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Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie

Der konsekutive Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wird vom Institut für Sozial- und Kulturanthroplogie angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).

Gegenstand

Das Studium bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden theoretischen Fragestellungen an, die im Kontext globaler und transnationaler Verflechtung auf Mikro- und Makroebenen untersucht werden müssen.

Es qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen komplexe soziale Konfigurationen und Prozesse aus unterschiedlichen Perspektiven differenziert zu analysieren.

 Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.

Informationen und Ansprechpartner*innen

Prüfungsausschuss

Vorsitz: Prof. Dr. Hansjörg Dilger

stellv. Vorsitz: Prof. Dr. Claudia Liebelt

Bewerbung und Zulassung

Fragen zu Bewerbung und Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung und Zahlung veon Beiträgen richten Sie bitte ausschließlih an die Studierendenverwaltung

https://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/bereiche/studierendenverwaltung.html

Studienfachberatung und weitere Beratungsangebote des Institut für Sozial- und Kulturanthropologie

Studienfachberater: Stefan Hoffmann

Zuständigkeit im Prüfungsbüro

  • Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
  • Sprechzeiten sind:

Persönlich vor Ort  Mittwoch 10.00-12.00 Uhr mit Wartemarke (Wartemarkenautomaten in den Treppenhäusern EIngangsbreich 3. OG. Ausgabe der Marken beginnt um 09.45 Uhr und endet um 11.45 Uhr)

telefonisch Dienstag 11.00-12.00 Uhr, Donnerstag 10.00 - 12.00 Uhr unter 838 - 54624

Aktuelle Informationen


FAQ des Prüfungsbüros



Studien-Prüfungsordnung 2022

Studien-Prüfungsordnung 2013

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Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)


War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin
oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest senden Sie bitte per E-Mail an das Prüfungsbüro (ma-ska@polsoz.fu-berlin.de) Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Masterarbeit informiert.

Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.

Vorlesungsverzeichnis FB Politik- und Sozialwissenschaften