der Sciences Po (bzw. der HEC) administrativ der FU bzw. der französischen Partneruniversität zugeteilt. Deutsch-administrierte (bzw. FU-administrierte) DFH-Studierende können eine Extraförderung für ihr Praktikum erhalten, wenn sie

1)     das Praktikum im französischsprachigen Ausland machen (Frankreich, Kanada, Belgien etc.) oder

2)     das Praktikum in einer französischen Institution machen (sprich: ein Praktikum in der belgischen Botschaft in London kann keine Extra-Förderung erhalten).

Bitte beachten Sie: Da die DFH in ein und demselben Monat nicht gleichzeitig zwei Stipendien auszahlen kann (i.e.,die reguläre Mobilitätshilfe UND eine Förderung für Ihr Praktikum), ist zu beachten, dass Sie für Ihr Praktikum eine zusätzliche Mobilitätsbeihilfe nur erhalten können, wenn es außerhalb des Förderzeitraums stattfindet, also nach Ablauf des zehnten Monats Ihrer Mobilitätshilfe.

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