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Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie

Der konsekutive Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wird vom Institut für Sozial- und Kulturanthroplogie angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Das Studium bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden theoretischen Fragestellungen an, die im Kontext globaler und transnationaler Verflechtung auf Mikro- und Makroebenen untersucht werden müssen.

Es qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen komplexe soziale Konfigurationen und Prozesse aus unterschiedlichen Perspektiven differenziert zu analysieren.

 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Studiengangskoordinatorin: Stefan Hoffmann

Studienfachberaterin: Stefan Hoffmann

Zuständigkeit im Prüfungsbüro:

  • Wichtige Informationen zu den Sachbearbeiterinnen finden Sie unter Frau Kauka
  • Persönliche Sprechstunde Mittwochs 11.00-13.00 Uhr (bitte Wartemarke ziehen)
  • telefonisch unter 838 - 52350: Montag 11.00-13.00 Uhr, Dienstag 11.00 - 12-00 Uhr

Aktuelle Informationen

***Bitte nehmen Sie zur Kenntnis dass das Büro in der Zeit vom 07.08.2023 - 25.08.2023 nicht besetzt ist. Ebenfalls weisen wir Sie auf die Schließtzeit des Studien-und Prüfungsbüros ab 31.07.2023 - 19.08.2023 hin.***

FAQ des Prüfungsbüros


Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)

Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.

https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html

 Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 23 Wochen.
 Die Masterarbeit darf in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
 Die Arbeit ist spätestens am Abgabetag an ma-ska@polsoz.fu-berlin.de als PDF Datei einzureichen.

Eine Eidesstattliche Erklärung gem. § 5 Abs. 8 der    Prüfungsordnung ist ebenfalls zuzusenden.

 Die Arbeit soll einen Umfang von etwa 60 Seiten mit etwa 18.000 Wörtern haben.

 Gem. § 5 Abs. 4 der Masterprüfungsordnung soll das begleitende Kolloquium bei dem
    Betreuer/ der Betreuerin der Masterarbeit besucht werden und ist obligatorisch.
 Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und
    gilt dann als nicht ausgegeben.

Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)


War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin
oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften