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Zu welchen Prüfungen bin ich berechtigt?

Grundsätzlich gilt, dass alle Lehrenden die Berechtigung haben, die Modul(teil)prüfungen abzunehmen, die im Zusammenhang mit ihrer Lehrveranstaltung stehen.

Über welche wissenschaftliche(n) Qualifikation(en) ein/e PrüferIn verfügen oder welcher universitären Statusgruppe sie/er angehören muss, um weitere Prüfungsleistungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Verteidigung, mündliche Fachprüfung) bewerten zu können, ist in den Prüfungsordnungen der Studiengänge geregelt. Da diese Regelungen nicht einheitlich sind, finden Sie in der folgenden Übersicht eine Tabelle, der Sie Ihre Prüfungsberechtigung für die spezifischen Prüfungen entnehmen können.

Übersicht der Prüfungsberechtigungen am FB Politik- und Sozialwissenschaften (in Bearbeitung)

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften