Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie
Der konsekutive Masterstudiengang Sozial- und Kulturanthropologie wird vom Institut für Sozial- und Kulturanthroplogie angeboten (Regelstudienzeit: 4 Semester).
Gegenstand
Das Studium bietet eine vertiefte Auseinandersetzung mit grundlegenden theoretischen Fragestellungen an, die im Kontext globaler und transnationaler Verflechtung auf Mikro- und Makroebenen untersucht werden müssen.
Es qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen komplexe soziale Konfigurationen und Prozesse aus unterschiedlichen Perspektiven differenziert zu analysieren.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der Hochschulgrad "Master of Arts (M.A.)" verliehen.
Informationen und Ansprechpartner*innen
Prüfungsausschuss
Vorsitz: Prof. Dr. Hansjörg Dilger
stellv. Vorsitz: Prof. Dr. Claudia Liebelt
Bewerbung und Zulassung
Fragen zu Bewerbung und Zulassung, Immatrikulation, Exmatrikulation, Rückmeldung und Zahlung veon Beiträgen richten Sie bitte ausschließlih an die Studierendenverwaltung
https://www.fu-berlin.de/studium/beratung/ssc/bereiche/studierendenverwaltung.html
Studienfachberatung und weitere Beratungsangebote des Institut für Sozial- und Kulturanthropologie
Studienfachberater: Stefan Hoffmann
Zuständigkeit im Prüfungsbüro
- Sämtliche Anfragen bitte an ma-ska@polsoz.fu-berlin.de
- Wichtige Informationen/Hinweise/Abwesenheiten der Sachbearbeitung finden Sie HIER
-
Sprechzeiten sind:
Persönlich vor Ort Montag 11.00-13.00 Uhr mit Wartemarke (Wartemarkenautomaten in den Treppenhäusern EIngangsbreich 3. OG. Ausgabe der Marken beginnt um 10.45 Uhr und endet um 12.45 Uhr)
telefonischDienstag 11.00-12.00 Uhr, Mittwoch 11.00 - 13.00 Uhr unter 838 - 52350
Aktuelle Informationen
Bitte die Abwesenheit der Sachbearbeitung berücksichtigen. HIERFAQ des Prüfungsbüros
Mein Studiengang im Campus Management (PolSoz, LAI, OEI, JFKI)
Hier finden Sie Informationen zu Prüfungsleistungen, Teilnahmebedingungen und Leistungspunkte (LP) je Modul und Studiengang, wie sie im Online-Kursbuchungssystem Campus Management (CM) dargestellt werden.
https://www.polsoz.fu-berlin.de/studium/studienbuero/cm_modulstrukturen/index.html
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 23 Wochen.
Die Masterarbeit darf in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Die Arbeit ist spätestens am Abgabetag an ma-ska@polsoz.fu-berlin.de als PDF Datei einzureichen.
Eine Eidesstattliche Erklärung gem. § 5 Abs. 8 der Prüfungsordnung ist ebenfalls zuzusenden.
Die Arbeit soll einen Umfang von etwa 60 Seiten mit etwa 18.000 Wörtern haben.
Gem. § 5 Abs. 4 der Masterprüfungsordnung soll das begleitende Kolloquium bei dem
Betreuer/ der Betreuerin der Masterarbeit besucht werden und ist obligatorisch.
Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und
gilt dann als nicht ausgegeben.
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 23 Wochen.
Die Masterarbeit darf in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Die Abfassung in einer anderen
Fremdsprache bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses.
Die MA-Arbeit und die Eidesstattliche Erklärung ist spätestens am Abgabetag an ma-ska@polsoz.fu-berlin.de als
PDF Datei einzureichen.
Die Masterarbeit soll etwa 60 Seiten mit etwa 18.000 Wörtern umfassen oder ist auf Medien basiert (Film mit ca. 20
Minuten, Fotoprojekt mit ca. 15 Bildern) und wird durch eine schriftliche Ausarbeitung im Umfang von etwa 30 Seiten mit
ca. 9.000 Wörtern begleitet.
Das Thema kann einmalig innerhalb der ersten drei Wochen zurückgegeben werden und
gilt dann als nicht ausgegeben.
Verlängerung der Bearbeitungsfrist wegen akuter vorübergehender Erkrankung (§ 19 RSPO)
War eine Studentin oder ein Student wegen einer akuten vorübergehenden Erkrankung an der fristgerechten Bearbeitung ihrer/seiner Bachelor-/Masterarbeit gehindert, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungsfrist um den Zeitraum der nachgewiesenen Prüfungsunfähigkeit verlängern. Der Grund für die Prüfungsunfähigkeit ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich anzuzeigen und durch Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft zu machen. Ein ärztliches Attest ist eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, warum die Studentin oder der Student studier- und prüfungsunfähig ist. Hierzu genügt weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch der schlichte Hinweis der Ärztin
oder des Arztes, dass der Prüfling prüfungsunfähig sei. Vielmehr muss Inhalt des ärztlichen Attestes die Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung/Symptome und die Angabe der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf das Leistungsvermögen in der Prüfung sein. Über die Prüfungsunfähigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss.
Der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und das ärztliche Attest im Original können per Post an das Prüfungsbüro geschickt oder in den Briefkasten des Prüfungsbüros eingeworfen werden. Sie werden per E-Mail über den neuen Abgabetermin für Ihre Bachelor-/Masterarbeit informiert.
Da in der Regel auch im Krankheitsfall eine (eingeschränkte) Bearbeitung der Arbeit möglich ist, ist nicht auszuschließen, dass die Verlängerung auch kürzer als die Krankheitsdauer ausfallen kann.