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Bachelorstudiengang Sciences Sociales

Der Doppelbachelorstudiengang Politikwissenschaft - Sciences Sociales wird vom Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und der Fondation Nationale des Sciences Politiques / Institut d´Etudes Politiques de Paris angeboten (Regelstudienzeit: 8 Semester).

Gegenstand

Es handelt sich um ein integriertes deutsch-französisches Studienprogramm, welches von der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH-UFA) gefördert wird. Das Studium vermittelt grundlegende Fachkenntnisse und sichert durch das obligatorische Auslandsstudium eine überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz. Hierdurch werden ebenfalls die sprachlichen Fertigkeiten gefördert sowie die Fähigkeit, kulturell bedingte Besonderheiten auf unterschiedlichen Ebenen zu erkennen und zu verstehen. Das Studium ermöglicht, Tätigkeiten im interkulturellen Kontext, insbesondere im deutsch-französischen und europäischen Bereich, auszuüben. Im Rahmen des vierjährigen Studiums erwerben die Studierenden zwei international anerkannte Studienabschlüsse:

•          Bachelor of Arts in Politikwissenschaft – Sciences Sociales der Freien Universität Berlin

•          Diplôme du Collège universitaire de Sciences Po (Bachelor of Arts)

Für mehr Informationen zum Studiengang besuchen Sie gerne unseren Online-Studienfachwahl-Assistenten (OSA): https://www.osa.fu-berlin.de/sciences_sociales/start/start/index.html

Ansprechpartner*innen

Studiengangsverantwortliche*r:
Prof. Dr. Miriam Hartlapp

Studiengangskoordinator*in:

Zuständigkeit im Prüfungsbüro

Sämtliche Anfragen bitte an:

Teresa Kauka   BA-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de

Prüfungsausschuss:
Prof. Dr. Bernd Ladwig

Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER


  • Persönliche Sprechstunde Mittwochs 11.00-13.00 Uhr (bitte Wartemarke ziehen)
  • telefonisch unter 838 - 52350:

     Montag 11.00-13.00 Uhr, Dienstag 11.00 - 12-00 Uhr

Aktuelle Informationen

Meldetermine im Sommersemester 2024: 1. 24. April 2024 2. 12. Juni 2024

FAQ des Prüfungsbüros

Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

Bewerbung und Zulassung

Die Bewerbungsfrist für den Studienbeginn (immer nur zum Wintersemester) liegt jeweils 6 Wochen vor dem Termin Ihres Auswahlgespräches. Die erste Runde der Auswahlgespräche findet in Nancy statt; die zweite Runde findet in Berlin statt (beide in der Regel im Mai). Die genauen Daten der Auswahlgespräche werden zu gegebener Zeit auf der Seite der Arbeitsstelle Deutschland und Frankreich im Vergleich (siehe unten) bekanntgegeben.

Sie können selber bestimmen, wo Sie am Auswahlgespräch teilnehmen möchten (Nancy oder Berlin). Da im Doppel-Bachelor das Prinzip der "rolling admissions" herrscht, können Sie schon ab Ende Oktober des Vorjahres Ihre Bewerbung auf der Homepage von Sciences Po hochladen.  

Der gesamte Bewerbungsprozess wird von der französischen Seite betreut. Sie können sich daher nur über das Online-Bewerbungsportal von Sciences Po (http://www.sciencespo.fr/admissions/en/content/dual-ba-freie-universitaet-berlin) für die Doppeldiplomstudiengänge bewerben.

Mehr Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier:

 https://www.polsoz.fu-berlin.de/polwiss/studium/frankreich/stud_fu_scpo/ba_polwiss/bewerbung/index.html

Bei Fragen zu Anerkennungen/Anrechnungen und Einstufungen nutzen Sie bitte die vorhandenen Informationen für Hochschul- und FachwechslerInnen sowie für im Fach immatrikulierte Studierende. Die E-Mail Adresse des Prüfungsausschusses ist: pa-osi@polsoz.fu-berlin.de.

Das Prüfungsbüro des FB Politik- und Sozialwissenschaften ist zugleich Geschäftsstelle des OSI-Prüfungsausschusses. Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen, auch Einstufungen in Fachsemester, sind im Prüfungsbüro oder im Briefkasten des Prüfungsbüros (Raum 320) einzureichen. In der aktuellen Situation der COVID-19 Pandemie ist für die Einreichung von Anträgen auf Anrechnungen die oben genannte E-Mailadresse zu nutzen.

 Wie erhalte ich ein Transcript of Records?

Meldung zur Bachelorarbeit

Feststellung Studienabschluss

Formular "Anmeldung zum Studienabschluss Bachelor"(pdf)

Veröffentlichung BA-Arbeit in Bibliotheken der FU

Ab sofort gibt es die Möglichkeit, dass Sie Ihre Bachelorarbeit in Refubium (Publikationsserver der Bibliotheken der Freien Universität Berlin) veröffentlichen können. Wichtig hierbei ist für die Bachelorstudierenden, dass eine Publikationsempfehlung der Prüfer*innen notwendig ist. Ein entsprechendes Formular hierfür finden Sie HIER.

Allgemeine Infos zum Thema „Studentische Abschlussarbeiten veröffentlichen“ finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/index.html

Wie funktionert die Veröffentlichungen eigentlich? Dies entnehmen Sie gerne dem “Step by step-Guide” unter nachfolgendem Link:
https://www.fu-berlin.de/sites/refubium/veroeffentlichen/studentische-abschlussarbeiten/Step-by-Step-Guide.html

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ProfessorInnen und PDs

Promovierte WiMis

Nicht-promovierte WiMis

Lehrbeauftragte

Modul(teil)prüfungen

ja

ja

ja

ja

Betreuung der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

Zweitkorrektur der BA-Arbeit

ja

ja

nein

nein

Þ    Die Bachelorarbeit muss in deutscher oder englischer (nur wenn das Thema durch den Prüfungsausschuss in englischer Sprache genehmigt wurde) Sprache verfasst werden.

 Die Bachelorarbeit ist ausschließlich in digitaler Form als PDF in einer E-Mail an ba-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de am Abgabetermin bis 23.59 Uhr zu senden.

Die beiliegende eidesstattliche Erklärung ist in digitaler Form als PDF zusammen oder separat in einer E-Mail an 

ba-sciences-sociales@polsoz.fu-berlin.de am Abgabetermin bis 23.59 Uhr zu senden.

Þ    Sie soll in der Regel einen Umfang von 6.000 Wörtern (bei nicht mehr als 2.500 Zeichen pro Seite) haben.

Þ    Gemäß dem Corporate-Design der Freien Universität Berlin ist es nicht gestattet, das FU-Logo zu verwenden (vgl. 1.1.3 letzter Satz des Leitfadens) https://www.fu-berlin.de/sites/corporate-design/downloads_container/cd_v2-2_band_I_handbuch.pdf

 

Þ      Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO):

War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss. Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit mit inkludiertem ärztlichen Attest(Vordruckonlineunter:http://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/studiengaenge/ba_studiengaenge/ba_politikwissenschaft_neu/index.html)ist per Post an das Prüfungsbüro zu schicken oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros einzuwerfen. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelorarbeit informiert.

 

Þ    Der Prüfungsausschuss empfiehlt Ihnen, die Beratung mit beiden Prüfer*innen/Gutachtern zu Beginn der Bearbeitungsfrist zu suchen.

 

Þ    Eine eigenständige Änderung des vom Prüfungsausschuss genehmigten Themas ist nicht zulässig. Ergibt sich während der Bearbeitung eine evtl. notwendige Änderung des Themas, muss ein eigenständig formulierter Antrag an den Prüfungsausschuss erfolgen. Der Antrag muss die schriftliche Genehmigung der beiden Prüfer*innen beinhalten.

 

Þ    Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgegeben werden und gilt dann als nicht ausgegeben. Damit verbunden ist das Ausscheiden aus dem aktuellen Prüfungsdurchgang.

 

Viel Erfolg!

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)


War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der
fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der
Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen
Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss
unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu
machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder
der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin oder des Arztes, dass der
Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der
gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden
Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit
entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das
ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten
des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für
Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften